17. Juni 2025
Gründer beabsichtigen selektive Aktienkäufe zur Unterstützung des Aktienkurses
München, 17. Juni 2025 — Die beiden Hauptaktionäre der innoscripta SE, Michael Hohenester (über die Hohenester Beteiligungs-UG) und Alexander Meyer (über die Meyer Beteiligungs-UG), haben ihre Absicht bekannt gegeben, eine begrenzte Anzahl von Aktien der innoscripta SE über die Börse zu erwerben. Das geplante Gesamtvolumen beläuft sich auf bis zu 12 Millionen Euro, davon 10 Millionen Euro durch die Hohenester Beteiligungs-UG und 2 Millionen Euro durch die Meyer Beteiligungs-UG.
Die erworbenen Aktien unterliegen bestehenden Lock-up-Verpflichtungen und dürfen frühestens nach Ablauf der jeweiligen Fristen nach dem Börsengang veräußert werden. Ein späterer Verkauf wird nur in Erwägung gezogen, wenn sich der Aktienkurs im Vergleich zum Platzierungspreis beim Börsengang von 120 € wesentlich und nachhaltig erholt hat. Dabei wird auf eine marktkonforme Erhöhung des Streubesitzes geachtet.
Diese Initiative wird ausschließlich aus privaten Mitteln der Aktionäre finanziert und unterstreicht ihr langfristiges Vertrauen in das Geschäftsmodell und die Zukunftsperspektiven der innoscripta SE.
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21. Mai 2025
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung der Forschungszulage (FZulG)
Das Forschungszulagengesetz (FZulG) ist das zentrale steuerliche Förderprogramm für Forschung und Entwicklung (F&E) in Deutschland und bietet finanzielle Unterstützung für Unternehmen im Innovations- und Forschungsbereich. Vom etablierten Unternehmen mit Investitionen in experimentelle Entwicklungen bis hin zu Deep-Tech-Start-ups kann die Forschungszulage zur Kostenentlastung und finanziellen Förderung beitragen. Der Antragsprozess besteht aus zwei Schritten und erfordert ein gutes Verständnis für die Voraussetzungen, eine genaue Dokumentation des Projekts sowie eine disziplinierte Antragstellung.Dieser Artikel erklärt Schritt für Schritt, wie ein erfolgreicher Antrag gestellt wird, und bietet klare Informationen zur Beantragung des BSFZ-Zertifikats und der anschließenden steuerlichen Förderung.Voraussetzungen und ZeitpunktWer ist antragsberechtigt?Einer der großen Vorteile der Forschungszulage ist ihre breite Zugänglichkeit. Jedes steuerpflichtige Unternehmen mit Sitz in Deutschland kann einen Antrag stellen – unabhängig von Größe, Branche oder Rechtsform. Dazu gehören:GmbHs, AGs, UGsPersonengesellschaften (GbR, OHG, KG)EinzelunternehmenStart-ups, auch mit geringen Einnahmen oder VerlustenHinweis: Die Antragsberechtigung ist nicht an einen Mindestumsatz gebunden. Projekte aus allen Branchen sind antragsberechtigt, sofern sie die FuE-Kriterien erfüllen.Welche Projekte sind förderfähig?Projekte müssen den Frascati-Kriterien entsprechen, die Forschung wie folgt unterteilen:Grundlagenforschung: Diejenigen, die keine unmittelbare oder kommerzielle Anwendung der Forschungsergebnisse haben.Angewandte Forschung: Angewandte Forschung, die durchgeführt wird, um ein bestimmtes Problem zu lösen oder um bestimmte Ziele als Ergebnisse zu erreichen.Experimentelle Entwicklung: Forschung, die auf die Entwicklung eines neuen oder verbesserten Produkts, einer Dienstleistung oder eines Verfahrens abzielt.Hinweis: Für die Kosten, die im Rahmen von Aktivitäten wie Marktforschung oder routinemäßigen Systemaktualisierungen