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Ideen & Neuigkeiten von innoscripta

Entdecken Sie Geschichten, Einblicke und Innovationen von den Menschen, die die Zukunft von F&E und digitaler Steuersoftware gestalten.

02. Juli 2025

Auftragsforschung im Rahmen der deutschen Forschungszulage

24. Juni 2025

Gründer beabsichtigen selektive Aktienkäufe zur Unterstützung des Aktienkurses

24. Juni 2025

Kabinettsentwurf sieht 20 %-Pauschale und höheren Förderdeckel bei Forschungszulage ab 2026 vor

25. Juni 2025

Erforderliche Unterlagen für die Beantragung der Forschungszulage

24. Juni 2025

Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung der Forschungszulage (FZulG)

24. Juni 2025

Forschungszulage: Alles, was Sie wissen müssen (2025)

26. Juni 2025

Reinhold Messner - eine Legende zu Gast

24. Juni 2025

Die innoscripta SE erhält ISO 27001-Zertifizierung

24. Juni 2025

Externe Rechnungen als Erfolgsfaktor

Auftragsforschung im Rahmen der deutschen Forschungszulage

30. Juni 2025

Auftragsforschung im Rahmen der deutschen Forschungszulage

Die Forschungszulage ist eine Initiative der deutschen Regierung, die Unternehmen, die in FuE-Projekte investieren und diese durchführen, finanziell unterstützt. Ziel dieses Programms ist es, Innovationen zu fördern. Die förderfähigen Forschungsprojekte, die bestimmte Kriterien erfüllen, können von der Regierung in Form von Steuerermäßigungen finanziell unterstützt werden.Der Forschungszuschuss hat eine breite Zielgruppe, sodass Unternehmen aus nahezu allen Branchen, einschließlich Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Einzelunternehmen und Start-ups in der Frühphase, KMU sowie Konzerne davon profitieren können. Die Förderwürdigkeit eines Projekts wird auf der Grundlage der Frascati-Kriterien beurteilt. Demnach muss ein Projekt planmäßig sein, einen neuartigen Aspekt aufweisen sowie Unwägbarkeiten hinsichtlich des Projektziels mit sich bringen.Die Ausgaben für Löhne und Gehälter der F&E-Mitarbeiter, Auftragskosten für externe F&E innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums sowie seit 2024 Abschreibungen auf abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter werden als Ausgaben eingestuft, auf deren Grundlage die Beihilfe gewährt wird. Materialien, Verbrauchsgüter, und Kosten für routinemäßige Software-Updates, Marktforschung und Testmarketing stehen unter anderem auf der Liste der ausgeschlossenen Ausgaben.Das Antragsverfahren für den Forschungszuschuss ist zweistufig: Zunächst muss eine BSFZ-Bescheinigung eingeholt werden, aus der hervorgeht, dass das betreffende Projekt förderfähig ist, und in einem zweiten Schritt muss der Antrag beim Finanzamt gestellt werden, um steuerliche Förderung zu erhalten. Der Antrag muss in jeder Phase sorgfältig verfasst werden und alle erforderlichen Informationen und Nachweise enthalten, um Ablehnungen oder Verzögerungen bei der Bewilligung zu vermeiden. Der Antragsteller muss Unterlagen vorlegen, insbesondere eine Projektbeschreibung mit Nachweisen für die Innovation und die Unwägbarkeiten im Rahmen des Projekts, Angaben zu Arbeitszeitnachweisen und Gehaltsabrechnungen, Angaben zur Auftragsforschung, Angaben zur Abschreibung von beweglichen Anlagegütern, die für den Forschungszweck verwendet werden und Angaben zu etwaigen anderen erhaltenen Finanzmitteln.Auftragsforschung vs. Inhouse-ForschungVertragsforschung im Fokus: Definition, Finanzierung und steuerliche FörderungVertragsforschung bzw. Auftragsforschung liegt vor, wenn bestimmte Forschungs- und Entwicklungsaufgaben teilweise oder komplett an eine externe Organisation vergeben wird. Diese kann eine Hochschule, ein unabhängiges Forschungsinstitut oder auch ein spezialisiertes Partnerunternehmen sein.Kriterien für die Zuschussfähigkeit:Ein offizieller Vertrag zwischen den Parteien ist obligatorischDie Auftragsforschung muss den vordefinierten Kriterien eines FuE-Projekts entsprechenDas vereinbarte Entgelt für die Auftragsforschung sollte eindeutig dokumentiert werden, um die Forschungszulage im Rahmen der Auftragsforschung optimal beantragen zu könnenMit der aktuellen Anpassung der Forschungszulage können im Jahr 2025 bis zu 70 % der für die Auftragsforschung entstandenen Gesamtausgaben steuerlich gefördert werden. Wichtig dabei: Der Antrag auf die Forschungszulage muss immer vom Auftraggeber gestellt werden – nicht von der beauftragten Forschungseinrichtung. Nur der Auftraggeber ist berechtigt, die staatliche Förderung für die im Rahmen der Auftragsforschung entstandenen Kosten zu beantragen und in Anspruch zu nehmen.Dieses Finanzierungsmodell macht die Vertragsforschung zu einem attraktiven Instrument für Unternehmen, die gezielt auf externes Know-how setzen und gleichzeitig von steuerlichen Anreizen profitieren möchten.Einzelheiten zur Finanzierung der Vertragsforschung gemäß den neuen Aktualisierungen:70 % des gesamten Nettoauftragswerts sind förderfähig (vorher 60 %)Der effektive Fördersatz beträgt 25 %, bei kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) 35 %.Berechnungsbeispiele:1. Berechnung des zuschussfähigen Betrags zur Beantragung der ForschungszulageGesamtkosten - 10.000.000Prozentsatz der zuschussfähigen Ausgaben - 70%Zuschussfähige Ausgaben = 10.000.000 x 70% = 7.000.0002. Berechnung des Förderbetrags für Unternehmen mit einem Regelsatz von 25%7.000.000 x 25% = 1.750.000Der effektive Fördersatz ergibt sich wie folgt:Förderfähiger Betrag x Subventionssatz / Gesamtausgaben7,000,000 x 25% / 10,000,000 = 17.5%3. Berechnung des Forschungsfreibetrags für KMU mit dem Fördersatz von 35%7.000.000 x 35% = 2.450.000Der effektive Fördersatz ergibt sich wie folgt:Förderfähiger Betrag x Subventionssatz / Gesamtausgaben7.000.000 x 35% / 10.000.000 = 24,5%Was ist Eigenforschung?Die F&E-Aktivitäten, die während des gesamten Projekts mit eigenen Ressourcen durchgeführt werden, werden als interne Forschung oder Eigenforschung bezeichnet. Hier werden bei der Beantragung der Forschungsförderung 100 % der Ausgaben berücksichtigt, der Regelfördersatz beträgt 25 %, für KMU 35 %.Berechnungsbeispiele:1. Berechnung des zuschussfähigen Betrags zur Beantragung der ForschungszulageGesamtkosten - 10.000.000Prozentsatz der förderfähigen Ausgaben - 100%Förderfähige Ausgaben = 10.000.000 x 100% = 10.000.0002. Berechnung des Förderbetrags für Unternehmen mit einem Regelsatz von 25%10.000.000 x 25% = 2.500.0003. Berechnung des Forschungsfreibetrags für KMU mit dem Satz von 35%10.000.000 x 35% = 3.500.000Überblick über die wichtigsten UnterschiedeElementeAuftragsforschungEigenforschungFörderfähigkeit70 % der im Projekt förderfähigen F&E-Auftragskosten100 % der im Rahmen des F&E-Projekts anfallenden Personalkosten (Steuerbrutto & AG-Anteil)Effektiver Fördersatz17,5 % Regelsatz und 24,5 % für KMU25 % Regelsatz und 35 % für KMUIdeal fürUnternehmen ohne F&E-Team oder Unternehmen, die zusätzlich externe Expertise in Anspruch nehmenUnternehmen mit fachkundigem F&E-TeamFörderung fürAuftraggeber (nicht der Dienstleister, der an dem Projekt arbeitet)das antragstellende Unternehmen selbstFazitAuftragsforschung ist eine Option für Unternehmen, die sich an ein F&E-Projekt wagen, aber nicht über ein starkes internes F&E-Team verfügen oder die eigenen Ressourcen durch externe Unterstützung aufbessern möchten. Das Forschungsprojekt sollte alle vordefinierten Kriterien erfüllen, um für eine finanzielle Unterstützung durch die Regierung in Form einer Forschungszulage infrage zu kommen. Das Antragsverfahren für die Forschungszulage ist im Falle von Auftragsforschung das gleiche wie bei der internen Forschung: Zunächst muss die BSFZ-Bescheinigung beantragt werden. Im nächsten Schritt wird die Festsetzung der Forschungszulage beim Finanzamt beantragt, die dann zu einer Verrechnung des Förderbetrags mit der Ertragssteuerlast führt.

