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Ideen & Neuigkeiten von innoscripta

Entdecken Sie Geschichten, Einblicke und Innovationen von den Menschen, die die Zukunft von F&E und digitaler Steuersoftware gestalten.

06. März 2026

Globale Expansion bei innoscripta als Hebel für F&E

16. Feb. 2026

DER AKTIONÄR im Gespräch mit COO Sebastian Schwertlein über Clusterix und internationale Expansion

23. Dez. 2025

GoingPublic Magazin: innoscripta digitalisiert das Prozessmanagement für Forschung und Entwicklung

05. Dez. 2025

Forschungszulage 2026 - die wichtigsten Änderungen auf einen Blick

08. Dez. 2025

Markt & Mittelstand berichtet: Wie innoscripta die Forschungszulage automatisiert

03. Dez. 2025

Börsenradio-Interview: innoscripta über Wachstum, Datenstrukturen und Q3-Ergebnisse

19. Nov. 2025

NebenwerteWelt Podcast: innoscripta – F&E-Steuerung neu gedacht

12. Nov. 2025

Forschungszulage für Softwareentwicklung: Überwindung gängiger Anwendungsfehler

04. Nov. 2025

Starkes Wachstum und beeindruckende Zahlen: Börsengeflüster über Innoscripta SE

Globale Expansion bei innoscripta als Hebel für F&E

06. März 2026

Globale Expansion bei innoscripta als Hebel für F&E

Nutzen Sie mit uns Steuergutschriften und IP BOX in den Vereinigten Staaten und Frankreich!

DER AKTIONÄR im Gespräch mit COO Sebastian Schwertlein über Clusterix und internationale Expansion

13. Feb. 2026

DER AKTIONÄR im Gespräch mit COO Sebastian Schwertlein über Clusterix und internationale Expansion

DER AKTIONÄR spricht mit COO Sebastian Schwertlein über die Entwicklung von innoscripta seit dem Börsengang, die technologische Positionierung der All-in-One-Plattform Clusterix und die geplante Expansion in Deutschland und Europa. Im Interview erläutert er die Differenzierung gegenüber klassischen Beratungsmodellen, den Ausbau integrierter F&E-Prozess-Tools sowie die strategischen Wachstumsziele der kommenden Jahre.Mehr erfahren: https://www.deraktionaer.de/artikel/aktien/innoscripta-coo-sebastian-schwertlein-ueber-den-boersengang-clusterix-und-expansionsplaene-20395466.html

GoingPublic Magazin: innoscripta digitalisiert das Prozessmanagement für Forschung und Entwicklung

23. Dez. 2025

GoingPublic Magazin: innoscripta digitalisiert das Prozessmanagement für Forschung und Entwicklung

Das GoingPublic Magazin porträtiert innoscripta als Softwareanbieter für strukturiertes Prozess- und Datenmanagement in Forschung und Entwicklung. Der Beitrag zeigt, wie die Plattform unternehmensweite Daten aus zahlreichen Systemen zusammenführt, Dokumentationsprozesse automatisiert und so Skalierung, Transparenz und Profitabilität ermöglicht. Ergänzt wird der Artikel durch ein Interview mit COO Sebastian Schwertlein zu Wachstum, Internationalisierung und Produktstrategie.Mehr lesen: Der vollständige Beitrag ist im GoingPublic Magazin 04/2025 auf den Seiten 64–65 im E-Paper verfügbar.Vollständiger Artikel: https://www.goingpublic.de/wp-content/uploads/epaper/epaper-GoingPublic_04-2025/?mc_cid=86a304b27b&mc_eid=2903c93db2#0

