Forschungszulage
Steuerliche F&E-Förderung
Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung für F&E-Projekte in Deutschland. Unternehmen können bis zu 35 % der förderfähigen Aufwände für F&E erstattet bekommen.

Ihre Chance auf finanzielle Unterstützung
Haben Sie die Forschungszulage in den letzten Jahren nicht genutzt, aber Innovationsprojekte durchgeführt? Anträge können auch rückwirkend für die Jahre 2021 bis 2024 gestellt werden.Welche Arten von F&E-Aktivitäten sind förderfähig?
Sie werden überrascht sein, was alles als förderfähige Forschung und Entwicklung gilt.
Grundlagenforschung
- Grundlegende wissenschaftliche Prinzipien
- Verstehen neuer Phänomene
- Entwicklung theoretischer Rahmenwerke

Angewandte Forschung
- Neue Lösungen für spezifische Probleme
- Praktische Anwendung von Wissen
- Verbesserung bestehender Technologien

Experimentelle Entwicklung
- Prototypen und Pilotprojekte
- Experimentelle Produktion
- Testen neuer Technologien

Wachstumschancengesetz:
Investitionen in F&E werden noch attraktiver
Das BMF-Schreiben zur Gewährung der Forschungszulage vom 07.Februar 2023 schafft Klarheit.
Höhere Förderquoten
Extern vergebene F&E-Aufträge und KMU werden noch stärker gefördert.
Erweiterter Anwendungsbereich
Auch Abschreibungen von beweglichen abnutzbaren Wirtschaftsgütern zählen jetzt zu den förderfähigen Aufwänden.
Ausweitung Bemessungsgrundlage
Die Bemessungsobergrenze steigt von 4 Millionen auf 10 Millionen Euro ansatzfähige Kosten pro Unternehmensverbund pro Jahr.
Zeitnah Profitieren
Eine Anrechnung der Forschungszulage auf die Ertragssteuerlast ist jetzt auch im Rahmen von Steuervorauszahlungen möglich.
Bereit für den nächsten Schritt?
Erfahren Sie, wie unsere Expertise im Bereich der Forschungszulage Ihre F&E-Aufwände in extra Innovationsbudget verwandelt. Unsere Spezialisten analysieren Ihre Aktivitäten und maximieren Ihr Förderpotenzial mit einem individuell auf Ihre Branche zugeschnittenen Ansatz.