anfallen, besteht kein Anspruch auf finanzielle Unterstützung oder Forschungszulage. Alle förderungswürdigen Projekte sollten Elemente der Neuheit und Unsicherheit hinsichtlich der gewünschten Projektergebnisse aufweisen.Rückwirkende Anträge & FristenFür Projekte, die die Förderkriterien erfüllen, ist es nun möglich, die Forschungszulage rückwirkend ab dem 1. Januar 2020 zu beantragen. Dies ist in der Regel für Unternehmen hilfreich, die bereits vor dem Beginn der Förderung mit Innovation oder Forschung und Entwicklung begonnen haben.Es gibt keine starre Frist für die Beantragung der Forschungszulage, und es empfiehlt sich, den BSFZ-Antrag auf das laufende Geschäftsjahr abzustimmen und den Antrag einzureichen, um eine rechtzeitige Prüfung und Genehmigung durch das Finanzamt sicherzustellen.Antrag auf BSFZ-BescheinigungDie erste Voraussetzung für einen erfolgreichen Antrag auf Forschungszulage ist der Erhalt des BSFZ-Zertifikats, das von der Bescheinigungsstelle Forschungszulage ausgestellt wird. Mit dieser Bescheinigung wird bestätigt, dass das Projekt als Forschungs- und Entwicklungsprojekt im Sinne des deutschen Förderungsrechts qualifiziert ist.Im Folgenden finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung der BSFZ-Bescheinigung.Schritt-für-Schritt AnleitungSchritt 1: ELSTER-Zertifikat beschaffenFür den Zugang zum BSFZ-Portal ist es erforderlich, die Identität des Antragstellers mittels eines ELSTER-Organisationszertifikats zu authentifizieren.Was ist ELSTER?Die elektronische Steuererklärung (ELSTER) ist die offizielle Plattform der deutschen Steuerbehörden für die Online-Kommunikation mit den Steuerpflichtigen.Wie erhält man ELSTER?Gehen Sie auf www.elster.de und registrieren Sie sich. Nach der Registrierung erhalten Sie ein ELSTER-Zertifikat.Warum wird ELSTER benötigt?ELSTER bestätigt, dass die Forschungsprämie nur von den bevollmächtigten Vertretern des Unternehmens und nicht von anderen Parteien beantragt wird.Schritt 2: Registrierung im BSFZ-PortalNach dem Erwerb des ELSTER-Zertifikats müssen die Antragsteller die folgenden Schritte befolgen, um sich im BSFZ-Portal zu registrieren.Besuchen Sie https://portal.bescheinigung-forschungszulage.deLoggen Sie sich mit den ELSTER-Zugangsdaten in das Portal einRegistrieren Sie die Organisation, indem Sie das BSFZ-Benutzerprofil erstellen, das mit dem ELSTER-Login verknüpft istHinweis: Dieses BSFZ-Benutzerkonto ermöglicht es dem Antragsteller, Anträge auf BSFZ-Zertifikate für Forschungs- und Entwicklungsprojekte zu starten und zu verwalten.Schritt 3: Antrag vorbereitenBei der Beantragung des BSFZ-Zertifikats geht es in erster Linie um die Validierung des FuE-Charakters der Projekte, und der kommerzielle Wert des Projekts wird in dieser Phase kaum oder gar nicht berücksichtigt.Während der Vorbereitung des Antrags muss der Antragsteller Folgendes tunErläutern Sie die Projektdetails, einschließlich der folgenden Informationen:Projekttitel und -dauerZiele des Projekts und seine Merkmale, die auf Innovation hindeutenDetaillierte wissenschaftliche und technische Angaben zum Projekt, einschließlich der HerausforderungenMethoden/VerfahrenEingesetzte Methoden oder VerfahrenZeitpläne und ArbeitspaketeAngaben zu den am Projekt beteiligten HumanressourcenKategorisierung der Art des FuE-Projekts:Es ist wichtig, die Forschungsprojekte bei der Beantragung