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12. Nov. 2025
Forschungszulage für Softwareentwicklung: Überwindung gängiger Anwendungsfehler
Deutschland ist weltweit als Hightech-Standort bekannt und zeichnet sich durch zunehmende Innovation, die Entwicklung transformativer Lösungen und disruptive Softwareentwicklung aus. Die Weiterentwicklung von Softwarelösungen in Branchen wie Künstliche Intelligenz, Blockchain, Internet of Things (IoT), Robotik und Augmented Reality ist eng mit der technologischen Führungsrolle des Landes verbunden. Unternehmen aller Branchen setzen Softwaretools ein, um ihre Produktivität und ihren Wettbewerbsvorteil zu steigern. Bereiche wie Biometrie, Luftfahrt, Drohnentechnologie, Embedded Systems und Industrie 4.0 sind nur einige Beispiele, in denen Software zur Optimierung von Arbeitsprozessen beiträgt.Bedeutende Innovationen in der deutschen Softwareentwicklungsbranche sind in Bereichen wie der Integration generativer KI, Cloud-nativen Architekturen und wachsenden Start-up-Ökosystemen zu beobachten. Das Forschungszulagengesetz (FZulG) wurde von der deutschen Regierung eingeführt, um diese Fortschritte und den anhaltenden Fokus auf Forschung und Innovation unter anderem in der Softwareentwicklung zu würdigen. Das Hauptziel der Forschungszulage besteht darin, Organisationen, die in Forschung und Entwicklung investieren, finanziell zu unterstützen. Unternehmen erhalten finanzielle Unterstützung in Form von Steuergutschriften anstelle von Zuschüssen, wodurch sich ihre Steuerschuld reduziert. Falls das Unternehmen keine Ertragssteuerlast hat, erhält es direkte Rückerstattungen auf Grundlage seiner förderfähigen Ausgaben für Forschungs- und Entwicklungsprojekte. In der Softwareentwicklungsbranche scheitern Projekte trotz vielversprechender Arbeit häufig an der Beantragung von Forschungszulage. Ein tiefes Verständnis der Faktoren, die über Erfolg oder Misserfolg im Antragsprozess entscheiden, hilft Unternehmen, die Beantragung effektiv zu meistern und die Unterstützung zu erhalten, die sie für ihr innovatives Softwareprojekt verdienen.Welche Arten von Softwareentwicklungsprojekten qualifizieren sich für die Forschungszulage?Um in Deutschland für die Forschungsförderung in Frage zu kommen, müssen Softwareentwicklungsprojekte als FuE-Arbeiten eingestuft werden. Das Forschungsprojekt muss den Frascati-Kriterien entsprechen, die die Merkmale einer FuE-Arbeit beschreiben, sowie den Richtlinien der BSFZ, welche das Projekt für die Forschungsförderung validiert. Die förderfähigen Forschungsaktivitäten lassen sich im Wesentlichen in drei Kategorien unterteilen:1. GrundlagenforschungDiese Forschungsaktivitäten dienen in erster Linie der Gewinnung neuer Erkenntnisse, ohne dass diese unmittelbare praktische und kommerzielle Anwendung finden. In der Softwareentwicklung könnte dies Folgendes umfassen:Entwicklung neuer Algorithmen in der theoretischen InformatikEntwicklung völlig neuer Prinzipien für ProgrammiersprachenNeue Methoden zur Softwareentwicklung schaffen2. Industrielle ForschungForschungsprojekte, die dem Erwerb neuer Erkenntnisse und Expertise dienen, um entweder neue Produkte, Dienstleistungen oder Prozesse zu entwickeln oder bestehende Produkte, Dienstleistungen oder Prozesse deutlich zu verbessern, gelten als industrielle Forschung. Dazu gehören beispielsweise:Entwicklung von Softwaretools für spezielle Anwendungen wie die BildverarbeitungEntwicklung innovativer ProgrammiersprachenEntwicklung neuer Datenmanagementsysteme3. Experimentelle EntwicklungExperimentelle Entwicklungsprojekte nutzen und kombinieren vorhandenes Wissen, um ein neues Produkt, eine neue Dienstleistung oder einen neuen Prozess zu entwickeln. Aktivitäten im Zusammenhang mit der Gestaltung, Planung und Dokumentation neuer Produkte gelten als experimentelle Entwicklung. Im Bereich der Softwareentwicklung umfasst dies:Erstellung experimenteller KI- oder Machine-Learning-ModellePrototypisierung neuer SoftwarearchitekturenEntwicklung neuer Datenverarbeitungs-PipelinesProjekte, die diese Kriterien erfüllen und technische Unsicherheiten und Entwicklungsrisiken aufweisen, gelten als starke