20. Mai 2025
Forschungszulage: Alles, was Sie wissen müssen (2025)
Die Forschungszulage bleibt auch 2025 ein zentrales Thema für alle Beteiligten an Forschungs und Entwicklungsprojekten (FuE) in Deutschland. Die Initiative, die Innovation stärken soll, bietet Unternehmen die Möglichkeit, FuE-Kosten durch steuerliche Gutschriften oder Rückerstattungen zu reduzieren. Das Umfeld rund um die Forschungszulage entwickelt sich stetig weiter: mit hohen Förderquoten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), einer erweiterten Antragsberechtigung und einem vereinfachten Antragsverfahren – alles Aspekte, die sie leichter zugänglich machen.
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur Forschungszulage in Deutschland im Jahr 2025.
Was ist die Forschungszulage?
Die Forschungszulage ist eine staatlich geförderte Initiative zur Unterstützung und Beschleunigung von FuE-Projekten. Unternehmen erhalten finanzielle Vorteile in Form einer Steuergutschrift oder einer direkten Rückzahlung durch das Bundesfinanzministerium (BMF) auf ihre Forschungsausgaben. Ziel der steuerlichen Forschungszulage ist es, Innovation erschwinglicher zu machen. Sie ergänzt andere Fördermöglichkeiten auf nationaler Ebene und seitens der Europäischen Union und wird damit zu einem zentralen Baustein der deutschen Innovationsinitiativen.
Im Gegensatz zu traditionellen Fördermethoden erfolgt die Vergabe der Forschungszulage ohne Wettbewerbsverfahren. Projekte, die die festgelegten Voraussetzungen erfüllen, können von der finanziellen Unterstützung des Staates profitieren.
Kurzinfos:
Element | Details |
Startjahr | 2020 |
Insgesamt beansprucht (2024) | über 2,5 Milliarden Euro |
Art der Förderung | Steuerliche Gutschrift oder Auszahlung |
Maximal förderfähige F&E-Kosten (2025) | 10 Millionen Euro pro Unternehmen und Jahr |
Wer ist antragsberechtigt für die Forschungszulage?
KMU und Große Unternehmen: Kleine und mittlere Unternehmen sowie Konzerne aus allen Branchen können einen Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt stellen. Dadurch können Innovationen auf allen Ebenen und in jeder Unternehmensgröße, von multinationalen Konzernen bis hin zu regionalen Unternehmen, gefördert werden.
Einzelforscher/Forschende Partnerschaften: Selbstständige Forscher, Unternehmer oder freiberufliche FuE-Experten können die Forschungszulage beantragen. Partnerschaften oder Einzelunternehmer profitieren in ähnlicher Weise wie KMU und Großunternehmen, wobei die Höhe der Förderung je nach Projektkriterien variiert.
Start-ups: Start-ups, die sich auf zukunftsorientierte Bereiche wie Technologie, Biotechnologie, Gesundheitswesen, nachhaltige Entwicklung und Produktion konzentrieren, wird große Bedeutung beigemessen. Die Regierung erkennt, dass gerade junge Unternehmen in der frühen Phase oft mit hohen Ausgaben für Forschung und Entwicklung konfrontiert sind, während die Einnahmen noch begrenzt sind. Daher liegt ein besonderer Fokus darauf, sie durch finanzielle Förderungen gezielt zu unterstützen.
Falls Ihr Unternehmen derzeit als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ (UiS) eingestuft ist, gelten besondere Regeln und Ausnahmen, die Sie berücksichtigen müssen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Leitfaden „Unternehmen in Schwierigkeiten und die Forschungszulage“.
Arten der förderfähigen Forschung
Grundlagenforschung: Forschung mit dem Ziel, Wissen in einem bestimmten Fachgebiet zu vertiefen, ohne unmittelbare praktische Anwendung. Sie ist in der Regel theoretischer und experimenteller Natur.
Industrielle Forschung: Die gezielte und systematische Gewinnung neuen Wissens oder Know-hows zur Entwicklung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen.
Experimentelle Entwicklung: Systematische und praxisorientierte Forschung mit dem Ziel, neue Produkte zu entwickeln z.B. die Entwicklung eines neuen Geräts auf Basis vorhandenen Wissens, das auf konkrete Marktanforderungen ausgerichtet ist.
Die erweiterte Förderfähigkeit stellt sicher, dass sowohl Entwickler als auch Wissenschaftler finanzielle Unterstützung der Regierung für ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in Anspruch nehmen können.
Von der Förderung ausgeschlossen sind hingegen routinemäßige Produkt- oder Softwareaktualisierungen, Marktforschungen sowie Testvermarktungen oder kommerzielle Produktionsversuche.