des BSFZ-Zertifikats anhand ihrer Merkmale und Ergebnisse eindeutig als Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung zu kategorisieren.Hervorhebung von Informationen oder Referenzen zur Unterstützung des Antrags: Der Antragsteller kann die Referenzen angeben, die er zur Untermauerung seiner Behauptungen im Antrag verwendet hat, z. B. das Frascati-Handbuch der OECD.Hinweis: Ein Muster des BSFZ-Zertifikats ist auf der offiziellen Website des BSFZ verfügbar, das zur Strukturierung der Projektbeschreibung herangezogen werden kann, um eine höhere Akzeptanz zu gewährleisten.Schritt 4: Antrag einreichenDie Antragstellung erfolgt über das BSFZ-Portal im Online-Modus und kann zu Beginn, während der Laufzeit oder nach Abschluss des Projekts erfolgen. Die rückwirkende Beantragung ist auch für alle Kosten möglich, die nach dem 1. Januar 2020 entstanden sind.Sobald der Antrag eingereicht ist, beginnt das BSFZ mit der Bewertung des Projekts, die sich hauptsächlich darauf stützt, ob das Projekt als FuE eingestuft wird oder nicht. Das BSFZ kann sich mit dem Antragsteller in Verbindung setzen, wenn weitere Informationen oder Klarstellungen zu dem Projekt erforderlich sind.Schritt 5. Bescheinigung erhaltenSobald die BSFZ-Geschäftsstelle das Projekt als förderfähig anerkennt, erhält der Antragsteller eine formelle Bescheinigung auf seinem BSFZ-Portal. Außerdem wird diese Bescheinigung automatisch an das örtliche Finanzamt für das weitere Verfahren zur Gewährung von Finanzhilfen weitergeleitet.Wichtig: Die BSFZ-Bescheinigung allein bedeutet noch keinen finanziellen Zuschuss, sondern besagt, dass das Projekt förderfähig ist.Antrag beim Finanzamt auf ForschungszulageNach Erhalt der BSFZ-Bescheinigung ist der nächste Schritt der Antrag beim Finanzamt auf Forschungszulage. Der Antrag auf Forschungszulage wird zusammen mit der jährlichen Steuererklärung an das örtliche Finanzamt gesandt.Die Antragstellung erfolgt in den folgenden Schritten:Anmeldung im Steuerportal mit ELSTERNavigieren Sie zum SteuererklärungsformularHochladen der BSFZ-BescheinigungGehen Sie zum Abschnitt „Forschungszulage“ des SteuererklärungsformularsAußerdem wird der Antragsteller aufgefordert, folgende Angaben zu machen:Die vom BSFZ verifizierten Material- und PersonalkostenDetails zum Projektzeitplan und zur ProjektkategorieDetails zu eventuellen UnterauftragnehmernHinweis: Der Antragsteller sollte darauf achten, dass die von ihm angegebenen Werte oder Beträge mit denen übereinstimmen, die er dem BSFZ-Büro vorgelegt hat. Abweichungen könnten zur Ablehnung des Forschungszuschusses führen.Welche fehler kann man bei der forschungszulage machen?BSFZ Zertifikat nicht hochgeladenUnvollständige AngabenNicht förderfähige Kosten angegeben (z. B. Marketing)Uneinheitliche Daten zwischen Antrag, Buchhaltung und SteuerberaterBerechnung und AuszahlungDer Finanzierungs- oder Subventionssatz wird anhand der folgenden Grundlagen berechnet,Für allgemeine Unternehmen: 25% der förderfähigen FuE-AusgabenFür kleine und mittlere Unternehmen (KMU): 35% der förderfähigen F&E-AusgabenGemäß den neuen Aktualisierungen für das Jahr 2025 betragen die förderfähigen F&E-Kosten für Unternehmen maximal 10 Millionen Euro pro Jahr, und die Ausgaben für Unterauftragnehmer sind bis zu 70% des genehmigten Gesamtwerts förderfähig.Die Forschungszulage wird den Unternehmen als