Kandidaten für die Forschungszulage.Warum werden Softwareentwicklungsprojekte häufig abgelehnt?Trotz festgelegter Förderkriterien werden Softwareentwicklungsprojekte häufig für Forschungszuschüsse abgelehnt. Dafür gibt es verschiedene Gründe:Unklare Definition von InnovationDie BSFZ verlangt von den Antragstellern eine genaue Beschreibung des Innovationsprozesses, einschließlich der angesprochenen Probleme und Unsicherheiten. Viele Anträge scheitern, weil sie sich lediglich auf die Beschreibung des Endprodukts konzentrieren und nicht genügend Informationen liefern, die die Anwendung neuer wissenschaftlicher oder technischer Erkenntnisse belegen. Aufgrund fehlender detaillierter Darstellung der technischen Herausforderungen, der Neuheit und der Risiken ist der Antrag oft nicht erfolgreich.Starker Fokus auf ImplementierungEin häufiger Stolperstein bei Softwareentwicklungsprojekten besteht darin, dass sie den Schwerpunkt auf die Implementierung bereits bestehender Lösungen legen. Routinetätigkeiten wie die Anpassung vorhandener Software oder die Integration bekannter Bibliotheken gelten nicht als Forschung und Entwicklung. Die Forschungszulage berücksichtigt ausschließlich Projekte, die innovativ sind und eine bestehende Wissenslücke schließen.Unzureichende technische InformationenEin Antrag mit oberflächlichen Projektbeschreibungen, denen die erforderlichen technischen Details fehlen, kann zur Ablehnung führen. Anträge müssen die technische Komplexität der F&E-Aktivität verdeutlichen. Bei einem Softwareprojekt ist die Einbindung des leitenden Entwicklers oder Softwareingenieurs unerlässlich, um eine optimale Projektbeschreibung zu gewährleisten, da in der Regel nur diese die technischen Komplexitäten und innovativen Elemente des Projekts darstellen können.Umgang mit Rückfragen und AblehnungenEine Rückfrage oder dirkt Ablehnung bedeutet nicht zwangsläufig das Aus für die Forschungsförderung. Den Antragstellern stehen folgende Optionen zur Verfügung:1. Beantwortung von Anfragen zu zusätzlichen InformationenDas BSFZ bittet um zusätzliche Informationen zum Projekt, wenn die eingereichten Informationen keine vollständige Klarheit schaffen. Dies stellt keine Ablehnung dar, sondern die Aufforderung zur Einreichung weiterer, genauer Informationen, um die Projektprüfung für die Ausstellung des Zertifikats fortzusetzen.2. Einspruch einlegenAntragsteller können innerhalb eines Monats nach Erhalt der Ablehnung Einspruch einlegen, wenn sie der Ansicht sind, dass der Antrag aufgrund eines Missverständnisses oder eines Beurteilungsfehlers zu Unrecht abgelehnt wurde. Der Einspruch sollte klare Informationen enthalten, die die Förderfähigkeit des Projekts belegen, und nicht nur die Entscheidung in Frage stellen. Der Antragsteller sollte die angegeben Gründe für die Ablehnung analysieren, den Antrag mit den Richtlinien abgleichen und einen gut strukturierten Einspruch mit Belegen zur Untermauerung der Behauptungen einreichen.3. Neuantrag einreichenWird der Antrag aufgrund einer unzureichenden Struktur oder fehlerhafter Informationen abgelehnt, ist es ratsam, einen neuen, überarbeiteten, gut vorbereiteten Antrag einzureichen. Der Neuantrag sollte Folgendes enthalten:Eine klare Beschreibung der technischen Komplexität des ProjektsKorrekturen zuvor festgestellter MängelFazitDie Beantragung von Forschungszulage für Softwareentwicklungsprojekte in Deutschland erfordert eine gezielte Vorbereitung und ein fundiertes Verständnis der Förderkriterien und der zugehörigen Richtlinien. Eine detaillierte Dokumentation der technischen Innovation, die aktive Beteiligung des Softwareentwicklers oder leitenden Entwicklers an der Antragstellung und die Bereitstellung präziser technischer Beschreibungen tragen zum Erfolg des Softwareprojekts bei der Beantragung von Forschungszulagen bei. Im Falle einer Ablehnung können strategische Ansätze wie das Verständnis der Ablehnungsgründe, das Einlegen eines Widerspruchs oder die Einreichung eines neuen Antrags zum Erfolg führen. Mit der richtigen Herangehensweise bietet die deutsche Forschungszulage Softwareentwicklungsprojekten eine wertvolle Chance, ihre Innovationskraft zu steigern.