Forschungszulage 2026 - die wichtigsten Änderungen auf einen Blick

05. Dez. 2025

Forschungszulage 2026 - die wichtigsten Änderungen auf einen Blick

Zum 1. Januar 2026 treten wesentliche Verbesserungen der steuerlichen Forschungszulage in Kraft. Mit dem „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ wird die Förderung noch attraktiver.Hier erfahren Sie, was sich konkret ändert – und wie Sie profitieren können.Maximale BemessungsgrundlageAb 2026 steigt die jährliche maximale Bemessungsgrundlage von 10 Mio. Euro auf 12 Mio. Euro – und ermöglicht damit eine deutlich höhere steuerliche Entlastung. Für kleine und mittelständische Unternehmen ist damit eine jährliche Förderung von maximal 4,2 Mio. Euro möglich, bei größeren Unternehmen maximal 3 Mio. Euro.GemeinkostenpauschaleZusätzlich zu den direkten Projektkosten, bestehend aus Personalkosten von FuE-Mitarbeitern und ggf. Mitunternehmern, 70% der Auftragskosten für FuE-Dienstleistungen innerhalb des EWRs und Abschreibungen für Wirtschaftsgüter, werden pauschal 20 % der direkten Kosten als förderfähige Gemein- und Betriebskosten anerkannt. D. h. für Projekte, die 2026 oder später starten, erhöht sich die Bemessungsgrundlage für die Forschungszulage um 20%.AbschreibungenAbschreibungen auf bewegliche Wirtschaftsgüter sind durch die neuen Möglichkeiten im Rahmen von degressiven Abschreibungen (§7 EstG) mit höheren Beträgen förderfähig, sofern diese eigenbetrieblich genutzt und für das FuE-Projekt erforderlich sind. Gültig ist diese Regelung vorerst für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die zwischen dem 30.06.2025 und dem 01.01.2028 angeschafft oder hergestellt worden sind.EigenleistungDer anrechenbare Stundensatz für eigenbetriebliche FuE-Leistungen von Mitunternehmern oder Einzelunternehmern steigt ab 2026 von maximal 70 Euro auf maximal 100 Euro pro Stunde bei maximal 40 Stunden pro Woche.Die aktuell relevanten Förderzeiträume im Vergleich

Markt & Mittelstand berichtet: Wie innoscripta die Forschungszulage automatisiert

03. Dez. 2025

Markt & Mittelstand berichtet: Wie innoscripta die Forschungszulage automatisiert

Markt & Mittelstand beschreibt, wie innoscripta die Dokumentation für die Forschungszulage automatisiert und damit einen internationalen Wachstumsmarkt erschließt. Der Artikel zeigt, wie die Software Daten aus zahlreichen Unternehmens-Tools bündelt, Bürokratie reduziert und eine präzise, revisionssichere Forschungsdokumentation liefert. Zudem beleuchtet er die Wachstumsstrategie, den bevorstehenden Markteintritt in die USA sowie das leistungsorientierte Geschäftsmodell, das innoscripta als technologischen Spezialisten im Wettbewerbsumfeld großer Beratungen positioniert.Mehr lesen: https://www.marktundmittelstand.de/technologie/innoscripta

Börsenradio-Interview: innoscripta über Wachstum, Datenstrukturen und Q3-Ergebnisse

02. Dez. 2025

Börsenradio-Interview: innoscripta über Wachstum, Datenstrukturen und Q3-Ergebnisse

Das Börsenradio hat mit Max Hunger und Johanna-Luise Pontani auf dem Eigenkapitalforum in Frankfurt über die Entwicklung von innoscripta gesprochen. Im Mittelpunkt stehen die starke Q3-Performance, der Ausbau datengetriebener Förderprozesse und die Skalierbarkeit der Plattform Clusterix. Das Gespräch ist nun vollständig verfügbar.Hören Sie sich die vollständige Folge an: https://www.brn-ag.de/45020-innoscripta-Q2-2025-EKF-

NebenwerteWelt Podcast: innoscripta – F&E-Steuerung neu gedacht

19. Nov. 2025

NebenwerteWelt Podcast: innoscripta – F&E-Steuerung neu gedacht

Der Podcast NebenwerteWelt spricht mit Sebastian Schwertlein, COO der innoscripta SE, über die Digitalisierung des Förderwesens und die Rolle der Plattform Clusterix. Das Gespräch beleuchtet, wie Unternehmen ihre F&E-Projekte effizienter planen und dokumentieren können, welche Wachstumsschritte innoscripta nach dem Börsengang erzielt hat und warum das Unternehmen für technologieorientierte Investoren besonders interessant ist.Hören Sie sich die vollständige Folge an: https://nebenwertewelt.podigee.io/28-innoscripta

