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30. Juni 2025

Auftragsforschung im Rahmen der deutschen Forschungszulage

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Die Forschungszulage ist eine Initiative der deutschen Regierung, die Unternehmen, die in FuE-Projekte investieren und diese durchführen, finanziell unterstützt. Ziel dieses Programms ist es, Innovationen zu fördern. Die förderfähigen Forschungsprojekte, die bestimmte Kriterien erfüllen, können von der Regierung in Form von Steuerermäßigungen finanziell unterstützt werden.

Der Forschungszuschuss hat eine breite Zielgruppe, sodass Unternehmen aus nahezu allen Branchen, einschließlich Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Einzelunternehmen und Start-ups in der Frühphase, KMU sowie Konzerne davon profitieren können. Die Förderwürdigkeit eines Projekts wird auf der Grundlage der Frascati-Kriterien beurteilt. Demnach muss ein Projekt planmäßig sein, einen neuartigen Aspekt aufweisen  sowie Unwägbarkeiten hinsichtlich des Projektziels mit sich bringen.

Die Ausgaben für Löhne und Gehälter der F&E-Mitarbeiter, Auftragskosten für externe F&E innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums sowie seit 2024 Abschreibungen auf abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter werden als Ausgaben eingestuft, auf deren Grundlage die Beihilfe gewährt wird. Materialien, Verbrauchsgüter, und Kosten für routinemäßige Software-Updates, Marktforschung und Testmarketing stehen unter anderem auf der Liste der ausgeschlossenen Ausgaben.

Das Antragsverfahren für den Forschungszuschuss ist zweistufig: Zunächst muss eine BSFZ-Bescheinigung eingeholt werden, aus der hervorgeht, dass das betreffende Projekt förderfähig ist, und in einem zweiten Schritt muss der Antrag beim Finanzamt gestellt werden, um steuerliche Förderung zu erhalten. Der Antrag muss in jeder Phase sorgfältig verfasst werden und alle erforderlichen Informationen und Nachweise enthalten, um Ablehnungen oder Verzögerungen bei der Bewilligung zu vermeiden. Der Antragsteller muss Unterlagen vorlegen, insbesondere eine Projektbeschreibung mit Nachweisen für die Innovation und die Unwägbarkeiten im Rahmen des Projekts, Angaben zu Arbeitszeitnachweisen und Gehaltsabrechnungen, Angaben zur Auftragsforschung, Angaben zur Abschreibung von beweglichen Anlagegütern, die für den Forschungszweck verwendet werden und Angaben zu etwaigen anderen erhaltenen Finanzmitteln.

Auftragsforschung vs. Inhouse-Forschung

Vertragsforschung im Fokus: Definition, Finanzierung und steuerliche Förderung

Vertragsforschung bzw. Auftragsforschung liegt vor, wenn bestimmte Forschungs- und Entwicklungsaufgaben teilweise oder komplett an eine externe Organisation vergeben wird. Diese kann eine Hochschule, ein unabhängiges Forschungsinstitut oder auch ein spezialisiertes Partnerunternehmen sein.

Kriterien für die Zuschussfähigkeit:

  • Ein offizieller Vertrag zwischen den Parteien ist obligatorisch

  • Die Auftragsforschung muss den vordefinierten Kriterien eines FuE-Projekts entsprechen

  • Das vereinbarte Entgelt für die Auftragsforschung sollte eindeutig dokumentiert werden, um die Forschungszulage im Rahmen der Auftragsforschung optimal beantragen zu können

Mit der aktuellen Anpassung der Forschungszulage können im Jahr 2025 bis zu 70 % der für die Auftragsforschung entstandenen Gesamtausgaben steuerlich gefördert werden. Wichtig dabei: Der Antrag auf die Forschungszulage muss immer vom Auftraggeber gestellt werden – nicht von der beauftragten Forschungseinrichtung. Nur der Auftraggeber ist berechtigt, die staatliche Förderung für die im Rahmen der Auftragsforschung entstandenen Kosten zu beantragen und in Anspruch zu nehmen.

Dieses Finanzierungsmodell macht die Vertragsforschung zu einem attraktiven Instrument für Unternehmen, die gezielt auf externes Know-how setzen und gleichzeitig von steuerlichen Anreizen profitieren möchten.