Ermäßigung gewährt. Besteht keine Steuerpflicht oder ist die Steuerpflicht geringer als der Freibetrag, erhält das Unternehmen eine Barerstattung.Auszahlung: Die Forschungszulage wird in Form einer Steuergutschrift gewährt. Bei keiner oder zu niedriger Steuerschuld erfolgt eine Auszahlung.Nach der AntragstellungWie lange dauert die bewilligung der forschungszulage?Das BSFZ benötigt in der Regel 2 bis 3 Monate, um eine Aktualisierung entweder in Bezug auf die Genehmigung des BSFZ-Zertifikats oder die Ablehnung des Antrags zu übermitteln. Das Finanzamt benötigt in der Regel weitere 3 bis 6 Monate, um den Antrag zu validieren, so dass die Gesamtbearbeitungszeit 4 bis 9 Monate ab dem Datum der ersten Antragstellung beträgt.Richtlinien für die Aufbewahrung von Unterlagen:Nach den GoBD-Vorschriften müssen alle Akten und Dokumente 10 Jahre lang aufbewahrt werden. Zu den Dokumenten gehören:BSFZ-BescheinigungSteuerunterlagenInformationen über die Kostenanalyse und ZeitaufstellungenAktualisierungen der Projekte und der ErgebnisseFazitMit Vorteilen wie breiten Zugangsvoraussetzungen, der Möglichkeit zur rückwirkenden Antragstellung und der direkten Auszahlung bei fehlender Steuerschuld zählt das Forschungszulagengesetz zu den bedeutendsten F&E-Förderinitiativen innerhalb der Europäischen Union. Ein gutes Verständnis des Prozesses sowie eine fristgerechte Einreichung in allen Antragsphasen sind entscheidend, um die finanzielle Unterstützung für die Weiterentwicklung von Innovationen zu sichern.
05. Juni 2025
Erforderliche Unterlagen für die Beantragung der Forschungszulage
Die Forschungszulage ist eine finanzielle Unterstützung in Form einer Steuerreduktion oder einer Steuergutschrift für Unternehmen, die förderfähige Forschungs- und Entwicklungsprojekte durchführen. Das Forschungszulagengesetz wurde Ende 2019 mit dem Ziel eingeführt, Innovationen aus allen Branchen zu fördern und Deutschland als F&E-Standort im internationalen Vergleich zu stärken.Das Antragsverfahren zur Beantragung des Forschungszuschusses gliedert sich in zwei Stufen:Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), aus der hervorgeht, ob das Projekt die Kriterien für den Erhalt der Forschungszulage erfülltAntrag auf Festsetzung der Forschungszulage, woraufhin das Finanzamt die Fördersumme mit der Ertragssteuerlast des Unternehmens verrechnet.Antrag auf BSFZ-BescheinigungDer erste Schritt zum Erhalt der Forschungsförderung ist der Grundlagenbescheid von der BSZF, der bescheinigt, dass das Projekt unter die Kategorie Forschung und Entwicklung fällt und somit Anspruch auf Forschungszulage hat.Erforderliche Dokumente zur Beantragung der BSFZ-BescheinigungFür den BSFZ-Antrag muss der Antragsteller folgende Unterlagen vorlegen:1. Angaben zur Organisation:In dem Antrag müssen alle erforderlichen Angaben zur Organisation gemacht werden:Name, Rechtsform und Adresse des UnternehmensSteuernummerBeteiligungsstruktur aller in Deutschland steuerpflichtigen verbundenen UnternehmenGeschäftsstatistik zu den letzten 3 abgeschlossenen WirtschaftsjahrenAngaben zum Geschäftszweig2. Detaillierte Projektbeschreibung:Es ist zwingend erforderlich, das Projekt im Initialantrag detailliert zu beschreiben, sodass auch für den Prüfer die Forschungs- und / oder Entwicklungsleistung ersichtlich ist. Die Projektbeschreibung sollte Folgendes enthalten:Ziel des jeweiligen