Forschungszulage für Softwareentwicklung: Überwindung gängiger Anwendungsfehler

12. Nov. 2025

Forschungszulage für Softwareentwicklung: Überwindung gängiger Anwendungsfehler

Deutschland ist weltweit als Hightech-Standort bekannt und zeichnet sich durch zunehmende Innovation, die Entwicklung transformativer Lösungen und disruptive Softwareentwicklung aus. Die Weiterentwicklung von Softwarelösungen in Branchen wie Künstliche Intelligenz, Blockchain, Internet of Things (IoT), Robotik und Augmented Reality ist eng mit der technologischen Führungsrolle des Landes verbunden. Unternehmen aller Branchen setzen Softwaretools ein, um ihre Produktivität und ihren Wettbewerbsvorteil zu steigern. Bereiche wie Biometrie, Luftfahrt, Drohnentechnologie, Embedded Systems und Industrie 4.0 sind nur einige Beispiele, in denen Software zur Optimierung von Arbeitsprozessen beiträgt.Bedeutende Innovationen in der deutschen Softwareentwicklungsbranche sind in Bereichen wie der Integration generativer KI, Cloud-nativen Architekturen und wachsenden Start-up-Ökosystemen zu beobachten. Das Forschungszulagengesetz (FZulG) wurde von der deutschen Regierung eingeführt, um diese Fortschritte und den anhaltenden Fokus auf Forschung und Innovation unter anderem in der Softwareentwicklung zu würdigen. Das Hauptziel der Forschungszulage besteht darin, Organisationen, die in Forschung und Entwicklung investieren, finanziell zu unterstützen. Unternehmen erhalten finanzielle Unterstützung in Form von Steuergutschriften anstelle von Zuschüssen, wodurch sich ihre Steuerschuld reduziert. Falls das Unternehmen keine Ertragssteuerlast hat, erhält es direkte Rückerstattungen auf Grundlage seiner förderfähigen Ausgaben für Forschungs- und Entwicklungsprojekte. In der Softwareentwicklungsbranche scheitern Projekte trotz vielversprechender Arbeit häufig an der Beantragung von Forschungszulage. Ein tiefes Verständnis der Faktoren, die über Erfolg oder Misserfolg im Antragsprozess entscheiden, hilft Unternehmen, die Beantragung effektiv zu meistern und die Unterstützung zu erhalten, die sie für ihr innovatives Softwareprojekt verdienen.Welche Arten von Softwareentwicklungsprojekten qualifizieren sich für die Forschungszulage?Um in Deutschland für die Forschungsförderung in Frage zu kommen, müssen Softwareentwicklungsprojekte als FuE-Arbeiten eingestuft werden. Das Forschungsprojekt muss den Frascati-Kriterien entsprechen, die die Merkmale einer FuE-Arbeit beschreiben, sowie den Richtlinien der BSFZ, welche das Projekt für die Forschungsförderung validiert. Die förderfähigen Forschungsaktivitäten lassen sich im Wesentlichen in drei Kategorien unterteilen:1. GrundlagenforschungDiese Forschungsaktivitäten dienen in erster Linie der Gewinnung neuer Erkenntnisse, ohne dass diese unmittelbare praktische und kommerzielle Anwendung finden. In der Softwareentwicklung könnte dies Folgendes umfassen:Entwicklung neuer Algorithmen in der theoretischen InformatikEntwicklung völlig neuer Prinzipien für ProgrammiersprachenNeue Methoden zur Softwareentwicklung schaffen2. Industrielle ForschungForschungsprojekte, die dem Erwerb neuer Erkenntnisse und Expertise dienen, um entweder neue Produkte, Dienstleistungen oder Prozesse zu entwickeln oder bestehende Produkte, Dienstleistungen oder Prozesse deutlich zu verbessern, gelten als industrielle Forschung. Dazu gehören beispielsweise:Entwicklung von Softwaretools für spezielle Anwendungen wie die BildverarbeitungEntwicklung innovativer ProgrammiersprachenEntwicklung neuer Datenmanagementsysteme3. Experimentelle EntwicklungExperimentelle Entwicklungsprojekte nutzen und kombinieren vorhandenes Wissen, um ein neues Produkt, eine neue Dienstleistung oder einen neuen Prozess zu entwickeln. Aktivitäten im Zusammenhang mit der Gestaltung, Planung und Dokumentation neuer Produkte gelten als experimentelle Entwicklung. Im Bereich der Softwareentwicklung umfasst dies:Erstellung experimenteller KI- oder Machine-Learning-ModellePrototypisierung neuer SoftwarearchitekturenEntwicklung neuer Datenverarbeitungs-PipelinesProjekte, die diese Kriterien erfüllen und technische Unsicherheiten und Entwicklungsrisiken aufweisen, gelten als starke Kandidaten für die Forschungszulage.Warum werden Softwareentwicklungsprojekte häufig abgelehnt?Trotz festgelegter Förderkriterien werden Softwareentwicklungsprojekte häufig für Forschungszuschüsse abgelehnt. Dafür gibt es verschiedene Gründe:Unklare Definition von InnovationDie BSFZ verlangt von den Antragstellern eine genaue Beschreibung des