Gründer beabsichtigen selektive Aktienkäufe zur Unterstützung des Aktienkurses

17. Juni 2025

Gründer beabsichtigen selektive Aktienkäufe zur Unterstützung des Aktienkurses

München, 17. Juni 2025 — Die beiden Hauptaktionäre der innoscripta SE, Michael Hohenester (über die Hohenester Beteiligungs-UG) und Alexander Meyer (über die Meyer Beteiligungs-UG), haben ihre Absicht bekannt gegeben, eine begrenzte Anzahl von Aktien der innoscripta SE über die Börse zu erwerben. Das geplante Gesamtvolumen beläuft sich auf bis zu 12 Millionen Euro, davon 10 Millionen Euro durch die Hohenester Beteiligungs-UG und 2 Millionen Euro durch die Meyer Beteiligungs-UG.Die erworbenen Aktien unterliegen bestehenden Lock-up-Verpflichtungen und dürfen frühestens nach Ablauf der jeweiligen Fristen nach dem Börsengang veräußert werden. Ein späterer Verkauf wird nur in Erwägung gezogen, wenn sich der Aktienkurs im Vergleich zum Platzierungspreis beim Börsengang von 120 € wesentlich und nachhaltig erholt hat. Dabei wird auf eine marktkonforme Erhöhung des Streubesitzes geachtet.Diese Initiative wird ausschließlich aus privaten Mitteln der Aktionäre finanziert und unterstreicht ihr langfristiges Vertrauen in das Geschäftsmodell und die Zukunftsperspektiven der innoscripta SE.

Kabinettsentwurf sieht 20 %-Pauschale und höheren Förderdeckel bei Forschungszulage ab 2026 vor

10. Juni 2025

Kabinettsentwurf sieht 20 %-Pauschale und höheren Förderdeckel bei Forschungszulage ab 2026 vor

Am 4. Juni 2025 hat das Bundeskabinett den Entwurf für ein Investitions-Sofortprogramm beschlossen. Bestandteil des Maßnahmenpakets sind Änderungen an der steuerlichen Forschungsförderung, die nach aktueller Planung ab dem Jahr 2026 in Kraft treten sollen:Einführung eines pauschalen Gemeinkostenaufschlags von 20 % auf förderfähige FuE-Aufwendungen im Rahmen der Forschungszulage,Anhebung des jährlichen Förderhöchstbetrags von 10 Mio. € auf 12 Mio. € pro Unternehmen.Beide Maßnahmen sollen für Forschungsvorhaben gelten, die ab dem 1. Januar 2026 beginnen, und sind zunächst bis zum Jahr 2030 befristet. Sollte das Gesetz in der vorgeschlagenen Form verabschiedet werden, könnte dies – auf Basis der bestehenden Kundenstruktur – zu einem höheren durchschnittlichen Fördervolumen je Unternehmen führen. Daraus ergibt sich aus heutiger Sicht das Potenzial für zusätzliche Umsätze im bestehenden Geschäftsfeld, ohne dass dies mit einer Ausweitung der Kundenanzahl einhergehen muss. Da es sich derzeit um einen Regierungsentwurf handelt, der noch Bundestag und Bundesrat passieren muss, erfolgt keine abschließende wirtschaftliche Bewertung. Die Innoscripta SE wird den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens weiterhin beobachten.Über Innoscripta SEDie Innoscripta SE ist ein führender Anbieter cloudbasierter Softwarelösungen für forschungsnahe Förderprogramme. Mit der Plattform Clusterix unterstützt das Unternehmen über 1.700 Firmen bei der Antragstellung, Dokumentation und Verwaltung der steuerlichen Forschungszulage. Seit Mai 2025 ist Innoscripta im Scale-Segment der Frankfurter Börse notiert (Ticker: 1INN). Kontakt:innoscripta SE · Arnulfstraße 60 · 80335 Münchenpresse@innoscripta.com · www.innoscripta.com

