01. Juli 2024
Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS)
Wie wird ein "Unternehmen in Schwierigkeiten" (UiS) definiert und was bedeutet das für die Forschungszulage?
Unternehmen in Schwierigkeiten und die steuerliche Forschungszulage: Eine Übersicht
Ein "Unternehmen in Schwierigkeiten" (UiS) nach der beihilferechtlichen Definition ist wirtschaftlich angeschlagen und erfüllt bestimmte Kriterien, die auf Verluste oder Insolvenz hindeuten. Laut Artikel 2 Nummer 18 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) gelten Unternehmen als UiS, wenn sie beispielsweise mehr als die Hälfte ihres Stammkapitals durch Verluste eingebüßt haben oder einem Insolvenzverfahren unterliegen.
Bedeutung für die steuerliche Forschungszulage (FZul)
Gemäß Artikel 1 Absatz 4 Buchstabe c AGVO sind Beihilfen, einschließlich der FZul, für Unternehmen in Schwierigkeiten grundsätzlich ausgeschlossen. Diese Regelung soll sicherstellen, dass öffentliche Gelder Unternehmen unterstützen, die auf stabilen wirtschaftlichen Beinen stehen.
Ausnahmen und spezielle Regelungen
Mit der Verordnung (EU) Nr. 972/2020 und der Verlängerung durch die Verordnung (EU) Nr. 1237/2021 gibt es jedoch Ausnahmen für Unternehmen, die erst während der COVID-19-Pandemie in Schwierigkeiten gerieten. Unternehmen, die bis zum 31. Dezember 2019 nicht als UiS galten, aber zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 31. Dezember 2021 in Schwierigkeiten gerieten, können unter bestimmten Bedingungen weiterhin Beihilfen, einschließlich der FZul, erhalten.
Fazit: Warum nutzen Unternehmen in Schwierigkeiten die Forschungszulage?
Trotz der strengen Regelungen gibt es Fälle, in denen Unternehmen in Schwierigkeiten die FZul nutzen können. Dies kann entscheidend sein, um Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten aufrechtzuerhalten oder zu intensivieren, was langfristig zur Stabilisierung und Wiederbelebung des Unternehmens beiträgt. Die Ausnahmeregelungen während der Pandemie haben vielen Unternehmen in schwierigen Zeiten eine wichtige finanzielle Unterstützung ermöglicht, um ihre Innovationsfähigkeit zu erhalten. Die Nutzung der FZul erfordert jedoch eine genaue Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen und die Einhaltung der beihilferechtlichen Bestimmungen. Unternehmen sollten sich daher gut beraten lassen, um sicherzustellen, dass sie die Förderung gemäß den geltenden Vorschriften und Ausnahmen nutzen können.
Das könnte Sie auch interessieren
22. Sept. 2025
Forschungszulage für Start-ups in Deutschland
Wachstum von Start-ups in DeutschlandDeutschland ist weltweit führend in den Bereichen Innovation, Ingenieurwesen und Fertigung und gilt daher als Industriemacht. In den letzten Jahren hat eine neue Welle der Innovation und Transformation das Start-up-Ökosystem neu gestaltet und die unternehmerische Leidenschaft gestärkt. Start-ups tragen ebenso wie größere Unternehmen in hohem Maße zur Förderung von Innovationen in Deutschland bei. In Städten wie Berlin, München, Hamburg und Köln wachsen Start-ups rasant, Inkubatoren florieren und Unternehmer lösen komplexe Herausforderungen in immergrünen und wachsenden Bereichen wie künstliche Intelligenz, Biotechnologie, nachhaltige Entwicklung, Klimatechnologie und vielen anderen. Das Wachstum von Start-ups verspricht enorme Chancen für Innovatoren, die kreativ sind und neue Wege der Entwicklung beschreiten. Von Initiativen wie Gesundheits-Apps bis hin zum Einsatz von Robotik bei der Umstrukturierung komplexer Fertigungsprozesse – Start-ups sind ein bedeutender Mehrwert für