21. Mai 2025
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung der Forschungszulage (FZulG)
Das Forschungszulagengesetz (FZulG) ist das zentrale steuerliche Förderprogramm für Forschung und Entwicklung (F&E) in Deutschland und bietet finanzielle Unterstützung für Unternehmen im Innovations- und Forschungsbereich. Vom etablierten Unternehmen mit Investitionen in experimentelle Entwicklungen bis hin zu Deep-Tech-Start-ups kann die Forschungszulage zur Kostenentlastung und finanziellen Förderung beitragen. Der Antragsprozess besteht aus zwei Schritten und erfordert ein gutes Verständnis für die Voraussetzungen, eine genaue Dokumentation des Projekts sowie eine disziplinierte Antragstellung.
Dieser Artikel erklärt Schritt für Schritt, wie ein erfolgreicher Antrag gestellt wird, und bietet klare Informationen zur Beantragung des BSFZ-Zertifikats und der anschließenden steuerlichen Förderung.
Voraussetzungen und Zeitpunkt
Wer ist antragsberechtigt?
Einer der großen Vorteile der Forschungszulage ist ihre breite Zugänglichkeit. Jedes steuerpflichtige Unternehmen mit Sitz in Deutschland kann einen Antrag stellen – unabhängig von Größe, Branche oder Rechtsform. Dazu gehören:
GmbHs, AGs, UGs
Personengesellschaften (GbR, OHG, KG)
Einzelunternehmen
Start-ups, auch mit geringen Einnahmen oder Verlusten
Hinweis: Die Antragsberechtigung ist nicht an einen Mindestumsatz gebunden. Projekte aus allen Branchen sind antragsberechtigt, sofern sie die FuE-Kriterien erfüllen.
Welche Projekte sind förderfähig?
Projekte müssen den Frascati-Kriterien entsprechen, die Forschung wie folgt unterteilen:
Grundlagenforschung: Diejenigen, die keine unmittelbare oder kommerzielle Anwendung der Forschungsergebnisse haben.
Angewandte Forschung: Angewandte Forschung, die durchgeführt wird, um ein bestimmtes Problem zu lösen oder um bestimmte Ziele als Ergebnisse zu erreichen.
Experimentelle Entwicklung: Forschung, die auf die Entwicklung eines neuen oder verbesserten Produkts, einer Dienstleistung oder eines Verfahrens abzielt.
Hinweis: Für die Kosten, die im Rahmen von Aktivitäten wie Marktforschung oder routinemäßigen Systemaktualisierungen anfallen, besteht kein Anspruch auf finanzielle Unterstützung oder Forschungszulage. Alle förderungswürdigen Projekte sollten Elemente der Neuheit und Unsicherheit hinsichtlich der gewünschten Projektergebnisse aufweisen.
Rückwirkende Anträge & Fristen
Für Projekte, die die Förderkriterien erfüllen, ist es nun möglich, die Forschungszulage rückwirkend ab dem 1. Januar 2020 zu beantragen. Dies ist in der Regel für Unternehmen hilfreich, die bereits vor dem Beginn der Förderung mit Innovation oder Forschung und Entwicklung begonnen haben.
Es gibt keine starre Frist für die Beantragung der Forschungszulage, und es empfiehlt sich, den BSFZ-Antrag auf das laufende Geschäftsjahr abzustimmen und den Antrag einzureichen, um eine rechtzeitige Prüfung und Genehmigung durch das Finanzamt sicherzustellen.
Antrag auf BSFZ-Bescheinigung
Die erste Voraussetzung für einen erfolgreichen Antrag auf Forschungszulage ist der Erhalt des BSFZ-Zertifikats, das von der Bescheinigungsstelle Forschungszulage ausgestellt wird. Mit dieser Bescheinigung wird bestätigt, dass das Projekt als Forschungs- und Entwicklungsprojekt im Sinne des deutschen Förderungsrechts qualifiziert ist.
Im Folgenden finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung der BSFZ-Bescheinigung.
Schritt-für-Schritt Anleitung
Schritt 1: ELSTER-Zertifikat beschaffen
Für den Zugang zum BSFZ-Portal ist es erforderlich, die Identität des Antragstellers mittels eines ELSTER-Organisationszertifikats zu authentifizieren.