Erforderliche Unterlagen für die Beantragung der Forschungszulage

05. Juni 2025

Erforderliche Unterlagen für die Beantragung der Forschungszulage

Die Forschungszulage ist eine finanzielle Unterstützung in Form einer Steuerreduktion oder einer Steuergutschrift für Unternehmen, die förderfähige Forschungs- und Entwicklungsprojekte durchführen. Das Forschungszulagengesetz wurde Ende 2019 mit dem Ziel eingeführt, Innovationen aus allen Branchen zu fördern und Deutschland als F&E-Standort im internationalen Vergleich zu stärken.Das Antragsverfahren zur Beantragung des Forschungszuschusses gliedert sich in zwei Stufen:Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), aus der hervorgeht, ob das Projekt die Kriterien für den Erhalt der Forschungszulage erfülltAntrag auf Festsetzung der Forschungszulage, woraufhin das Finanzamt die Fördersumme mit der Ertragssteuerlast des Unternehmens verrechnet.Antrag auf BSFZ-BescheinigungDer erste Schritt zum Erhalt der Forschungsförderung ist der Grundlagenbescheid von der BSZF, der bescheinigt, dass das Projekt unter die Kategorie Forschung und Entwicklung fällt und somit Anspruch auf Forschungszulage hat.Erforderliche Dokumente zur Beantragung der BSFZ-BescheinigungFür den BSFZ-Antrag muss der Antragsteller folgende Unterlagen vorlegen:1. Angaben zur Organisation:In dem Antrag müssen alle erforderlichen Angaben zur Organisation gemacht werden:Name, Rechtsform und Adresse des UnternehmensSteuernummerBeteiligungsstruktur aller in Deutschland steuerpflichtigen verbundenen UnternehmenGeschäftsstatistik zu den letzten 3 abgeschlossenen WirtschaftsjahrenAngaben zum Geschäftszweig2. Detaillierte Projektbeschreibung:Es ist zwingend erforderlich, das Projekt im Initialantrag detailliert zu beschreiben, sodass auch für den Prüfer die Forschungs- und / oder Entwicklungsleistung ersichtlich ist. Die Projektbeschreibung sollte Folgendes enthalten:Ziel des jeweiligen F&E-ProjektsAngewandte Methodik sowie Beschreibung der Arbeiten im Rahmen des ProjektsUngewissheit in Bezug auf das Ergebnis sowie technische oder wissenschaftliche Herausforderungen bei der Umsetzung des ProjektsNeuartigkeit bzw. Abgrenzung zum Stand der Technik3. Arbeitsplan:Zusätzlich zur Projektbeschreibung muss dem Initialantrag ein Arbeitsplan beigefügt werden, der die folgenden Informationen inkludiert:Start- und (geplantes) Enddatum des Projektskurze Beschreibung der einzelnen Arbeitspaketeggf. Zuordnung der Arbeitspakete zu externen Auftragnehmern oder Kooperationspartnernzeitliche Einordnung der Meilensteine mithilfe eines Gant Charts4. Personeller und finanzieller Rahmen:Die BSFZ benötigt Informationen über die Anzahl der für das Projekt geleisteten Personenmonate aus den verschiedenen Qualifikationsgruppen sowie die hierfür entstandenen Kosten. Um den personellen und finanziellen Rahmen zu ermitteln müssen folgende Daten zu den im Projekt beteiligten Mitarbeitern zusammengetragen werden:Eintritts - und ggf. Austrittsdatum (sofern während der Projektlaufzeit)vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeitvertraglich vereinbarter UrlaubsanspruchZugehörigkeit zur Qualifikationsgruppe (Wissenschaftler, Techniker, Sonstige)Steuerbrutto und Arbeitgeberanteil für ZukunftssicherungssausgabenArbeitszeit für das Projekt je Kalenderjahr5. Unterauftragnehmer oder Kooperationspartner (falls vorhanden):Wenn das F&E-Projekt zusammen mit einer anderen Einrichtung durchgeführt oder im Rahmen eines Unterauftrags an eine andere Organisation ausgelagert wird, muss das entsprechend bei dem BSFZ-Antrag angegeben werden. Folgende Angaben sind hierfür erforderlich:Name, Rechtsform und Adresse des PartnersKurzbeschreibung seines Aufgabenbereichsdurch den Auftrag im Rahmen des F&E-Projekts entstandene Kosten je Kalenderjahr6. Einzelheiten zu anderen Finanzierungen (falls vorhanden):Der Antragsteller muss bestätigen, dass das beantragte Projekt in der Vergangenheit nicht bereits eine andere Förderung (nicht rückzahlbare Beihilfe) erhalten hat. Aufgrund des Doppelförderungsverbots ist es nicht zulässig, dieselben Kosten zweimal bezuschussen zu lassen.Hinweis: Der Antrag mit allen erforderlichen Angaben ist online über das BSFZ-Portal mithilfe des Unternehmens-ELSTER-Zertifikats einzureichen.Antragstellung beim FinanzamtNach Erhalt der BSFZ-Bescheinigung muss der Antragsteller einen Antrag auf Festsetzung der Forschungszulage beim Finanzamt stellen. Dieser Antrag wird online über das ELSTER-Portal vom Unternehmen selbst oder vom Steuerberater gestellt.Erforderliche Unterlagen für den Antrag beim Finanzamt1. Angaben zum Unternehmen:Allgemeine Informationen zum Unternehmen wie Name, Hauptsitz, Rechtsform, Steuernummer, Wirtschaftszweig gesetzlichen Vertretung und ggf. ertragssteuerliche Organschaft müssen angegeben werden, genau wie Angaben zu Lohnaufwendungen insgesamt sowie für Forschung & Entwicklung.2. Angaben zum Projekt:Dazu gehören:Vorhabens-ID des BSFZ-BescheidsBezeichnung des Forschungs- und EntwicklungsvorhabensArt des Projekts (z. B. eigenbetriebliche Forschung)Beginn der Arbeiten / Datum der Auftragserteilung3. Angaben zu den Projektkosten:Retrograd mit Abschluss des entsprechenden Wirtschaftsjahres werden die im F&E-Projekt angefallenen Ausgaben auf Grundlage der folgenden Elemente ermittelt:Personalkosten auf Basis der dokumentierten projektbezogenen Zeiterfassung, Steuerbrutto und AG-Anteil für ZukunftssicherungNettorechnungsbeträge für externe Auftragsforschung und - entwicklungAbschreibungen von Anschaffungs- und Herstellkosten eines abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsguts, welches zum Zwecke des Forschungsprojekts genutzt wurde und dafür auch erforderlich war (ab März 2024)4. Projektbezogene Zeiterfassung:Für die Beantragung der Forschungszulage sind ab 2024 beim Finanzamt Unterlagen vorzulegen, aus denen die genaue Anzahl der pro Person geleisteten Arbeitsstunden hervorgeht. Das Dokument sollte GoBD-konform sein und dient dem Nachweis des Personalaufwands für das jefweilige Projekt. Hierfür kann der vom BMF zur Verfügung gestellte Musterstundenzettel genutzt werden.Warum ist eine sorgfältige Dokumentation wichtig?Eine akurate Projektdokumentation ist die Grundlage für eine erfolgreiche Beantragung der Forschungszulage in Deutschland. Bei der Beantragung der BSFZ-Bescheinigung und der späteren Festsetzung beim Finanzamt wird großer Wert auf die Klarheit der eingereichten Informationen, Transparenz, Konsistenz und Nachvollziehbarkeit der projektbezogenen Unterlagen gelegt.Inhaltliche Validierung:Ein positiver BSFZ-Bescheid wird für die Projekte ausgestellt, die die folgenden 3 Frascati-Kriterien erfüllen:NeuartigkeitUnwägbarkeitenPlanmäßigkeitHinweis: Wenn diese 3 Kriterien durch die Projektdokumentation nicht nachgewiesen werden können, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass die BSFZ-Bewilligung selbst für ein ausgezeichnetes Forschungsprojekt verweigert wird.Finanzielle Validierung:Sobald die BSFZ-Bewilligung erteilt wurde, prüft das Finanzamt im zweiten Schritt alle finanziellen Aspekte des Antrags, einschließlichAufzeichnungen über die GehaltsabrechnungStundenzettelProjektunterlagen zu beantragten UnteraufträgenKurzberichte zum Stand des Projektes am Ende der jeweiligen WirtschaftsjahreAbschreibungspläneBegrenzung von Verzögerungen und Ablehnung:Unklare oder unvollständige Unterlagen können zu Problemen führen, z. B.Verzögerungen bei der Erlangung der BSFZ-Bescheinigung oder der Genehmigung durch das FinanzamtAblehnung des AntragsEin geringerer Betrag der erhaltenen Fördermittel, da nur ein Teil der bewilligten Ausgaben validiert werden konnte.Rechtliche Verpflichtung:Die Antragsteller versichern verbindlich, dass alle eingereichten Informationen richtig und genau sind, dass sie über Unterlagen verfügen, die die beantragten Projektkosten belegen und, dass sie für die gleichen Ausgaben noch keine andere Förderung erhalten haben.Kohärenz der Informationen:Spätestens im Falle einer Betriebsprüfung ist die Einheitlichkeit der Projektangaben über verschiedene Plattformen hinweg essenziell, um Unstimmigkeiten zu vermeiden:Einheitliche Nachvollziehbarkeit:Alle Daten (Stunden, Gehaltsdaten, Kosten) müssen in allen Systemen (BSFZ-Portal, Elster-Portal, internes CRM-System, ...) deckungsgleich sein, damit bei Prüfungen durch Finanzamt, BSFZ oder Betriebsprüfer keine Widersprüche entstehen.Effizienz in der Verwaltung:Ein zentrales, konsistentes System vermeidet doppelte Datenerfassung und erleichtert den SOLL-IST-Abgleich.Vermeidung von Fehlern:Inkonsistenzen zwischen z.B. Zeiterfassung, Lohnbuchhaltung und Antrag führen zu Mehrarbeit und erhöhtem Risiko von Fehlern.

Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur  Beantragung der Forschungszulage  (FZulG)

21. Mai 2025

Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung der Forschungszulage (FZulG)

Das Forschungszulagengesetz (FZulG) ist das zentrale steuerliche Förderprogramm für Forschung und Entwicklung (F&E) in Deutschland und bietet finanzielle Unterstützung für Unternehmen im Innovations- und Forschungsbereich. Vom etablierten Unternehmen mit Investitionen in experimentelle Entwicklungen bis hin zu Deep-Tech-Start-ups kann die Forschungszulage zur Kostenentlastung und finanziellen Förderung beitragen. Der Antragsprozess besteht aus zwei Schritten und erfordert ein gutes Verständnis für die Voraussetzungen, eine genaue Dokumentation des Projekts sowie eine disziplinierte Antragstellung.Dieser Artikel erklärt Schritt für Schritt, wie ein erfolgreicher Antrag gestellt wird, und bietet klare Informationen zur Beantragung des BSFZ-Zertifikats und der anschließenden steuerlichen Förderung.Voraussetzungen und ZeitpunktWer ist antragsberechtigt?Einer der großen Vorteile der Forschungszulage ist ihre breite Zugänglichkeit. Jedes steuerpflichtige Unternehmen mit Sitz in Deutschland kann einen Antrag stellen – unabhängig von Größe, Branche oder Rechtsform. Dazu gehören:GmbHs, AGs, UGsPersonengesellschaften (GbR, OHG, KG)EinzelunternehmenStart-ups, auch mit geringen Einnahmen oder VerlustenHinweis: Die Antragsberechtigung ist nicht an einen Mindestumsatz gebunden. Projekte aus allen Branchen sind antragsberechtigt, sofern sie die FuE-Kriterien erfüllen.Welche Projekte sind förderfähig?Projekte müssen den Frascati-Kriterien entsprechen, die Forschung wie folgt unterteilen:Grundlagenforschung: Diejenigen, die keine unmittelbare oder kommerzielle Anwendung der Forschungsergebnisse haben.Angewandte Forschung: Angewandte Forschung, die durchgeführt wird, um ein bestimmtes Problem zu lösen oder um bestimmte Ziele als Ergebnisse zu erreichen.Experimentelle Entwicklung: Forschung, die auf die Entwicklung eines neuen oder verbesserten Produkts, einer Dienstleistung oder eines Verfahrens abzielt.Hinweis: Für die Kosten, die im Rahmen von Aktivitäten wie Marktforschung oder routinemäßigen Systemaktualisierungen anfallen, besteht kein Anspruch auf finanzielle Unterstützung oder Forschungszulage. Alle förderungswürdigen Projekte sollten Elemente der Neuheit und Unsicherheit hinsichtlich der gewünschten Projektergebnisse aufweisen.Rückwirkende Anträge & FristenFür Projekte, die die Förderkriterien erfüllen, ist es nun möglich, die Forschungszulage rückwirkend ab dem 1. Januar 2020 zu beantragen. Dies ist in der Regel für Unternehmen hilfreich, die bereits vor dem Beginn der Förderung mit Innovation oder Forschung und Entwicklung begonnen haben.Es gibt keine starre Frist für die Beantragung der Forschungszulage, und es empfiehlt sich, den BSFZ-Antrag auf das laufende Geschäftsjahr abzustimmen und den Antrag einzureichen, um eine rechtzeitige Prüfung und Genehmigung durch das Finanzamt sicherzustellen.Antrag auf BSFZ-BescheinigungDie erste Voraussetzung für einen erfolgreichen Antrag auf Forschungszulage ist der Erhalt des BSFZ-Zertifikats, das von der Bescheinigungsstelle Forschungszulage ausgestellt wird. Mit dieser Bescheinigung wird bestätigt, dass das Projekt als Forschungs- und Entwicklungsprojekt im Sinne des deutschen Förderungsrechts qualifiziert ist.Im Folgenden finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung der BSFZ-Bescheinigung.Schritt-für-Schritt AnleitungSchritt 1: ELSTER-Zertifikat beschaffenFür den Zugang zum BSFZ-Portal ist es erforderlich, die Identität des Antragstellers mittels eines ELSTER-Organisationszertifikats zu authentifizieren.Was ist ELSTER?Die elektronische Steuererklärung (ELSTER) ist die offizielle Plattform der deutschen Steuerbehörden für die Online-Kommunikation mit den Steuerpflichtigen.Wie erhält man ELSTER?Gehen Sie auf www.elster.de und registrieren Sie sich. Nach der Registrierung erhalten Sie ein ELSTER-Zertifikat.Warum wird ELSTER benötigt?ELSTER bestätigt, dass die Forschungsprämie nur von den bevollmächtigten Vertretern des Unternehmens und nicht von anderen Parteien beantragt wird.Schritt 2: Registrierung im BSFZ-PortalNach dem Erwerb des ELSTER-Zertifikats müssen die Antragsteller die folgenden Schritte befolgen, um sich im BSFZ-Portal zu registrieren.Besuchen Sie https://portal.bescheinigung-forschungszulage.deLoggen Sie sich mit den ELSTER-Zugangsdaten in das Portal einRegistrieren Sie die Organisation, indem Sie das BSFZ-Benutzerprofil erstellen, das mit dem ELSTER-Login verknüpft istHinweis: Dieses BSFZ-Benutzerkonto ermöglicht es dem Antragsteller, Anträge auf BSFZ-Zertifikate für Forschungs- und Entwicklungsprojekte zu starten und zu verwalten.Schritt 3: Antrag vorbereitenBei der Beantragung des BSFZ-Zertifikats geht es in erster Linie um die Validierung des FuE-Charakters der Projekte, und der kommerzielle Wert des Projekts wird in dieser Phase kaum oder gar nicht berücksichtigt.Während der Vorbereitung des Antrags muss der Antragsteller Folgendes tunErläutern Sie die Projektdetails, einschließlich der folgenden Informationen:Projekttitel und -dauerZiele des Projekts und seine Merkmale, die auf Innovation hindeutenDetaillierte wissenschaftliche und technische Angaben zum Projekt, einschließlich der HerausforderungenMethoden/VerfahrenEingesetzte Methoden oder VerfahrenZeitpläne und ArbeitspaketeAngaben zu den am Projekt beteiligten HumanressourcenKategorisierung der Art des FuE-Projekts:Es ist wichtig, die Forschungsprojekte bei der Beantragung des BSFZ-Zertifikats anhand ihrer Merkmale und Ergebnisse eindeutig als Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung zu kategorisieren.Hervorhebung von Informationen oder Referenzen zur Unterstützung des Antrags: Der Antragsteller kann die Referenzen angeben, die er zur Untermauerung seiner Behauptungen im Antrag verwendet hat, z. B. das Frascati-Handbuch der OECD.Hinweis: Ein Muster des BSFZ-Zertifikats ist auf der offiziellen Website des BSFZ verfügbar, das zur Strukturierung der Projektbeschreibung herangezogen werden kann, um eine höhere Akzeptanz zu gewährleisten.Schritt 4: Antrag einreichenDie Antragstellung erfolgt über das BSFZ-Portal im Online-Modus und kann zu Beginn, während der Laufzeit oder nach Abschluss des Projekts erfolgen. Die rückwirkende Beantragung ist auch für alle Kosten möglich, die nach dem 1. Januar 2020 entstanden sind.Sobald der Antrag eingereicht ist, beginnt das BSFZ mit der Bewertung des Projekts, die sich hauptsächlich darauf stützt, ob das Projekt als FuE eingestuft wird oder nicht. Das BSFZ kann sich mit dem Antragsteller in Verbindung setzen, wenn weitere Informationen oder Klarstellungen zu dem Projekt erforderlich sind.Schritt 5. Bescheinigung erhaltenSobald die BSFZ-Geschäftsstelle das Projekt als förderfähig anerkennt, erhält der Antragsteller eine formelle Bescheinigung auf seinem BSFZ-Portal. Außerdem wird diese Bescheinigung automatisch an das örtliche Finanzamt für das weitere Verfahren zur Gewährung von Finanzhilfen weitergeleitet.Wichtig: Die BSFZ-Bescheinigung allein bedeutet noch keinen finanziellen Zuschuss, sondern besagt, dass das Projekt förderfähig ist.Antrag beim Finanzamt auf ForschungszulageNach Erhalt der BSFZ-Bescheinigung ist der nächste Schritt der Antrag beim Finanzamt auf Forschungszulage. Der Antrag auf Forschungszulage wird zusammen mit der jährlichen Steuererklärung an das örtliche Finanzamt gesandt.Die Antragstellung erfolgt in den folgenden Schritten:Anmeldung im Steuerportal mit ELSTERNavigieren Sie zum SteuererklärungsformularHochladen der BSFZ-BescheinigungGehen Sie zum Abschnitt „Forschungszulage“ des SteuererklärungsformularsAußerdem wird der Antragsteller aufgefordert, folgende Angaben zu machen:Die vom BSFZ verifizierten Material- und PersonalkostenDetails zum Projektzeitplan und zur ProjektkategorieDetails zu eventuellen UnterauftragnehmernHinweis: Der Antragsteller sollte darauf achten, dass die von ihm angegebenen Werte oder Beträge mit denen übereinstimmen, die er dem BSFZ-Büro vorgelegt hat. Abweichungen könnten zur Ablehnung des Forschungszuschusses führen.Welche fehler kann man bei der forschungszulage machen?BSFZ Zertifikat nicht hochgeladenUnvollständige AngabenNicht förderfähige Kosten angegeben (z. B. Marketing)Uneinheitliche Daten zwischen Antrag, Buchhaltung und SteuerberaterBerechnung und AuszahlungDer Finanzierungs- oder Subventionssatz wird anhand der folgenden Grundlagen berechnet,Für allgemeine Unternehmen: 25% der förderfähigen FuE-AusgabenFür kleine und mittlere Unternehmen (KMU): 35% der förderfähigen F&E-AusgabenGemäß den neuen Aktualisierungen für das Jahr 2025 betragen die förderfähigen F&E-Kosten für Unternehmen maximal 10 Millionen Euro pro Jahr, und die Ausgaben für Unterauftragnehmer sind bis zu 70% des genehmigten Gesamtwerts förderfähig.Die Forschungszulage wird den Unternehmen als Ermäßigung gewährt. Besteht keine Steuerpflicht oder ist die Steuerpflicht geringer als der Freibetrag, erhält das Unternehmen eine Barerstattung.Auszahlung: Die Forschungszulage wird in Form einer Steuergutschrift gewährt. Bei keiner oder zu niedriger Steuerschuld erfolgt eine Auszahlung.Nach der AntragstellungWie lange dauert die bewilligung der forschungszulage?Das BSFZ benötigt in der Regel 2 bis 3 Monate, um eine Aktualisierung entweder in Bezug auf die Genehmigung des BSFZ-Zertifikats oder die Ablehnung des Antrags zu übermitteln. Das Finanzamt benötigt in der Regel weitere 3 bis 6 Monate, um den Antrag zu validieren, so dass die Gesamtbearbeitungszeit 4 bis 9 Monate ab dem Datum der ersten Antragstellung beträgt.Richtlinien für die Aufbewahrung von Unterlagen:Nach den GoBD-Vorschriften müssen alle Akten und Dokumente 10 Jahre lang aufbewahrt werden. Zu den Dokumenten gehören:BSFZ-BescheinigungSteuerunterlagenInformationen über die Kostenanalyse und ZeitaufstellungenAktualisierungen der Projekte und der ErgebnisseFazitMit Vorteilen wie breiten Zugangsvoraussetzungen, der Möglichkeit zur rückwirkenden Antragstellung und der direkten Auszahlung bei fehlender Steuerschuld zählt das Forschungszulagengesetz zu den bedeutendsten F&E-Förderinitiativen innerhalb der Europäischen Union. Ein gutes Verständnis des Prozesses sowie eine fristgerechte Einreichung in allen Antragsphasen sind entscheidend, um die finanzielle Unterstützung für die Weiterentwicklung von Innovationen zu sichern.