die innovative Entwicklung Deutschlands.Die finanziellen Herausforderungen für Start-upsTrotz innovativer Ideen und Transformationsfähigkeit stehen Start-ups in Deutschland häufig vor finanziellen Herausforderungen bei der Finanzierung von F&E-Projekten. Oft sind F&E-Projekte kostspielig und erfordern zusätzliche Investitionen, um Experten und Spezialausrüstung für die F&E-Arbeit zu beschaffen – ohne Erfolgsgarantie. Darüber hinaus kann es vorkommen, dass ein Start-up nicht in der Lage ist, selbstständig Gelder zu beschaffen. Für Start-ups in der Frühphase sind die Einnahmen begrenzt und in einigen Fällen sogar gleich null. Die traditionelle Methode der Beschaffung von Risikokapital ist bis zu einem gewissen Grad hilfreich, aber der starke Wettbewerb unter den Start-ups um dessen Erhalt führt dazu, dass einige Start-ups leer ausgehen, obwohl sie möglicherweise über hervorragende innovative Projekte verfügen. Der Mangel an den erforderlichen finanziellen Mitteln, um die beabsichtigten Arbeiten fortzusetzen, verlangsamt das Wachstum von Start-ups und mindert ihre Innovationsfähigkeit, selbst wenn sie bahnbrechende Ideen haben.Wie kann die Forschungszulage Start-ups unterstützen?Um Forschungs- und Entwicklungsprojekte in Deutschland zu fördern, hat die Bundesregierung das Programm „Forschungszulage” ins Leben gerufen, das Unternehmen mit qualifizierten F&E-Projekten in Form von Steuergutschriften oder einer direkten Barauszahlung, wenn das Unternehmen keine Steuerlast hat, finanziell unterstützt. Im Gegensatz zu anderen Fördermöglichkeiten unterliegt die Forschungszulage keinem Wettbewerb und ermöglicht so Unternehmen mit förderfähigen Projekten, die benötigte finanzielle Unterstützung zu erhalten. Im Folgenden sind die Gründe aufgeführt, warum Start-ups in Deutschland die Unterstützung im Rahmen der Forschungszulage als Teil ihrer Finanzstrategie in Anspruch nehmen sollten:Erhebliche finanzielle UnterstützungIm Rahmen der Forschungszulage kann ein Unternehmen bis zu 25 % seiner gesamten förderfähigen Ausgaben als Steuergutschriften geltend machen, und für KMU ist die Förderquote von 35 % noch hilfreicher. Die Obergrenze für die förderfähigen Gesamtausgaben wurde von 4 Millionen Euro auf 10 Millionen Euro im Jahr 2025 angehoben. Ein KMU, das 2 Millionen Euro an förderfähigen Personalkosten aufgewendet hat, könnte im Rahmen der Forschungszulage 700.000 Euro zurückerhalten, und zwar ohne Verwässerungseffekt. Dies hilft Start-ups, finanzielle Unterstützung zu erhalten, ohne Eigenkapital oder Anteile abzugeben.Barauszahlungen für Start-ups mit finanziellen VerlustenIn den ersten Jahren ihres Bestehens erzielen die meisten Start-ups keine Gewinne, sondern erleiden aufgrund fehlender oder geringer Einnahmen finanzielle Verluste. Die Forschungszulage unterstützt auch Start-ups, die keine Gewinne erzielen und nicht steuerpflichtig sind, in der Frühphase, indem sie ihnen die Forschungszulage in Form einer direkten Barauszahlung gewährt. Breitere FörderkriterienAlle steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland, unabhängig von ihrer Größe und Branche, können Forschungszulagen beantragen, wenn sie ein qualifiziertes F&E-Projekt haben. Förderfähige Projekte können rückwirkend bis zu vier Jahre lang beantragt werden, unabhängig davon, ob sie noch laufen oder bereits abgeschlossen sind. Im Falle von Auftragsforschung kann das Unternehmen gemäß der jüngsten Aktualisierung im Jahr 2025 70 % der insgesamt angefallenen förderfähigen Kosten geltend machen, wobei auch die Abschreibung von beweglichen