Innovationsprozesses, einschließlich der angesprochenen Probleme und Unsicherheiten. Viele Anträge scheitern, weil sie sich lediglich auf die Beschreibung des Endprodukts konzentrieren und nicht genügend Informationen liefern, die die Anwendung neuer wissenschaftlicher oder technischer Erkenntnisse belegen. Aufgrund fehlender detaillierter Darstellung der technischen Herausforderungen, der Neuheit und der Risiken ist der Antrag oft nicht erfolgreich.Starker Fokus auf ImplementierungEin häufiger Stolperstein bei Softwareentwicklungsprojekten besteht darin, dass sie den Schwerpunkt auf die Implementierung bereits bestehender Lösungen legen. Routinetätigkeiten wie die Anpassung vorhandener Software oder die Integration bekannter Bibliotheken gelten nicht als Forschung und Entwicklung. Die Forschungszulage berücksichtigt ausschließlich Projekte, die innovativ sind und eine bestehende Wissenslücke schließen.Unzureichende technische InformationenEin Antrag mit oberflächlichen Projektbeschreibungen, denen die erforderlichen technischen Details fehlen, kann zur Ablehnung führen. Anträge müssen die technische Komplexität der F&E-Aktivität verdeutlichen. Bei einem Softwareprojekt ist die Einbindung des leitenden Entwicklers oder Softwareingenieurs unerlässlich, um eine optimale Projektbeschreibung zu gewährleisten, da in der Regel nur diese die technischen Komplexitäten und innovativen Elemente des Projekts darstellen können.Umgang mit Rückfragen und AblehnungenEine Rückfrage oder dirkt Ablehnung bedeutet nicht zwangsläufig das Aus für die Forschungsförderung. Den Antragstellern stehen folgende Optionen zur Verfügung:1. Beantwortung von Anfragen zu zusätzlichen InformationenDas BSFZ bittet um zusätzliche Informationen zum Projekt, wenn die eingereichten Informationen keine vollständige Klarheit schaffen. Dies stellt keine Ablehnung dar, sondern die Aufforderung zur Einreichung weiterer, genauer Informationen, um die Projektprüfung für die Ausstellung des Zertifikats fortzusetzen.2. Einspruch einlegenAntragsteller können innerhalb eines Monats nach Erhalt der Ablehnung Einspruch einlegen, wenn sie der Ansicht sind, dass der Antrag aufgrund eines Missverständnisses oder eines Beurteilungsfehlers zu Unrecht abgelehnt wurde. Der Einspruch sollte klare Informationen enthalten, die die Förderfähigkeit des Projekts belegen, und nicht nur die Entscheidung in Frage stellen. Der Antragsteller sollte die angegeben Gründe für die Ablehnung analysieren, den Antrag mit den Richtlinien abgleichen und einen gut strukturierten Einspruch mit Belegen zur Untermauerung der Behauptungen einreichen.3. Neuantrag einreichenWird der Antrag aufgrund einer unzureichenden Struktur oder fehlerhafter Informationen abgelehnt, ist es ratsam, einen neuen, überarbeiteten, gut vorbereiteten Antrag einzureichen. Der Neuantrag sollte Folgendes enthalten:Eine klare Beschreibung der technischen Komplexität des ProjektsKorrekturen zuvor festgestellter MängelFazitDie Beantragung von Forschungszulage für Softwareentwicklungsprojekte in Deutschland erfordert eine gezielte Vorbereitung und ein fundiertes Verständnis der Förderkriterien und der zugehörigen Richtlinien. Eine detaillierte Dokumentation der technischen Innovation, die aktive Beteiligung des Softwareentwicklers oder leitenden Entwicklers an der Antragstellung und die Bereitstellung präziser technischer Beschreibungen tragen zum Erfolg des Softwareprojekts bei der Beantragung von Forschungszulagen bei. Im Falle einer Ablehnung können strategische Ansätze wie das Verständnis der Ablehnungsgründe, das Einlegen eines Widerspruchs oder die Einreichung eines neuen Antrags zum Erfolg führen. Mit der richtigen Herangehensweise bietet die deutsche Forschungszulage Softwareentwicklungsprojekten eine wertvolle Chance, ihre Innovationskraft zu steigern.

Starkes Wachstum und beeindruckende Zahlen: Börsengeflüster über Innoscripta SE

03. Nov. 2025

Starkes Wachstum und beeindruckende Zahlen: Börsengeflüster über Innoscripta SE

Das Finanzportal Börsengeflüster beleuchtet in seiner aktuellen Analyse die außergewöhnlich starke Entwicklung der innoscripta SE. Mit einem Umsatzwachstum von über 80 Prozent und einer EBIT-Marge von fast 58 Prozent zählt das Unternehmen zu den profitabelsten Vertretern im Scale-Segment. Der Bericht hebt die Bedeutung der anstehenden Kapitalmarktkonferenzen für die weitere Expansion hervor.Mehr lesen: https://publisher.boersengefluester.de/de/innoscripta-ungewohnliche-renditen

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