Forschungszulage: Alles, was Sie wissen müssen (2025)

20. Mai 2025

Forschungszulage: Alles, was Sie wissen müssen (2025)

Die Forschungszulage bleibt auch 2025 ein zentrales Thema für alle Beteiligten an Forschungs und Entwicklungsprojekten (FuE) in Deutschland. Die Initiative, die Innovation stärken soll, bietet Unternehmen die Möglichkeit, FuE-Kosten durch steuerliche Gutschriften oder Rückerstattungen zu reduzieren. Das Umfeld rund um die Forschungszulage entwickelt sich stetig weiter: mit hohen Förderquoten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), einer erweiterten Antragsberechtigung und einem vereinfachten Antragsverfahren – alles Aspekte, die sie leichter zugänglich machen. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur Forschungszulage in Deutschland im Jahr 2025. Was ist die Forschungszulage?Die Forschungszulage ist eine staatlich geförderte Initiative zur Unterstützung und Beschleunigung von FuE-Projekten. Unternehmen erhalten finanzielle Vorteile in Form einer Steuergutschrift oder einer direkten Rückzahlung durch das Bundesfinanzministerium (BMF) auf ihre Forschungsausgaben. Ziel der steuerlichen Forschungszulage ist es, Innovation erschwinglicher zu machen. Sie ergänzt andere Fördermöglichkeiten auf nationaler Ebene und seitens der Europäischen Union und wird damit zu einem zentralen Baustein der deutschen Innovationsinitiativen.Im Gegensatz zu traditionellen Fördermethoden erfolgt die Vergabe der Forschungszulage ohne Wettbewerbsverfahren. Projekte, die die festgelegten Voraussetzungen erfüllen, können von der finanziellen Unterstützung des Staates profitieren. Kurzinfos:ElementDetailsStartjahr2020Insgesamt beansprucht (2024)über 2,5 Milliarden EuroArt der FörderungSteuerliche Gutschrift oder AuszahlungMaximal förderfähige F&E-Kosten (2025)10 Millionen Euro pro Unternehmen und JahrWer ist antragsberechtigt für die Forschungszulage?KMU und Große Unternehmen: Kleine und mittlere Unternehmen sowie Konzerne aus allen Branchen können einen Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt stellen. Dadurch können Innovationen auf allen Ebenen und in jeder Unternehmensgröße, von multinationalen Konzernen bis hin zu regionalen Unternehmen, gefördert werden.Einzelforscher/Forschende Partnerschaften: Selbstständige Forscher, Unternehmer oder freiberufliche FuE-Experten können die Forschungszulage beantragen. Partnerschaften oder Einzelunternehmer profitieren in ähnlicher Weise wie KMU und Großunternehmen, wobei die Höhe der Förderung je nach Projektkriterien variiert. Start-ups: Start-ups, die sich auf zukunftsorientierte Bereiche wie Technologie, Biotechnologie, Gesundheitswesen, nachhaltige Entwicklung und Produktion konzentrieren, wird große Bedeutung beigemessen. Die Regierung erkennt, dass gerade junge Unternehmen in der frühen Phase oft mit hohen Ausgaben für Forschung und Entwicklung konfrontiert sind, während die Einnahmen noch begrenzt sind. Daher liegt ein besonderer Fokus darauf, sie durch finanzielle Förderungen gezielt zu unterstützen.Falls Ihr Unternehmen derzeit als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ (UiS) eingestuft ist, gelten besondere Regeln und Ausnahmen, die Sie berücksichtigen müssen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Leitfaden „Unternehmen in Schwierigkeiten und die Forschungszulage“.Arten der förderfähigen ForschungGrundlagenforschung: Forschung mit dem Ziel, Wissen in einem bestimmten Fachgebiet zu vertiefen, ohne unmittelbare praktische Anwendung. Sie ist in der Regel theoretischer und experimenteller Natur.Industrielle Forschung: Die gezielte und systematische Gewinnung neuen Wissens oder Know-hows zur Entwicklung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen.Experimentelle Entwicklung: Systematische und praxisorientierte Forschung mit dem Ziel, neue Produkte zu entwickeln z.B. die Entwicklung eines neuen Geräts auf Basis vorhandenen Wissens, das auf konkrete Marktanforderungen ausgerichtet ist.Die erweiterte Förderfähigkeit stellt sicher, dass sowohl Entwickler als auch Wissenschaftler finanzielle Unterstützung der Regierung für ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in Anspruch nehmen können.Von der Förderung ausgeschlossen sind hingegen routinemäßige Produkt- oder Softwareaktualisierungen, Marktforschungen sowie Testvermarktungen oder kommerzielle Produktionsversuche. Besonderer Fokus: KMU und erhöhte FördersätzeKleine und mittlere Unternehmen (KMU), die einen wesentlichen Teil der deutschen Unternehmenslandschaft ausmachen, leisten etwa 54 % der nationalen Forschungs und Entwicklungsinvestitionen und profitieren inzwischen vonHöheren Fördersätzen (bis zu 35 %)Vereinfachter DokumentationsanforderungenPriorität bei Zertifizierungsverfahren AntragsverfahrenDie Antragstellung der Forschungszulage erfolgt zweistufig:Technische ProjektantragsphaseDer Antragsteller muss nachweisen, dass das Projekt die festgelegten Frascati-Kriterien für F&E erfüllt und als F&E Projekt qualifiziert werden kann, indem er eine Projektbeschreibung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) einreicht. Projekte müssen die tatsächlichen Forschungsmerkmale gemäß den Frascati-Kriterien aufweisen, die als internationaler Standard zur Definition von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten gelten. Nach positiver Begutachtung des Projekts wird eine Bescheinigung für das FuE-Vorhaben ausgestellt und zur weiteren Bearbeitung an das Finanzamt übermittelt, um die Förderung zu erhalten. Anforderungen in dieser Phase:1. Detaillierte Projektbeschreibung mit technischer Problemstellung2. Beschreibung wissenschaftlicher Unsicherheiten im Hinblick auf das Projektergebnis3. Methoden und Meilensteine des Projekts 4. Erwartete Ergebnisse bzw. Resultate des ProjektsZeitrahmen: 1. Bearbeitung: 6 bis 8 Wochen2. Erfolgsquote: ca. 80 bis 85 % bei gut vorbereiteten AnträgenSteuerliche PrüfungsphaseWährend es in der ersten Phase darum geht nachzuweisen, dass das Vorhaben als F&E-Projekt eingestuft werden kann, bezieht sich die zweite Phase auf die Projektkosten.Die Projektkosten werden jährlich im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht. Dazu