Sachanlagen, die für Forschung und Entwicklung genutzt werden, in die Kategorie der förderfähigen Ausgaben fällt. Diese Möglichkeiten unterstützen Start-ups, die sich mit Forschungs- und Entwicklungsprojekten befassen, dabei, Forschungszulagen zu beantragen und finanzielle Unterstützung für abgeschlossene und laufende Projekte zu erhalten.Vereinfachtes Antragsverfahren mit höherer BewilligungsquoteDer Antrag auf Forschungszulage umfasst zwei Schritte: die Einholung der BSFZ-Bescheinigung und die Antragstellung beim Finanzamt. Das Antragsverfahren in beiden Phasen unterliegt festgelegten Kriterien und Richtlinien. Wenn ein Antrag für ein förderfähiges Projekt unter Einhaltung der festgelegten Richtlinien eingereicht wird, wird das Projekt innerhalb von drei Monaten bewilligt. Dieses vereinfachte Verfahren erleichtert den Antragstellern die Arbeit und ist nicht mit dem üblichen bürokratischen Aufwand anderer Förderprogramme vergleichbar. Signalwirkung für InvestorenNeben der finanziellen Unterstützung hat die Forschungszulage auch eine starke Signalwirkung für Investoren. Wenn ein Projekt ein BSFZ-Zertifikat erhält, das bestätigt, dass es sich um echte Forschung und Entwicklung nach deutschem Recht handelt, dient dies als Nachweis dafür, dass das Start-up aktiv an anerkannten Innovationsaktivitäten beteiligt ist. Diese staatlich unterstützte Validierung stärkt das Vertrauen, verringert das wahrgenommene Risiko für Investoren und ermöglicht es Start-ups, externe Finanzierungsmöglichkeiten von Risikokapitalgebern, Business Angels oder Unternehmenspartnern zu nutzen.Unterstützung für Start-ups mit AnfangsverlustenDie Forschungszulage schließt „Unternehmen in Schwierigkeiten“ nicht automatisch aus, sodass junge Unternehmen mit hohen Anlaufverlusten die Zulage innerhalb der ersten drei Jahre ohne Einschränkungen beantragen können. Selbst wenn die Bilanz des Start-ups Verluste aufweist, gilt die Zulage weiterhin, solange es ein nachhaltiges Gewinnmotiv hat. Dies ist ein entscheidender Vorteil gegenüber herkömmlichen Förderprogrammen, die in der kritischen Wachstumsphase oft nicht zugänglich sind.Praktische Vorteile für Start-upsFinanzielle Überbrückung: Die Zulage kann Liquidität sichern, wenn andere Fördermittel aufgrund einer Bilanz, die die Anforderungen für andere Förderprogramme nicht erfüllt, nicht mehr zur Verfügung stehen.Kein Nachweis von Kreditwürdigkeit oder Eigenmitteln: Im Gegensatz zu Darlehen oder einigen Zuschüssen müssen keine Sicherheiten gestellt oder Eigenmittel nachgewiesen werden.Planungssicherheit: Da die Forschungszulage gesetzlich verankert ist und auch vor Beginn des Projekts in der Frühphase beantragt werden kann, können Start-ups in unsicheren Wachstumsphasen unabhängig von frühen finanziellen Verlusten auf diese Unterstützung zählen.FazitFür deutsche Start-ups ist die Forschungszulage eine bemerkenswerte Möglichkeit, einen erheblichen Teil ihrer Forschungs- und Entwicklungsausgaben zurückzufordern. Auch Start-ups in der Frühphase, die geringe Einnahmen erzielen oder sogar Verluste machen, können Anspruch auf die Forschungszulage haben, wenn sie über qualifizierte F&E-Projekte verfügen, die den vordefinierten Kriterien und anderen gesetzlichen Vorgaben der BSFZ und des Finanzamtes entsprechen. Obwohl die Forschungszulage in erster Linie in Form von Steuergutschriften gewährt wird, kann ein Unternehmen ohne Steuerlast sie auch als direkte Barauszahlung erhalten, was das Programm für Start-ups attraktiver macht.
30. Sept. 2025
Wie bewertet die BSFZ FuE-Projekte für die Forschungszulage?