F&E-ProjektsAngewandte Methodik sowie Beschreibung der Arbeiten im Rahmen des ProjektsUngewissheit in Bezug auf das Ergebnis sowie technische oder wissenschaftliche Herausforderungen bei der Umsetzung des ProjektsNeuartigkeit bzw. Abgrenzung zum Stand der Technik3. Arbeitsplan:Zusätzlich zur Projektbeschreibung muss dem Initialantrag ein Arbeitsplan beigefügt werden, der die folgenden Informationen inkludiert:Start- und (geplantes) Enddatum des Projektskurze Beschreibung der einzelnen Arbeitspaketeggf. Zuordnung der Arbeitspakete zu externen Auftragnehmern oder Kooperationspartnernzeitliche Einordnung der Meilensteine mithilfe eines Gant Charts4. Personeller und finanzieller Rahmen:Die BSFZ benötigt Informationen über die Anzahl der für das Projekt geleisteten Personenmonate aus den verschiedenen Qualifikationsgruppen sowie die hierfür entstandenen Kosten. Um den personellen und finanziellen Rahmen zu ermitteln müssen folgende Daten zu den im Projekt beteiligten Mitarbeitern zusammengetragen werden:Eintritts - und ggf. Austrittsdatum (sofern während der Projektlaufzeit)vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeitvertraglich vereinbarter UrlaubsanspruchZugehörigkeit zur Qualifikationsgruppe (Wissenschaftler, Techniker, Sonstige)Steuerbrutto und Arbeitgeberanteil für ZukunftssicherungssausgabenArbeitszeit für das Projekt je Kalenderjahr5. Unterauftragnehmer oder Kooperationspartner (falls vorhanden):Wenn das F&E-Projekt zusammen mit einer anderen Einrichtung durchgeführt oder im Rahmen eines Unterauftrags an eine andere Organisation ausgelagert wird, muss das entsprechend bei dem BSFZ-Antrag angegeben werden. Folgende Angaben sind hierfür erforderlich:Name, Rechtsform und Adresse des PartnersKurzbeschreibung seines Aufgabenbereichsdurch den Auftrag im Rahmen des F&E-Projekts entstandene Kosten je Kalenderjahr6. Einzelheiten zu anderen Finanzierungen (falls vorhanden):Der Antragsteller muss bestätigen, dass das beantragte Projekt in der Vergangenheit nicht bereits eine andere Förderung (nicht rückzahlbare Beihilfe) erhalten hat. Aufgrund des Doppelförderungsverbots ist es nicht zulässig, dieselben Kosten zweimal bezuschussen zu lassen.Hinweis: Der Antrag mit allen erforderlichen Angaben ist online über das BSFZ-Portal mithilfe des Unternehmens-ELSTER-Zertifikats einzureichen.Antragstellung beim FinanzamtNach Erhalt der BSFZ-Bescheinigung muss der Antragsteller einen Antrag auf Festsetzung der Forschungszulage beim Finanzamt stellen. Dieser Antrag wird online über das ELSTER-Portal vom Unternehmen selbst oder vom Steuerberater gestellt.Erforderliche Unterlagen für den Antrag beim Finanzamt1. Angaben zum Unternehmen:Allgemeine Informationen zum Unternehmen wie Name, Hauptsitz, Rechtsform, Steuernummer, Wirtschaftszweig gesetzlichen Vertretung und ggf. ertragssteuerliche Organschaft müssen angegeben werden, genau wie Angaben zu Lohnaufwendungen insgesamt sowie für Forschung & Entwicklung.2. Angaben zum Projekt:Dazu gehören:Vorhabens-ID des BSFZ-BescheidsBezeichnung des Forschungs- und EntwicklungsvorhabensArt des Projekts (z. B. eigenbetriebliche Forschung)Beginn der Arbeiten / Datum der Auftragserteilung3. Angaben zu den Projektkosten:Retrograd mit Abschluss des entsprechenden Wirtschaftsjahres werden die im F&E-Projekt angefallenen Ausgaben auf Grundlage der folgenden Elemente ermittelt:Personalkosten