müssen die Kostendetails des Projekts in der jährlichen Steuererklärung eingereicht werden. Die Forschungszulage wird entweder als Steuerermäßigung angerechnet oder, sofern keine Steuerlast besteht, als direkter Betrag ausgezahlt.Hinweis: Die Forschungszulage kann auch rückwirkend für Projekte beantragt werden, die am oder nach dem 1. Januar 2020 begonnen wurden. Das bedeutet, dass neben laufenden auch bereits abgeschlossene Projekte förderfähig sind und von den finanziellen Vorteilen profitieren können.Welche Fördermittel und Vorteile Unternehmen durch die Forschungszulage erhalten?Im Jahr 2025 bietet die Forschungszulage eine erhebliche finanzielle Unterstützung. KategorieBetragBasissatz25 % der förderfähigen AusgabenErhöhter KMU-SatzBis zu 35 %Maximal förderfähige F&E-Kosten10 Millionen EuroWelche Kosten sind förderfähig?Zu den förderfähigen FuE-Ausgaben zählen: Personalkosten: Gehälter und Löhne für internes und externes Forschungspersonal, das direkt in F&E Projekte eingebunden ist. Auftragsforschung: Kosten für ausgelagerte Forschungsaktivitäten an andere Unternehmen mit Sitz in der EU (förderfähig bis zu 70 % des Vertragswertes).Material und Verbrauchskosten: Materialien und Verbrauchsgüter, die unmittelbar im Forschungsprozess eingesetzt wurden.Nicht förderfähig sind Ausgaben für Aktivitäten wie Marketing, Verwaltungskosten oder routinemäßige Produkttests. Beispielrechnung: Wenn ein Unternehmen 2 Mio. € in Forschung und Entwicklung investiert: Förderung zum Basissatz (25 %): 500.000 € steuerliche Gutschrift Förderung für KMU (35 %): 700.000 € steuerliche Gutschrift Was ist neu 2025? (Wichtige Aktualisierungen in 2025)Die deutsche Bundesregierung hat bedeutende Neuerungen im Rahmen des Forschungszulagengesetzes (FZulG) eingeführt, um Innovationen in Unternehmen aller Größenordnungen gezielt zu fördern. Die Änderungen wurden durch das Wachstumschancengesetz vorgestellt und offiziell im Bundesgesetzblatt (Teil I Nr. 108, 27.03.2024) veröffentlicht.Im Folgenden sind die wichtigsten Änderungen aufgeführt, die am 1. Januar 2025 in Kraft getreten sind.Erhöhung der FördergrenzeDie maximal förderfähigen FuE-Kosten wurden von 4 Mio. € auf 10 Mio. € pro Jahr angehoben. Beispielrechnung mit Basissatz und KMU-Satz: Basissatz (25 %): 2,5 Mio. € pro JahrKMU-Satz (35 %): 3,5 Mio. € pro JahrRechtsgrundlage: Art. 27, BGBl. I 2024 Nr. 108 – S. 399Erhöhter Fördersatz für KMUKleine und mittlere Unternehmen (KMU) profitieren nun von einem erhöhten Fördersatz von 35 %. Dieser wurde vom bisherigen Satz von 25 % angehoben und soll gezielt Innovation sowie das Wachstum von Forschung und Entwicklung im deutschen KMU-Sektor fördern. Rechtsgrundlage: § 3 (3) FZulG, BGBl. I 2024 Nr. 108Abschreibungen auf Sachanlagen jetzt förderfähigAbschreibungen auf bewegliche, selbst hergestellte Anlagegüter, die für F&E-Projekte verwendet werden, sind nun förderfähig. Dies gilt für Wirtschaftsgüter, die nach dem 27. März 2024 angeschafft wurden und ausschließlich für F&E-Projekte genutzt werden. Rechtsgrundlage: § 3 (4a) FZulG, BGBl. I 2024 Nr. 108 – S. 399Aktualisierter Fördersatz für AuftragsforschungAuftragsforschung unter der Forschungszulage war bisher nur zu 60 % förderfähig, nun wurde dieser Anteil auf 70 % erhöht. Rechtsgrundlage: § 3 (4) Satz 2 FZulG, BGBl. I 2024 Nr. 108 – S. 398Erhöhter StundensatzAlleinunternehmer und Partner, die aktiv an FuE-Projekten mitarbeiten, können nun einen pauschalen Stundensatz von 70 € geltend machen. Der bisherige Satz betrug 40 € pro Stunde.Rechtsgrundlage: § 3 (6) Satz 2 FZulG, BGBl. I 2024 Nr. 108 – S. 399Beschleunigte Auszahlung der ForschungszulageAb 2025 haben Unternehmen die Möglichkeit, die Forschungszulage bereits mit den Quartalszahlungen zur Körperschaftsteuer zu verrechnen, ohne auf die Jahressteuererklärung warten zu müssen. Diese Regelung ist für Start-ups mit akutem Finanzierungsbedarf besonders vorteilhaft. Rechtsgrundlage: § 11 (1) FZulG (neu), BGBl. I 2024 Nr. 108 – S. 400Hinweis: Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf gebilligt, der die maximal förderfähigen Aufwendungen für die Forschungszulage von 10 Millionen Euro auf 12 Millionen Euro anheben würde. Die Änderung gilt für Forschungsprojekte, die am oder nach dem 1. Januar 2026 beginnen, und soll voraussichtlich bis 2030 anwendbar sein.Häufige Fehler, die vermieden werden solltenAuch wenn die Beantragung der Forschungszulage mittlerweile vereinfacht wurde, gibt es dennoch Punkte, die beachtet werden müssen, um eine Ablehnung zu vermeiden. Diese sind: Unzureichende Angaben: Fehlende klare Informationen und technische Details in der Projektbeschreibung führen häufig zur Ablehnung des Antrags.Fehlinterpretation: Wenn die als „Forschung“ angegebenen Tätigkeiten tatsächlich nicht in die Kategorie Forschung und Entwicklung (FuE) fallen, wird der Antrag abgelehnt. Regelmäßige Software-Updates oder Designänderungen qualifizieren sich nicht für den Prozess.Verzögerungen: Das Versäumen von Fristen oder eine verspätete Antragstellung können selbst bei herausragenden Forschungsprojekten zur Ablehnung führen.Pro-Tipp: Eine BSFZ-Antragstellung als eine Art Mini-Forschungsantrag zu gestalten und dabei die wissenschaftlichen Unsicherheiten des Projekts klar darzulegen, hilft dem Antragsteller, eine Ablehnung zu vermeiden. FazitDie Forschungszulage bietet Unternehmen vielfältige Möglichkeiten, Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie Innovationen in Deutschland voranzutreiben und zu finanzieren. Einzelne Forschende, Start-ups, KMU sowie Großunternehmen haben Anspruch auf finanzielle Vorteile in Form von Steuergutschriften oder Auszahlungen für förderfähige Forschungsprojekte. Mit einem klar strukturierten Antragsverfahren und großzügigen Fördermitteln ist jetzt der ideale Zeitpunkt, um wirkungsvolle Forschungsprojekte zu starten. Wichtige Punkte beim Projektstart:Dokumentation der Forschungs- und EntwicklungstätigkeitenRechtzeitige AntragstellungEinholung von fachkundiger Unterstützung bei BedarfSorgen Sie dafür, dass Ihre Forschungsprojekte die nötige Unterstützung erhalten und führen Sie Ihre Innovation zum Erfolg.

