17. Juni 2025
Gründer beabsichtigen selektive Aktienkäufe zur Unterstützung des Aktienkurses
München, 17. Juni 2025 — Die beiden Hauptaktionäre der innoscripta SE, Michael Hohenester (über die Hohenester Beteiligungs-UG) und Alexander Meyer (über die Meyer Beteiligungs-UG), haben ihre Absicht bekannt gegeben, eine begrenzte Anzahl von Aktien der innoscripta SE über die Börse zu erwerben. Das geplante Gesamtvolumen beläuft sich auf bis zu 12 Millionen Euro, davon 10 Millionen Euro durch die Hohenester Beteiligungs-UG und 2 Millionen Euro durch die Meyer Beteiligungs-UG.
Die erworbenen Aktien unterliegen bestehenden Lock-up-Verpflichtungen und dürfen frühestens nach Ablauf der jeweiligen Fristen nach dem Börsengang veräußert werden. Ein späterer Verkauf wird nur in Erwägung gezogen, wenn sich der Aktienkurs im Vergleich zum Platzierungspreis beim Börsengang von 120 € wesentlich und nachhaltig erholt hat. Dabei wird auf eine marktkonforme Erhöhung des Streubesitzes geachtet.
Diese Initiative wird ausschließlich aus privaten Mitteln der Aktionäre finanziert und unterstreicht ihr langfristiges Vertrauen in das Geschäftsmodell und die Zukunftsperspektiven der innoscripta SE.
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10. Juni 2025
Kabinettsentwurf sieht 20 %-Pauschale und höheren Förderdeckel bei Forschungszulage ab 2026 vor
Am 4. Juni 2025 hat das Bundeskabinett den Entwurf für ein Investitions-Sofortprogramm beschlossen. Bestandteil des Maßnahmenpakets sind Änderungen an der steuerlichen Forschungsförderung, die nach aktueller Planung ab dem Jahr 2026 in Kraft treten sollen:Einführung eines pauschalen Gemeinkostenaufschlags von 20 % auf förderfähige FuE-Aufwendungen im Rahmen der Forschungszulage,Anhebung des jährlichen Förderhöchstbetrags von 10 Mio. € auf 12 Mio. € pro Unternehmen.Beide Maßnahmen sollen für Forschungsvorhaben gelten, die ab dem 1. Januar 2026 beginnen, und sind zunächst bis zum Jahr 2030 befristet. Sollte das Gesetz in der vorgeschlagenen Form verabschiedet werden, könnte dies – auf Basis der bestehenden Kundenstruktur – zu einem höheren durchschnittlichen Fördervolumen je Unternehmen führen. Daraus ergibt sich aus heutiger Sicht das Potenzial für zusätzliche Umsätze im bestehenden Geschäftsfeld, ohne dass dies mit einer Ausweitung der Kundenanzahl einhergehen muss. Da es sich derzeit um einen Regierungsentwurf handelt, der noch Bundestag und Bundesrat passieren muss, erfolgt keine abschließende wirtschaftliche Bewertung. Die Innoscripta SE wird den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens weiterhin beobachten.Über Innoscripta SEDie Innoscripta SE ist ein führender Anbieter cloudbasierter Softwarelösungen für forschungsnahe Förderprogramme. Mit der Plattform Clusterix unterstützt das Unternehmen über 1.700 Firmen bei der Antragstellung, Dokumentation und Verwaltung der steuerlichen Forschungszulage. Seit Mai 2025 ist Innoscripta im Scale-Segment der Frankfurter Börse notiert (Ticker: 1INN). Kontakt:innoscripta SE · Arnulfstraße 60 · 80335 Münchenpresse@innoscripta.com · www.innoscripta.com
30. Juni 2025
Auftragsforschung im Rahmen der deutschen Forschungszulage