03. Nov. 2025
Starkes Wachstum und beeindruckende Zahlen: Börsengeflüster über Innoscripta SE
Das Finanzportal Börsengeflüster beleuchtet in seiner aktuellen Analyse die außergewöhnlich starke Entwicklung der innoscripta SE. Mit einem Umsatzwachstum von über 80 Prozent und einer EBIT-Marge von fast 58 Prozent zählt das Unternehmen zu den profitabelsten Vertretern im Scale-Segment. Der Bericht hebt die Bedeutung der anstehenden Kapitalmarktkonferenzen für die weitere Expansion hervor.Mehr lesen: https://publisher.boersengefluester.de/de/innoscripta-ungewohnliche-renditen
03. Nov. 2025
innoscripta SE liefert starkes Q3 2025 – Anleger begeistert
Wallstreet Online schreibt, dass die innoscripta SE im dritten Quartal 2025 mit einem Umsatz von 70,7 Mio. € und einem Gewinnplus von rund 98 % überzeugt hat. Besonders hervorgehoben werden die hohe EBIT-Marge von 57,8 % sowie die starke Skalierbarkeit der Plattform „Clusterix“. Der Bericht betont das positive Anlegerinteresse nach den neuen Quartalszahlen.Mehr lesen: https://www.wallstreet-online.de/nachricht/20105999-innoscripta-erfolgreiches-q3-2025-begeistert-anleger
03. Nov. 2025
96 % Gewinnplus nach neun Monaten – innoscripta SE zeigt starke Zahlen
Der Fachbeitrag bei stock3 AG analysiert, wie innoscripta SE im ersten Neun-Monate-Zeitraum ein deutliches Gewinnwachstum von etwa 96 % erzielt hat. Damit unterstreicht das Unternehmen seine Position im Scale-Segment und zeigt signifikante operative Fortschritte. Mehr lesen: https://stock3.com/news/innoscripta-96-gewinnplus-nach-neun-monaten-16760612
03. Nov. 2025
Meritokratie im Unternehmen: Wie Leistungskultur Aufstieg und Vergütung bestimmt
Der Artikel auf ingenieur.de beleuchtet, wie bei der innoscripta SE Leistungskultur systematisch umgesetzt wird: Beförderung und Vergütung hängen nicht von Dienstalter oder Beziehungen ab, sondern ausschließlich von messbaren Ergebnissen und klar definierten Zielstufen. Transparente Karrierepfade und regelmäßiges Feedback sorgen für Fairness und Akzeptanz.Mehr lesen: https://www.ingenieur.de/karriere/arbeitsleben/fuehrung/meritokratie-im-unternehmen-wie-leistungskultur-aufstieg-und-verguetung-bestimmt/
31. Okt. 2025
Smarte Software für Forschung und Förderung – innoscripta SE im Fokus
Der Artikel auf GoingPublic Verlag beschreibt, wie innoscripta SE mit ihrer Cloud-basierten Softwarelösung gezielt Unternehmen bei der Beantragung, Dokumentation und Verwaltung von Forschungs- und Entwicklungsförderungen unterstützt. Seit dem Börsengang gilt das Unternehmen als starker Wachstumsakteur in einem dynamischen Marktumfeld. Mehr lesen: https://www.goingpublic.de/going-public/innoscripta-smarte-software-fuer-forschung-und-foerderung/
09. Okt. 2025
Was ist das BSFZ-Siegel? Anerkennung für Forschung und Entwicklung in Deutschland
Innovation ist ein entscheidender Faktor für Wirtschaftswachstum und Entwicklung, insbesondere in einem wettbewerbsintensiven und sich schnell verändernden globalen Umfeld. In Deutschland gilt das BSFZ-Siegel als renommiertes Symbol für Organisationen, die sich aktiv für innovative Forschung und Entwicklung (F&E) einsetzen. Das BSFZ-Siegel wird von der Bescheinigungsstelle Forschungszulage vergeben, steht für Innovationsfähigkeit und erhöht die Glaubwürdigkeit eines Unternehmens gegenüber Stakeholdern, Investoren und Kunden. Das BSFZ-Siegel unterstreicht, dass das Unternehmen zu zukunftsorientierten und futuristischen Ökosystemen beiträgt und damit die Position Deutschlands als internationaler Innovationsstandort stärkt.Klassifizierung des BSFZ-SiegelsFür Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung tätig sind, wird das BSFZ-Siegel in zwei verschiedenen Ausführungen vergeben, die die Art der Forschungs- und Entwicklungsinitiativen eines Unternehmens kennzeichnen.Rotes Siegel für interne F&E-ProjekteDas rote Siegel bescheinigt, dass ein Unternehmen seine eigenen F&E-Aktivitäten unter Verwendung seiner internen Ressourcen durchgeführt hat. Die Einbeziehung eines Dritten in einer beliebigen Phase des jeweiligen F&E-Projekts ist fakultativ. Es belegt die Fähigkeit des Unternehmens, den gesamten F&E-Prozess zu initiieren und zu verwalten.Orangefarbenes Siegel für AuftragsforschungDas orangefarbene Siegel wird