Reinhold Messner - eine Legende zu Gast

29. Apr. 2025

Reinhold Messner - eine Legende zu Gast

Ein inspirierender Vortrag über Mut, Motivation und unternehmerisches DenkenReinhold Messner live bei innoscripta: Am 25. April 2025 durften wir den berühmtesten Extrembergsteiger unserer Zeit in unserem Headquarter in München begrüßen. Der weltbekannte Abenteurer und Bestsellerautor begeisterte Mitarbeitende, Partner und Gäste mit einem fesselnden Vortrag unter dem Titel „Berge versetzen“ – ein Abend, der inspiriert, bewegt und nachhaltig in Erinnerung bleibt.Ein Vortrag von Reinhold Messner: Mehr als nur BergsteigenIm Mittelpunkt des Events stand Reinhold Messners außergewöhnliche Lebensgeschichte – seine legendären Besteigungen der höchsten Gipfel ohne zusätzlichen Sauerstoff, seine Expeditionen durch entlegene Eiswüsten, aber auch die Rückschläge und Entscheidungen in Extremsituationen.Dabei wurde schnell klar: Messners Botschaften reichen weit über den Alpinismus hinaus. Sein Vortrag war eine kraftvolle Reflexion über Themen, die in vielen Bereichen des Lebens – auch im unternehmerischen Handeln – entscheidend sind: Risiko, Unsicherheit, mentale Stärke und der innere Antrieb.Parallelen zwischen Berg und BusinessReinhold Messner zeigte eindrucksvoll, wie seine Erlebnisse aus Extremsituationen auf die heutige Arbeitswelt übertragbar sind. Wer führen will, wer Neues schaffen will, muss bereit sein, sich auf unbekanntes Terrain zu begeben – mit Klarheit, Verantwortung und innerer Überzeugung.Ein persönlicher Austausch mit Reinhold MessnerIm Anschluss an seinen Vortrag nahm sich Reinhold Messner viel Zeit für Fragen und Gespräche mit den Teilnehmenden. In offener Atmosphäre beantwortete er persönliche wie strategische Fragen – über Motivation, Selbstzweifel und Zukunftsvisionen.Diese Nähe zu einem der bekanntesten Abenteurer der Welt war für viele Gäste ein besonderes Erlebnis. Ein Abend voller Inspiration, der Mut macht, auch im eigenen Alltag Neues zu wagen.FazitDer Besuch von Reinhold Messner in unserem Münchner Headquarter war eine echte Inspiration – und wird uns noch lange in Erinnerung bleiben.Wir sind sehr dankbar, dass er sich die Zeit genommen hat, seine Erfahrungen mit uns zu teilen – persönlich, nahbar und mit einer Botschaft, die bleibt.