Einführung in die BSFZ und ihre Rolle in Bezug auf die ForschungszulageDie Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) prüft, ob ein Projekt förderfähig ist. Sie prüft, ob die im Antrag genannten Tätigkeiten dem Forschungs- und Entwicklungsbereich (F&E) zuzurechnen sind. Der Vorbescheid wird anschließend an das zuständige Finanzamt zur Festsetzung und Verrechnung mit der Einkommensteuerschuld weitergeleitet.Das BSFZ steht unter der fachlichen und rechtlichen Aufsicht des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt und wird von einem Konsortium erfahrener Projektträger betrieben:VDI Technologiezentrum GmbHAiF Projekt GmbHDLR ProjektträgerUm eine optimale und professionelle Prüfung der Anträge zu gewährleisten, wurde ein interdisziplinäres Team mit Mitarbeitern aus verschiedenen wissenschaftlichen Bereichen zusammengestellt, das über umfassende Erfahrung in der Validierung von F&E-Projekten verfügt.Der Antragsprozess bei der BSFZ ist vollständig digital und somit besonders komfortabel. Die Antragstellung erfolgt über ein von der BSFZ eigens entwickeltes Webportal. BSFZ-Büros sind in verschiedenen Städten wie Bonn, Berlin, Düsseldorf und Dresden vertreten. Wissenschaftliche Experten aus verschiedenen Bereichen bewerten die F&E-Projektanträge. Die Prüfung durch das BSFZ ist ein wichtiger Schritt für Antragsteller, da sie den ersten Schritt zur Beantragung der Forschungszulage darstellt und für die Genehmigung entscheidend ist. Ohne die Genehmigung des BSFZ kann das Projekt nicht an die Finanzbehörde weitergeleitet werden.BewertungsgrundlagenBei der Bewertung eines Forschungsvorhabens prüft die BSFZ, ob es in eine der definierten Kategorien des Forschungszulagengesetzes (FZulG) fällt und die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der EU sowie das Frascati-Handbuch der OECD einhält. Kriterien für die Bewilligung sind:Grundlagenforschung: Experimentelles oder theoretisches Forschungsprojekt, das auf die Gewinnung neuer Erkenntnisse ohne direkte kommerzielle Anwendung ausgerichtet ist.Industrielle Forschung: Die geplanten Forschungsprojekte zielen darauf ab, neue Erkenntnisse und Fähigkeiten zu gewinnen, um neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln und bestehende deutlich zu verbessern. Beispiele für industrielle Forschung sind der Prototypenbau und die Validierung technologischer Konzepte.Experimentelle Entwicklung: Experimentelle Entwicklung umfasst Forschung, die auf der Nutzung vorhandener wissenschaftlicher und technologischer Erkenntnisse basiert, um ein neues Produkt zu entwickeln oder bestehende zu verbessern.Gemäß dem Frascati-Handbuch muss ein Forschungsprojekt folgende Merkmale aufweisen:Neuheitsgrad: Das Projekt muss neues Know-how generieren, das nach dem Stand der Technik noch nicht verfügbar ist, und die Forschungsarbeit muss originell sein und darf keine Ähnlichkeiten mit bestehenden Arbeiten aufweisen.Unsicherheit: Das Ergebnis der F&E-Arbeit sollte noch nicht öffentlich bekannt sein. Es sollte ungewiss und nicht vorhersehbar sein. Zudem muss ein gewisses Risiko bestehen.Systematischer Ansatz: Die Forschungsarbeit sollte nach einem systematischen Plan und einer systematischen Methodik durchgeführt werden.Kreativität: Die Arbeit sollte einen innovativen Ansatz und ein Element der Nicht-Offensichtlichkeit aufweisen.Reproduzierbarkeit: Die Ergebnisse der F&E-Arbeit sollten überprüfbar und reproduzierbar sein, mit der Möglichkeit, dieselben Ergebnisse zu erzielen.BewertungsprozessSobald ein Unternehmen im Rahmen des Forschungszuschussverfahrens einen Antrag auf Forschungszulage bei der BSFZ stellt, kann es mit drei möglichen Ergebnissen rechnen.1. GenehmigungDie positive Rückmeldung und die Ausstellung der Bescheinigung, dass das Forschungsprojekt förderfähig ist, erfolgt durch die Geschäftsstelle der BSFZ. Die Geschäftsstelle prüft den Forschungs- und Entwicklungscharakter der Projekte anhand der festgelegten Kriterien und erteilt dem Unternehmen die Genehmigung, den Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt zu stellen.2. AblehnungEin Antrag kann abgelehnt werden, wenn die BSFZ feststellt, dass das Projekt die erforderlichen Merkmale für die Einstufung als F&E-Projekt nicht aufweist. In bestimmten Fällen kann ein Antrag auf ein hervorragendes F&E-Projekt abgelehnt werden, wenn der Antrag aus einem der folgenden Gründe nicht eindeutig ist:Unklare ProjektdokumentationFehlende wichtige Informationen in der ProjektbeschreibungEinbeziehung nicht qualifizierter Aktivitäten in den AntragVerwendung vager Terminologie zur Beschreibung der Projektelemente.Bei einer Ablehnung stehen dem antragstellenden Unternehmen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:Widerspruch:Ein Widerspruch ist innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Ablehnung durch die BSFZ möglich. Der Widerspruch sollte eingereicht werden, wenn das Unternehmen der Ansicht ist, dass sein Antrag aufgrund eines Missverständnisses oder einer fehlerhaften Bewertung zu Unrecht abgelehnt wurde. Ziel des Widerspruchs sollte es sein, zusätzliche Informationen und Nachweise zur Untermauerung der eigenen Behauptung vorzulegen und nicht nur das vorherige Bewertungsergebnis infrage zu stellen.Neuantrag:Wird ein Antrag aufgrund von Mängeln in der Antragsvorbereitung abgelehnt, ist es ratsam, im nächsten Schritt einen überarbeiteten und gut vorbereiteten Antrag einzureichen, anstatt Widerspruch einzulegen, da die BSFZ verpflichtet ist, den Neuantrag innerhalb von drei Monaten zu prüfen. Der überarbeitete Antrag sollte alle wichtigen Informationen und klare technische Details des Projekts enthalten. Es ist wichtig, Angaben zur Begründung des Antrags einzureichen und sicherzustellen, dass das Projekt den Richtlinien und Kriterien der BSFZ im Frascati-Handbuch entspricht.3. Anforderung zusätzlicher InformationenEs kommt häufig vor, dass die BSFZ zur Einreichung zusätzlicher Projektdetails auffordert, um den Begutachtungsprozess fortzusetzen. Dies stellt keine Ablehnung dar, sondern erfolgt, wenn die eingereichten Informationen für eine abschließende Bewertung nicht ausreichen.Hinweis: Der Antragsprozess der BSFZ erfolgt über das Webportal. In den Abschnitten, in denen der Antragsteller die Projektdetails einreichen muss, gelten unterschiedliche Zeichenbeschränkungen. Formulieren Sie die Details klar und prägnant, damit alle erforderlichen Informationen für den Begutachtungsprozess bereitgestellt werden können.Best Practices für AntragstellerUm eine positive Antwort der BSFZ und das Zertifikat im ersten Anlauf zu erhalten, sollten Antragsteller unsere Best Practices befolgen. Diese umfassen:1. Frühzeitige Dokumentation von F&E-ProjektenDie Dokumentation und Erfassung der notwendigen technischen und finanziellen Informationen erleichtert die Einreichung eines gut vorbereiteten Antrags und erhöht die Chancen auf eine Genehmigung.2. Definition der InnovationEine klare Definition der Neuheit und technischen Innovation des Projekts ohne Verwendung vager Terminologie ist ein wichtiger Faktor für die Genehmigung. Erforderlich sind Details zum zu lösenden Problem, die Neuartigkeit des F&E-Ansatzes sowie der Umgang mit Unsicherheiten und Risiken während des Projekts.3. Kenntnis der FristenForschungszulage kann bis zu vier Jahre rückwirkend beantragt werden. Eine frühzeitige Antragstellung bei der BSFZ und den Steuerbehörden gewährleistet einen frühzeitigen Mittelzufluss.4. Expertenrat einholenFür Unternehmen, insbesondere Erstantragsteller, kann die Beratung durch externe Berater mit Expertise in den Richtlinien der Forschungszulage und dem Dokumentationsprozess hilfreich sein, um einen erfolgreichen Antrag zu stellen. Die externen Berater unterstützen Sie bei der Dokumentation von F&E-Projekten und der Erstellung gut strukturierter Anträge im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen.Sie überlegen, Forschungszulage zu beantragen? Dann kontaktieren Sie innoscripta und optimieren Sie Ihre Dokumentation mit fachkundiger Beratung und der intelligenten Softwareplattform.