auf Basis der dokumentierten projektbezogenen Zeiterfassung, Steuerbrutto und AG-Anteil für ZukunftssicherungNettorechnungsbeträge für externe Auftragsforschung und - entwicklungAbschreibungen von Anschaffungs- und Herstellkosten eines abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsguts, welches zum Zwecke des Forschungsprojekts genutzt wurde und dafür auch erforderlich war (ab März 2024)4. Projektbezogene Zeiterfassung:Für die Beantragung der Forschungszulage sind ab 2024 beim Finanzamt Unterlagen vorzulegen, aus denen die genaue Anzahl der pro Person geleisteten Arbeitsstunden hervorgeht. Das Dokument sollte GoBD-konform sein und dient dem Nachweis des Personalaufwands für das jefweilige Projekt. Hierfür kann der vom BMF zur Verfügung gestellte Musterstundenzettel genutzt werden.Warum ist eine sorgfältige Dokumentation wichtig?Eine akurate Projektdokumentation ist die Grundlage für eine erfolgreiche Beantragung der Forschungszulage in Deutschland. Bei der Beantragung der BSFZ-Bescheinigung und der späteren Festsetzung beim Finanzamt wird großer Wert auf die Klarheit der eingereichten Informationen, Transparenz, Konsistenz und Nachvollziehbarkeit der projektbezogenen Unterlagen gelegt.Inhaltliche Validierung:Ein positiver BSFZ-Bescheid wird für die Projekte ausgestellt, die die folgenden 3 Frascati-Kriterien erfüllen:NeuartigkeitUnwägbarkeitenPlanmäßigkeitHinweis: Wenn diese 3 Kriterien durch die Projektdokumentation nicht nachgewiesen werden können, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass die BSFZ-Bewilligung selbst für ein ausgezeichnetes Forschungsprojekt verweigert wird.Finanzielle Validierung:Sobald die BSFZ-Bewilligung erteilt wurde, prüft das Finanzamt im zweiten Schritt alle finanziellen Aspekte des Antrags, einschließlichAufzeichnungen über die GehaltsabrechnungStundenzettelProjektunterlagen zu beantragten UnteraufträgenKurzberichte zum Stand des Projektes am Ende der jeweiligen WirtschaftsjahreAbschreibungspläneBegrenzung von Verzögerungen und Ablehnung:Unklare oder unvollständige Unterlagen können zu Problemen führen, z. B.Verzögerungen bei der Erlangung der BSFZ-Bescheinigung oder der Genehmigung durch das FinanzamtAblehnung des AntragsEin geringerer Betrag der erhaltenen Fördermittel, da nur ein Teil der bewilligten Ausgaben validiert werden konnte.Rechtliche Verpflichtung:Die Antragsteller versichern verbindlich, dass alle eingereichten Informationen richtig und genau sind, dass sie über Unterlagen verfügen, die die beantragten Projektkosten belegen und, dass sie für die gleichen Ausgaben noch keine andere Förderung erhalten haben.Kohärenz der Informationen:Spätestens im Falle einer Betriebsprüfung ist die Einheitlichkeit der Projektangaben über verschiedene Plattformen hinweg essenziell, um Unstimmigkeiten zu vermeiden:Einheitliche Nachvollziehbarkeit:Alle Daten (Stunden, Gehaltsdaten, Kosten) müssen in allen Systemen (BSFZ-Portal, Elster-Portal, internes CRM-System, ...) deckungsgleich sein, damit bei Prüfungen durch Finanzamt, BSFZ oder Betriebsprüfer keine Widersprüche entstehen.Effizienz in der Verwaltung:Ein zentrales, konsistentes System vermeidet doppelte Datenerfassung und erleichtert den SOLL-IST-Abgleich.Vermeidung von Fehlern:Inkonsistenzen zwischen z.B. Zeiterfassung, Lohnbuchhaltung und Antrag führen zu Mehrarbeit und erhöhtem Risiko von Fehlern.