Einzelheiten zur Finanzierung der Vertragsforschung gemäß den neuen Aktualisierungen:

  • 70 % des gesamten Nettoauftragswerts sind förderfähig (vorher 60 %)

  • Der effektive Fördersatz beträgt 25 %, bei kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) 35 %.

Berechnungsbeispiele:

1. Berechnung des zuschussfähigen Betrags zur Beantragung der Forschungszulage

Gesamtkosten - 10.000.000

Prozentsatz der zuschussfähigen Ausgaben - 70%

Zuschussfähige Ausgaben = 10.000.000 x 70% = 7.000.000

2. Berechnung des Förderbetrags für Unternehmen mit einem Regelsatz von 25%

7.000.000 x 25% = 1.750.000

Der effektive Fördersatz ergibt sich wie folgt:

Förderfähiger Betrag x Subventionssatz / Gesamtausgaben

7,000,000 x 25% / 10,000,000 = 17.5%

3. Berechnung des Forschungsfreibetrags für KMU mit dem Fördersatz von 35%

7.000.000 x 35% = 2.450.000

Der effektive Fördersatz ergibt sich wie folgt:

Förderfähiger Betrag x Subventionssatz / Gesamtausgaben

7.000.000 x 35% / 10.000.000 = 24,5%

Was ist Eigenforschung?

Die F&E-Aktivitäten, die während des gesamten Projekts mit eigenen Ressourcen durchgeführt werden, werden als interne Forschung oder Eigenforschung bezeichnet. Hier werden bei der Beantragung der Forschungsförderung 100 % der Ausgaben berücksichtigt, der Regelfördersatz beträgt 25 %, für KMU 35 %.

Berechnungsbeispiele:

1. Berechnung des zuschussfähigen Betrags zur Beantragung der Forschungszulage

Gesamtkosten - 10.000.000

Prozentsatz der förderfähigen Ausgaben - 100%

Förderfähige Ausgaben = 10.000.000 x 100% = 10.000.000

2. Berechnung des Förderbetrags für Unternehmen mit einem Regelsatz von 25%

10.000.000 x 25% = 2.500.000

3. Berechnung des Forschungsfreibetrags für KMU mit dem Satz von 35%

10.000.000 x 35% = 3.500.000


Überblick über die wichtigsten Unterschiede

Elemente

Auftragsforschung

Eigenforschung

Förderfähigkeit

70 % der im Projekt förderfähigen F&E-Auftragskosten

100 % der im Rahmen des F&E-Projekts anfallenden Personalkosten (Steuerbrutto & AG-Anteil)

Effektiver Fördersatz

17,5 % Regelsatz und 24,5 % für KMU

25 % Regelsatz und 35 % für KMU

Ideal für

Unternehmen ohne F&E-Team oder Unternehmen, die zusätzlich externe Expertise in Anspruch nehmen

Unternehmen mit fachkundigem F&E-Team

Förderung für

Auftraggeber (nicht der Dienstleister, der an dem Projekt arbeitet)

das antragstellende Unternehmen selbst


Fazit

Auftragsforschung ist eine Option für Unternehmen, die sich an ein F&E-Projekt wagen, aber nicht über ein starkes internes F&E-Team verfügen oder die eigenen Ressourcen durch externe Unterstützung aufbessern möchten. Das Forschungsprojekt sollte alle vordefinierten Kriterien erfüllen, um für eine finanzielle Unterstützung durch die Regierung in Form einer Forschungszulage infrage zu kommen. Das Antragsverfahren für die Forschungszulage ist im Falle von Auftragsforschung das gleiche wie bei der internen Forschung: Zunächst muss die BSFZ-Bescheinigung beantragt werden. Im nächsten Schritt wird die Festsetzung der Forschungszulage beim Finanzamt beantragt, die dann zu einer Verrechnung des Förderbetrags mit der Ertragssteuerlast führt.

Bereit für den nächsten Schritt?

Unsere Expert:innen helfen Ihnen, Ihre Förderfähigkeit zu prüfen, Ihre FuE-Dokumentation zu strukturieren und die Vorteile der Forschungszulage maximal zu nutzen.

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