Die Forschungszulage ist eine Initiative der deutschen Regierung, die Unternehmen, die in FuE-Projekte investieren und diese durchführen, finanziell unterstützt. Ziel dieses Programms ist es, Innovationen zu fördern. Die förderfähigen Forschungsprojekte, die bestimmte Kriterien erfüllen, können von der Regierung in Form von Steuerermäßigungen finanziell unterstützt werden.Der Forschungszuschuss hat eine breite Zielgruppe, sodass Unternehmen aus nahezu allen Branchen, einschließlich Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Einzelunternehmen und Start-ups in der Frühphase, KMU sowie Konzerne davon profitieren können. Die Förderwürdigkeit eines F&E Projekts wird auf der Grundlage der Frascati-Kriterien beurteilt. Demnach muss ein Projekt planmäßig sein, einen neuartigen Aspekt aufweisen sowie Unwägbarkeiten hinsichtlich des Projektziels mit sich bringen.Die Ausgaben für Löhne und Gehälter der F&E-Mitarbeiter, Auftragskosten für externe F&E innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums sowie seit 2024 Abschreibungen auf abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter werden als Ausgaben eingestuft, auf deren Grundlage die Beihilfe gewährt wird. Materialien, Verbrauchsgüter, und Kosten für routinemäßige Software-Updates, Marktforschung und Testmarketing stehen unter anderem auf der Liste der ausgeschlossenen Ausgaben.Das Antragsverfahren für den Forschungszuschuss ist zweistufig: Zunächst muss eine BSFZ-Bescheinigung eingeholt werden, aus der hervorgeht, dass das betreffende Projekt förderfähig ist, und in einem zweiten Schritt muss der Antrag beim Finanzamt gestellt werden, um steuerliche Förderung zu erhalten. Der Antrag muss in jeder Phase sorgfältig verfasst werden und alle erforderlichen Informationen und Nachweise enthalten, um Ablehnungen oder Verzögerungen bei der Bewilligung zu vermeiden. Der Antragsteller muss Unterlagen vorlegen, insbesondere eine Projektbeschreibung mit Nachweisen für die Innovation und die Unwägbarkeiten im Rahmen des Projekts, Angaben zu Arbeitszeitnachweisen und Gehaltsabrechnungen, Angaben zur Auftragsforschung, Angaben zur Abschreibung von beweglichen Anlagegütern, die für den Forschungszweck verwendet werden und Angaben zu etwaigen anderen erhaltenen Finanzmitteln.Auftragsforschung vs. Inhouse-ForschungVertragsforschung im Fokus: Definition, Finanzierung und steuerliche FörderungVertragsforschung bzw. Auftragsforschung liegt vor, wenn bestimmte Forschungs- und Entwicklungsaufgaben teilweise oder komplett an eine externe Organisation vergeben wird. Diese kann eine Hochschule, ein unabhängiges Forschungsinstitut oder auch ein spezialisiertes Partnerunternehmen sein.Kriterien für die Zuschussfähigkeit:Ein offizieller Vertrag zwischen den Parteien ist obligatorischDie Auftragsforschung muss den vordefinierten Kriterien eines FuE-Projekts entsprechenDas vereinbarte Entgelt für die Auftragsforschung sollte eindeutig dokumentiert werden, um die Forschungszulage im Rahmen der Auftragsforschung optimal beantragen zu könnenMit der aktuellen Anpassung der Forschungszulage können im Jahr 2025 bis zu 70 % der für die Auftragsforschung entstandenen Gesamtausgaben steuerlich gefördert werden. Wichtig dabei: Der Antrag auf die Forschungszulage muss immer vom Auftraggeber gestellt werden – nicht von der beauftragten Forschungseinrichtung. Nur der Auftraggeber ist berechtigt, die staatliche Förderung für die im Rahmen der Auftragsforschung