Besonderer Fokus: KMU und erhöhte Fördersätze
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die einen wesentlichen Teil der deutschen Unternehmenslandschaft ausmachen, leisten etwa 54 % der nationalen Forschungs und Entwicklungsinvestitionen und profitieren inzwischen von
Höheren Fördersätzen (bis zu 35 %)
Vereinfachter Dokumentationsanforderungen
Priorität bei Zertifizierungsverfahren
Antragsverfahren
Die Antragstellung der Forschungszulage erfolgt zweistufig:
Technische Projektantragsphase
Der Antragsteller muss nachweisen, dass das Projekt die festgelegten Frascati-Kriterien für F&E erfüllt und als F&E Projekt qualifiziert werden kann, indem er eine Projektbeschreibung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) einreicht. Projekte müssen die tatsächlichen Forschungsmerkmale gemäß den Frascati-Kriterien aufweisen, die als internationaler Standard zur Definition von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten gelten. Nach positiver Begutachtung des Projekts wird eine Bescheinigung für das FuE-Vorhaben ausgestellt und zur weiteren Bearbeitung an das Finanzamt übermittelt, um die Förderung zu erhalten.Anforderungen in dieser Phase:
1. Detaillierte Projektbeschreibung mit technischer Problemstellung
2. Beschreibung wissenschaftlicher Unsicherheiten im Hinblick auf das Projektergebnis
3. Methoden und Meilensteine des Projekts
4. Erwartete Ergebnisse bzw. Resultate des ProjektsZeitrahmen:
1. Bearbeitung: 6 bis 8 Wochen
2. Erfolgsquote: ca. 80 bis 85 % bei gut vorbereiteten AnträgenSteuerliche Prüfungsphase
Während es in der ersten Phase darum geht nachzuweisen, dass das Vorhaben als F&E-Projekt eingestuft werden kann, bezieht sich die zweite Phase auf die Projektkosten.Die Projektkosten werden jährlich im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht. Dazu müssen die Kostendetails des Projekts in der jährlichen Steuererklärung eingereicht werden. Die Forschungszulage wird entweder als Steuerermäßigung angerechnet oder, sofern keine Steuerlast besteht, als direkter Betrag ausgezahlt.
Hinweis: Die Forschungszulage kann auch rückwirkend für Projekte beantragt werden, die am oder nach dem 1. Januar 2020 begonnen wurden. Das bedeutet, dass neben laufenden auch bereits abgeschlossene Projekte förderfähig sind und von den finanziellen Vorteilen profitieren können.
Welche Fördermittel und Vorteile Unternehmen durch die Forschungszulage erhalten?
Im Jahr 2025 bietet die Forschungszulage eine erhebliche finanzielle Unterstützung.
Kategorie | Betrag |
Basissatz | 25 % der förderfähigen Ausgaben |
Erhöhter KMU-Satz | Bis zu 35 % |
Maximal förderfähige F&E-Kosten | 10 Millionen Euro |
Welche Kosten sind förderfähig?
Zu den förderfähigen FuE-Ausgaben zählen:
Personalkosten: Gehälter und Löhne für internes und externes Forschungspersonal, das direkt in F&E Projekte eingebunden ist.
Auftragsforschung: Kosten für ausgelagerte Forschungsaktivitäten an andere Unternehmen mit Sitz in der EU (förderfähig bis zu 70 % des Vertragswertes).
Material und Verbrauchskosten: Materialien und Verbrauchsgüter, die unmittelbar im Forschungsprozess eingesetzt wurden.
Nicht förderfähig sind Ausgaben für Aktivitäten wie Marketing, Verwaltungskosten oder routinemäßige Produkttests.
Beispielrechnung:
Wenn ein Unternehmen 2 Mio. € in Forschung und Entwicklung
investiert: Förderung zum Basissatz (25 %): 500.000 € steuerliche
Gutschrift
Förderung für KMU (35 %): 700.000 € steuerliche Gutschrift
Was ist neu 2025? (Wichtige Aktualisierungen in 2025)
Die deutsche Bundesregierung hat bedeutende Neuerungen im Rahmen des Forschungszulagengesetzes (FZulG) eingeführt, um Innovationen in Unternehmen aller Größenordnungen gezielt zu fördern. Die Änderungen wurden durch das Wachstumschancengesetz vorgestellt und offiziell im Bundesgesetzblatt (Teil I Nr. 108, 27.03.2024) veröffentlicht.
Im Folgenden sind die wichtigsten Änderungen aufgeführt, die am 1. Januar 2025 in Kraft getreten sind.