Was ist ELSTER?
Die elektronische Steuererklärung (ELSTER) ist die offizielle Plattform der deutschen Steuerbehörden für die Online-Kommunikation mit den Steuerpflichtigen.Wie erhält man ELSTER?
Gehen Sie auf www.elster.de und registrieren Sie sich. Nach der Registrierung erhalten Sie ein ELSTER-Zertifikat.Warum wird ELSTER benötigt?
ELSTER bestätigt, dass die Forschungsprämie nur von den bevollmächtigten Vertretern des Unternehmens und nicht von anderen Parteien beantragt wird.
Schritt 2: Registrierung im BSFZ-Portal
Nach dem Erwerb des ELSTER-Zertifikats müssen die Antragsteller die folgenden Schritte befolgen, um sich im BSFZ-Portal zu registrieren.
Besuchen Sie https://portal.bescheinigung-forschungszulage.de
Loggen Sie sich mit den ELSTER-Zugangsdaten in das Portal ein
Registrieren Sie die Organisation, indem Sie das BSFZ-Benutzerprofil erstellen, das mit dem ELSTER-Login verknüpft ist
Hinweis: Dieses BSFZ-Benutzerkonto ermöglicht es dem Antragsteller, Anträge auf BSFZ-Zertifikate für Forschungs- und Entwicklungsprojekte zu starten und zu verwalten.
Schritt 3: Antrag vorbereiten
Bei der Beantragung des BSFZ-Zertifikats geht es in erster Linie um die Validierung des FuE-Charakters der Projekte, und der kommerzielle Wert des Projekts wird in dieser Phase kaum oder gar nicht berücksichtigt.
Während der Vorbereitung des Antrags muss der Antragsteller Folgendes tun
Erläutern Sie die Projektdetails, einschließlich der folgenden Informationen:
Projekttitel und -dauer
Ziele des Projekts und seine Merkmale, die auf Innovation hindeuten
Detaillierte wissenschaftliche und technische Angaben zum Projekt, einschließlich der Herausforderungen
Methoden/Verfahren
Eingesetzte Methoden oder Verfahren
Zeitpläne und Arbeitspakete
Angaben zu den am Projekt beteiligten Humanressourcen
Kategorisierung der Art des FuE-Projekts:
Es ist wichtig, die Forschungsprojekte bei der Beantragung des BSFZ-Zertifikats anhand ihrer Merkmale und Ergebnisse eindeutig als Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung zu kategorisieren.
Hervorhebung von Informationen oder Referenzen zur Unterstützung des Antrags: Der Antragsteller kann die Referenzen angeben, die er zur Untermauerung seiner Behauptungen im Antrag verwendet hat, z. B. das Frascati-Handbuch der OECD.
Hinweis: Ein Muster des BSFZ-Zertifikats ist auf der offiziellen Website des BSFZ verfügbar, das zur Strukturierung der Projektbeschreibung herangezogen werden kann, um eine höhere Akzeptanz zu gewährleisten.
Schritt 4: Antrag einreichen
Die Antragstellung erfolgt über das BSFZ-Portal im Online-Modus und kann zu Beginn, während der Laufzeit oder nach Abschluss des Projekts erfolgen. Die rückwirkende Beantragung ist auch für alle Kosten möglich, die nach dem 1. Januar 2020 entstanden sind.
Sobald der Antrag eingereicht ist, beginnt das BSFZ mit der Bewertung des Projekts, die sich hauptsächlich darauf stützt, ob das Projekt als FuE eingestuft wird oder nicht. Das BSFZ kann sich mit dem Antragsteller in Verbindung setzen, wenn weitere Informationen oder Klarstellungen zu dem Projekt erforderlich sind.
Schritt 5. Bescheinigung erhalten
Sobald die BSFZ-Geschäftsstelle das Projekt als förderfähig anerkennt, erhält der Antragsteller eine formelle Bescheinigung auf seinem BSFZ-Portal. Außerdem wird diese Bescheinigung automatisch an das örtliche Finanzamt für das weitere Verfahren zur Gewährung von Finanzhilfen weitergeleitet.