entstandenen Kosten zu beantragen und in Anspruch zu nehmen.Dieses Finanzierungsmodell macht die Vertragsforschung zu einem attraktiven Instrument für Unternehmen, die gezielt auf externes Know-how setzen und gleichzeitig von steuerlichen Anreizen profitieren möchten.Einzelheiten zur Finanzierung der Vertragsforschung gemäß den neuen Aktualisierungen:70 % des gesamten Nettoauftragswerts sind förderfähig (vorher 60 %)Der effektive Fördersatz beträgt 25 %, bei kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) 35 %.Berechnungsbeispiele:1. Berechnung des zuschussfähigen Betrags zur Beantragung der ForschungszulageGesamtkosten - 10.000.000Prozentsatz der zuschussfähigen Ausgaben - 70%Zuschussfähige Ausgaben = 10.000.000 x 70% = 7.000.0002. Berechnung des Förderbetrags für Unternehmen mit einem Regelsatz von 25%7.000.000 x 25% = 1.750.000Der effektive Fördersatz ergibt sich wie folgt:Förderfähiger Betrag x Subventionssatz / Gesamtausgaben7,000,000 x 25% / 10,000,000 = 17.5%3. Berechnung des Forschungsfreibetrags für KMU mit dem Fördersatz von 35%7.000.000 x 35% = 2.450.000Der effektive Fördersatz ergibt sich wie folgt:Förderfähiger Betrag x Subventionssatz / Gesamtausgaben7.000.000 x 35% / 10.000.000 = 24,5%Was ist Eigenforschung?Die F&E-Aktivitäten, die während des gesamten Projekts mit eigenen Ressourcen durchgeführt werden, werden als interne Forschung oder Eigenforschung bezeichnet. Hier werden bei der Beantragung der Forschungsförderung 100 % der Ausgaben berücksichtigt, der Regelfördersatz beträgt 25 %, für KMU 35 %.Berechnungsbeispiele:1. Berechnung des zuschussfähigen Betrags zur Beantragung der ForschungszulageGesamtkosten - 10.000.000Prozentsatz der förderfähigen Ausgaben - 100%Förderfähige Ausgaben = 10.000.000 x 100% = 10.000.0002. Berechnung des Förderbetrags für Unternehmen mit einem Regelsatz von 25%10.000.000 x 25% = 2.500.0003. Berechnung des Forschungsfreibetrags für KMU mit dem Satz von 35%10.000.000 x 35% = 3.500.000Überblick über die wichtigsten UnterschiedeElementeAuftragsforschungEigenforschungFörderfähigkeit70 % der im Projekt förderfähigen F&E-Auftragskosten100 % der im Rahmen des F&E-Projekts anfallenden Personalkosten (Steuerbrutto & AG-Anteil)Effektiver Fördersatz17,5 % Regelsatz und 24,5 % für KMU25 % Regelsatz und 35 % für KMUIdeal fürUnternehmen ohne F&E-Team oder Unternehmen, die zusätzlich externe Expertise in Anspruch nehmenUnternehmen mit fachkundigem F&E-TeamFörderung fürAuftraggeber (nicht der Dienstleister, der an dem Projekt arbeitet)das antragstellende Unternehmen selbstFazitAuftragsforschung ist eine Option für Unternehmen, die sich an ein F&E-Projekt wagen, aber nicht über ein starkes internes F&E-Team verfügen oder die eigenen Ressourcen durch externe Unterstützung aufbessern möchten. Das Forschungsprojekt sollte alle vordefinierten Kriterien erfüllen, um für eine finanzielle Unterstützung durch die Regierung in Form einer Forschungszulage infrage zu kommen. Das Antragsverfahren für die Forschungszulage ist im Falle von Auftragsforschung das gleiche wie bei der internen Forschung: Zunächst muss die BSFZ-Bescheinigung beantragt werden. Im nächsten Schritt wird die Festsetzung der Forschungszulage beim Finanzamt beantragt, die dann zu einer Verrechnung des Förderbetrags mit der Ertragssteuerlast führt.