Erhöhung der Fördergrenze
Die maximal förderfähigen FuE-Kosten wurden von 4 Mio. € auf 10 Mio. € pro Jahr angehoben. Beispielrechnung mit Basissatz und KMU-Satz:Basissatz (25 %): 2,5 Mio. € pro Jahr
KMU-Satz (35 %): 3,5 Mio. € pro Jahr
Rechtsgrundlage: Art. 27, BGBl. I 2024 Nr. 108 – S. 399
Erhöhter Fördersatz für KMU
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) profitieren nun von einem erhöhten Fördersatz von 35 %. Dieser wurde vom bisherigen Satz von 25 % angehoben und soll gezielt Innovation sowie das Wachstum von Forschung und Entwicklung im deutschen KMU-Sektor fördern.
Rechtsgrundlage: § 3 (3) FZulG, BGBl. I 2024 Nr. 108Abschreibungen auf Sachanlagen jetzt förderfähig
Abschreibungen auf bewegliche, selbst hergestellte Anlagegüter, die für F&E-Projekte verwendet werden, sind nun förderfähig. Dies gilt für Wirtschaftsgüter, die nach dem 27. März 2024 angeschafft wurden und ausschließlich für F&E-Projekte genutzt werden.Rechtsgrundlage: § 3 (4a) FZulG, BGBl. I 2024 Nr. 108 – S. 399
Aktualisierter Fördersatz für Auftragsforschung
Auftragsforschung unter der Forschungszulage war bisher nur zu 60 % förderfähig, nun wurde dieser Anteil auf 70 % erhöht.Rechtsgrundlage: § 3 (4) Satz 2 FZulG, BGBl. I 2024 Nr. 108 – S. 398
Erhöhter Stundensatz
Alleinunternehmer und Partner, die aktiv an FuE-Projekten mitarbeiten, können nun einen pauschalen Stundensatz von 70 € geltend machen. Der bisherige Satz betrug 40 € pro Stunde.
Rechtsgrundlage: § 3 (6) Satz 2 FZulG, BGBl. I 2024 Nr. 108 – S. 399Beschleunigte Auszahlung der Forschungszulage
Ab 2025 haben Unternehmen die Möglichkeit, die Forschungszulage bereits mit den Quartalszahlungen zur Körperschaftsteuer zu verrechnen, ohne auf die Jahressteuererklärung warten zu müssen. Diese Regelung ist für Start-ups mit akutem Finanzierungsbedarf besonders vorteilhaft.Rechtsgrundlage: § 11 (1) FZulG (neu), BGBl. I 2024 Nr. 108 – S. 400
Hinweis: Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf gebilligt, der die maximal förderfähigen Aufwendungen für die Forschungszulage von 10 Millionen Euro auf 12 Millionen Euro anheben würde. Die Änderung gilt für Forschungsprojekte, die am oder nach dem 1. Januar 2026 beginnen, und soll voraussichtlich bis 2030 anwendbar sein.
Häufige Fehler, die vermieden werden sollten
Auch wenn die Beantragung der Forschungszulage mittlerweile vereinfacht wurde, gibt es dennoch Punkte, die beachtet werden müssen, um eine Ablehnung zu vermeiden. Diese sind:
Unzureichende Angaben: Fehlende klare Informationen und technische Details in der Projektbeschreibung führen häufig zur Ablehnung des Antrags.
Fehlinterpretation: Wenn die als „Forschung“ angegebenen Tätigkeiten tatsächlich nicht in die Kategorie Forschung und Entwicklung (FuE) fallen, wird der Antrag abgelehnt. Regelmäßige Software-Updates oder Designänderungen qualifizieren sich nicht für den Prozess.
Verzögerungen: Das Versäumen von Fristen oder eine verspätete Antragstellung können selbst bei herausragenden Forschungsprojekten zur Ablehnung führen.
Pro-Tipp: Eine BSFZ-Antragstellung als eine Art Mini-Forschungsantrag zu gestalten und dabei die wissenschaftlichen Unsicherheiten des Projekts klar darzulegen, hilft dem Antragsteller, eine Ablehnung zu vermeiden.
Fazit
Die Forschungszulage bietet Unternehmen vielfältige Möglichkeiten, Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie Innovationen in Deutschland voranzutreiben und zu finanzieren. Einzelne Forschende, Start-ups, KMU sowie Großunternehmen haben Anspruch auf finanzielle Vorteile in Form von Steuergutschriften oder Auszahlungen für förderfähige Forschungsprojekte. Mit einem klar strukturierten Antragsverfahren und großzügigen Fördermitteln ist jetzt der ideale Zeitpunkt, um wirkungsvolle Forschungsprojekte zu starten. Wichtige Punkte beim Projektstart:
Dokumentation der Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten
Rechtzeitige Antragstellung
Einholung von fachkundiger Unterstützung bei Bedarf
Sorgen Sie dafür, dass Ihre Forschungsprojekte die nötige Unterstützung erhalten und führen Sie Ihre Innovation zum Erfolg.