Wichtig: Die BSFZ-Bescheinigung allein bedeutet noch keinen finanziellen Zuschuss, sondern besagt, dass das Projekt förderfähig ist.
Antrag beim Finanzamt auf Forschungszulage
Nach Erhalt der BSFZ-Bescheinigung ist der nächste Schritt der Antrag beim Finanzamt auf Forschungszulage. Der Antrag auf Forschungszulage wird zusammen mit der jährlichen Steuererklärung an das örtliche Finanzamt gesandt.
Die Antragstellung erfolgt in den folgenden Schritten:
Anmeldung im Steuerportal mit ELSTER
Navigieren Sie zum Steuererklärungsformular
Hochladen der BSFZ-Bescheinigung
Gehen Sie zum Abschnitt „Forschungszulage“ des Steuererklärungsformulars
Außerdem wird der Antragsteller aufgefordert, folgende Angaben zu machen:
Die vom BSFZ verifizierten Material- und Personalkosten
Details zum Projektzeitplan und zur Projektkategorie
Details zu eventuellen Unterauftragnehmern
Hinweis: Der Antragsteller sollte darauf achten, dass die von ihm angegebenen Werte oder Beträge mit denen übereinstimmen, die er dem BSFZ-Büro vorgelegt hat. Abweichungen könnten zur Ablehnung des Forschungszuschusses führen.
Welche fehler kann man bei der forschungszulage machen?
BSFZ Zertifikat nicht hochgeladen
Unvollständige Angaben
Nicht förderfähige Kosten angegeben (z. B. Marketing)
Uneinheitliche Daten zwischen Antrag, Buchhaltung und Steuerberater
Berechnung und Auszahlung
Der Finanzierungs- oder Subventionssatz wird anhand der folgenden Grundlagen berechnet,
Für allgemeine Unternehmen: 25% der förderfähigen FuE-Ausgaben
Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU): 35% der förderfähigen F&E-Ausgaben
Gemäß den neuen Aktualisierungen für das Jahr 2025 betragen die förderfähigen F&E-Kosten für Unternehmen maximal 10 Millionen Euro pro Jahr, und die Ausgaben für Unterauftragnehmer sind bis zu 70% des genehmigten Gesamtwerts förderfähig.
Die Forschungszulage wird den Unternehmen als Ermäßigung gewährt. Besteht keine Steuerpflicht oder ist die Steuerpflicht geringer als der Freibetrag, erhält das Unternehmen eine Barerstattung.
Auszahlung: Die Forschungszulage wird in Form einer Steuergutschrift gewährt. Bei keiner oder zu niedriger Steuerschuld erfolgt eine Auszahlung.
Nach der Antragstellung
Wie lange dauert die bewilligung der forschungszulage?
Das BSFZ benötigt in der Regel 2 bis 3 Monate, um eine Aktualisierung entweder in Bezug auf die Genehmigung des BSFZ-Zertifikats oder die Ablehnung des Antrags zu übermitteln. Das Finanzamt benötigt in der Regel weitere 3 bis 6 Monate, um den Antrag zu validieren, so dass die Gesamtbearbeitungszeit 4 bis 9 Monate ab dem Datum der ersten Antragstellung beträgt.
Richtlinien für die Aufbewahrung von Unterlagen:
Nach den GoBD-Vorschriften müssen alle Akten und Dokumente 10 Jahre lang aufbewahrt werden. Zu den Dokumenten gehören:
BSFZ-Bescheinigung
Steuerunterlagen
Informationen über die Kostenanalyse und Zeitaufstellungen
Aktualisierungen der Projekte und der Ergebnisse
Fazit
Mit Vorteilen wie breiten Zugangsvoraussetzungen, der Möglichkeit zur rückwirkenden Antragstellung und der direkten Auszahlung bei fehlender Steuerschuld zählt das Forschungszulagengesetz zu den bedeutendsten F&E-Förderinitiativen innerhalb der Europäischen Union. Ein gutes Verständnis des Prozesses sowie eine fristgerechte Einreichung in allen Antragsphasen sind entscheidend, um die finanzielle Unterstützung für die Weiterentwicklung von Innovationen zu sichern.