Die innoscripta SE erhält ISO 27001-Zertifizierung

24. Apr. 2025

Die innoscripta SE erhält ISO 27001-Zertifizierung

Die innoscripta SE ist ab sofort offiziell nach ISO/IEC 27001 zertifiziert - dem international anerkannten Standard für Informationssicherheitsmanagementsysteme (ISMS). Mit dieser Zertifizierung unterstreicht das Unternehmen sein kontinuierliches Engagement für höchste Sicherheitsstandards und den verantwortungsvollen Umgang mit sensiblen Informationen.Was bedeutet ISO 27001 für die innoscripta SE?ISO 27001 legt weltweit bewährte Anforderungen an die Einführung, Umsetzung und kontinuierliche Verbesserung eines ISMS fest. Für die innoscripta SE bedeutet dies, dass alle sicherheitsrelevanten Prozesse systematisch geprüft, dokumentiert und regelmäßig optimiert werden. Die Zertifizierung bestätigt, dass wir die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten in unserem Unternehmen aktiv schützen und gezielt Risiken minimieren.Vorteile für Kunden und PartnerUnsere Kunden profitieren durch die ISO 27001-Zertifizierung von einem hohen Maß an Datensicherheit, einer strukturierten Risikoprävention, der Einhaltung aller relevanten Datenschutzanforderungen sowie von einem gestärkten Vertrauen in unsere transparente und sichere Arbeitsweise.FazitMit der ISO 27001-Zertifizierung erfüllt die innoscripta SE nachweislich international anerkannte Standards im Bereich Informationssicherheit. Sie stellt damit sicher, dass sensible Daten systematisch geschützt, Risiken frühzeitig erkannt und gesetzliche Anforderungen zuverlässig eingehalten werden. Kunden und Partner können sich auf ein hohes Maß an Sicherheit und Verlässlichkeit verlassen.

Externe Rechnungen als Erfolgsfaktor

05. Feb. 2025

Externe Rechnungen als Erfolgsfaktor

Externe Rechnungen strategisch einsetzen – Bilanz und Liquidität gezielt optimieren!In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheiten ist eine strategische Finanzplanung essenziell. Entscheidungsträger stehen vor der Herausforderung, Liquidität zu sichern, Investitionen optimal zu nutzen und gleichzeitig steuerliche Vorteile auszuschöpfen. Eine oft unterschätzte Möglichkeit bietet die Forschungszulage – eine gesetzlich geregelte Steuerrückzahlung, die innovative Unternehmen gezielt zur finanziellen Optimierung einsetzen können. Besonders durch die Einbindung externer Rechnungen lassen sich signifikante Vorteile erzielen, ohne den administrativen Aufwand zu erhöhen.Optimierung von Bilanz und Liquidität durch externe RechnungenDie Forschungszulage ermöglicht Unternehmen eine Steuerrückzahlung von bis zu 35 %* der förderfähigen Kosten. Insbesondere für Entscheidungsträger bietet sich hier die Chance, externe Rechnungen strategisch in die Finanzplanung einzubinden. Durch eine gezielte Dokumentation und Berücksichtigung dieser Aufwendungen können Unternehmen nicht nur ihre Liquidität verbessern, sondern auch ihre Bilanz nachhaltig stärken. Der Vorteil: Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen können als Investitionen steuerlich geltend gemacht werden, was zusätzliche finanzielle Spielräume schafft. Eine präzise Dokumentation gewährleistet darüber hinaus maximale Sicherheit und eine reibungslose Anerkennung durch das Finanzamt.Welche externen Kosten sind förderfähig?Externe Rechnungen, die sich auf Forschung und Entwicklung (F&E) beziehen, sind unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig. Dazu gehören insbesondere:Externe Entwicklungsdienstleistungen – beispielsweise: Softwareentwicklung, Ingenieursdienstleistungen oder technologische Beratungen.PrototypenkostenAuftragsforschung – Beauftragung von Hochschulen oder Instituten zur Erarbeitung oder Umsetzung innovativer Konzepte.Technologie-Investitionen – Anschaffung und Nutzung spezieller Anlagen für die Produktion.Durch eine gezielte Planung und die korrekte Zuordnung dieser Kosten lassen sich erhebliche Steuervorteile realisieren, die unmittelbar die finanzielle Stabilität des Unternehmens stärken.Fallstricke vermeiden – Risiken minimierenTrotz der attraktiven Fördermöglichkeiten gibt es einige Herausforderungen, die Unternehmen berücksichtigen sollten. Fehlende oder unzureichende Dokumentation kann dazu führen, dass Ausgaben nicht anerkannt werden. Eine klare Trennung zwischen regulären Betriebsausgaben und forschungsrelevanten Kosten ist essenziell, um Rückforderungen zu vermeiden. Zudem unterliegen hohe Fördersummen häufig detaillierten Betriebsprüfungen, die eine revisionssichere Dokumentation erfordern. Entscheidungsträger müssen sich auch der persönlichen Haftungsrisiken bewusst sein, falls Forschungsaufwendungen nicht korrekt deklariert wurden.innoscripta als strategischer Partner für eine revisionssichere UmsetzungUm Unternehmen bei der optimalen Nutzung der Forschungszulage zu unterstützen, bietet innoscripta mit Clusterix eine digitale Lösung für eine transparente und revisionssichere Dokumentation. Die automatisierte Erfassung und Archivierung relevanter Belege stellt sicher, dass alle steuerlichen Anforderungen erfüllt werden. Zudem ermöglicht Clusterix die Erstellung individueller Berichte für Finanzämter und Prüfer, sodass die Anträge ohne Risiko durchgesetzt werden können.Dank umfangreicher Erfahrung aus einer Vielzahl erfolgreicher Betriebsprüfungen kennen wir die spezifischen Anforderungen der Finanzbehörden und unterstützen Unternehmen dabei, steuerliche Vorteile effizient und rechtssicher zu nutzen. Die gezielte Integration externer Rechnungen in die Forschungszulage ist dabei ein entscheidender Hebel zur Optimierung der Finanzstrategie – mit minimalem Aufwand und maximalem Nutzen.Unternehmen, die ihre Liquidität nachhaltig verbessern und steuerliche Spielräume bestmöglich ausschöpfen möchten, sollten die Chancen der Forschungszulage nicht ungenutzt lassen. Mit der richtigen Strategie und einem erfahrenen Partner an der Seite lässt sich das volle Potenzial dieser Förderung ausschöpfen. *gilt für KMU ab 28.03.2024

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Unsere Expert:innen helfen Ihnen, Ihre Förderfähigkeit zu prüfen, Ihre FuE-Dokumentation zu strukturieren und die Vorteile der Forschungszulage maximal zu nutzen.

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