an Unternehmen vergeben, die ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt in Zusammenarbeit mit externen Partnern durchführen. Forschungsprojekte können an externe Parteien wie Forschungseinrichtungen, Universitäten oder private Organisationen ausgelagert werden. Dieses Siegel spiegelt das Engagement des Unternehmens wider, Innovationen zu fördern und gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsprojekte zu ermöglichen.Beide Versionen des BSFZ-Siegels dienen als Nachweis für qualifizierte Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Rahmen des Forschungszulagengesetzes (FZulG), das eingeführt wurde, um Unternehmen mit förderfähigen Forschungs- und Entwicklungsprojekten aller Branchen und Größen finanziell zu unterstützen. Die finanzielle Unterstützung für die qualifizierten Projekte erfolgt in Form von Steuergutschriften auf der Grundlage ihrer förderfähigen Forschungs- und Entwicklungsausgaben.Kriterien für den Erhalt des BSFZ-SiegelsUm das BSFZ-Siegel zu erhalten, muss das F&E-Projekt einen positiven BSFZ-Bescheid vorweisen, der bestätigt, dass das Projekt als Forschung und Entwicklung qualifiziert ist. Der Bescheid wird auf der Grundlage von Kriterien ausgestellt, die in Übereinstimmung mit etablierten internationalen Standards definiert wurden, insbesondere denen, die im Frascati-Handbuch der OECD dargelegt sind.Zu diesen Kriterien gehören:Neuartigkeit: Das Forschungs- und Entwicklungsprojekt muss eine Wissenslücke schließen, indem es neues Wissen generiert oder ein neues Produkt, einen neuen Prozess oder eine neue Dienstleistung entwickelt, die über die bestehenden Lösungen hinausgehen.Kreativität: Das Projekt sollte einen innovativen Ansatz zur Problemlösung verfolgen, der sich von bestehenden Standardverfahren unterscheidet. Systematischer Ansatz: Die Forschung oder Entwicklung sollte nach einer definierten und systematischen Methodik durchgeführt werden.Unsicherheit: Die endgültigen Ergebnisse oder Resultate des F&E-Projekts sollten nicht im Voraus bekannt sein und ein gewisses technischen Risikos beinhalten. Reproduzierbarkeit: Die Ergebnisse des F&E-Projekts sollten so dokumentiert werden, dass sie überprüft und reproduziert werden können, um eine weitere Validierung der Ergebnisse zu ermöglichen.Sobald ein F&E-Projekt diese Standards erfüllt und das BSFZ-Zertifikat erhält, das seine Berechtigung zum Bezug der Forschungszulage bestätigt, erhält das Unternehmen über das Onine-Portal ebenfalls Zugang zum BSFZ-Siegel. Dem Unternehmen werden außerdem klare Anweisungen zur Verwendung und Designrichtlinien zur Verfügung gestellt, um eine korrekte Darstellung zu gewährleisten.
30. Sept. 2025
Wie bewertet die BSFZ FuE-Projekte für die Forschungszulage?
Einführung in die BSFZ und ihre Rolle in Bezug auf die ForschungszulageDie Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) prüft, ob ein Projekt förderfähig ist. Sie prüft, ob die im Antrag genannten Tätigkeiten dem Forschungs- und Entwicklungsbereich (F&E) zuzurechnen sind. Der Vorbescheid wird anschließend an das zuständige Finanzamt zur Festsetzung und Verrechnung mit der Einkommensteuerschuld weitergeleitet.Das BSFZ steht unter der fachlichen und rechtlichen Aufsicht des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt und wird von einem Konsortium erfahrener Projektträger betrieben:VDI Technologiezentrum GmbHAiF Projekt GmbHDLR ProjektträgerUm eine optimale und professionelle Prüfung der Anträge zu gewährleisten, wurde ein interdisziplinäres Team mit Mitarbeitern aus verschiedenen wissenschaftlichen Bereichen zusammengestellt, das über umfassende Erfahrung in der Validierung von F&E-Projekten verfügt.Der Antragsprozess bei der BSFZ ist vollständig digital und somit besonders komfortabel. Die Antragstellung erfolgt über ein von der BSFZ eigens entwickeltes Webportal. BSFZ-Büros sind in verschiedenen Städten wie Bonn, Berlin, Düsseldorf und Dresden vertreten. Wissenschaftliche Experten aus verschiedenen Bereichen bewerten die F&E-Projektanträge. Die Prüfung durch das BSFZ ist ein wichtiger Schritt für Antragsteller, da sie den ersten Schritt zur Beantragung der Forschungszulage darstellt und für die Genehmigung entscheidend ist. Ohne die Genehmigung des BSFZ kann das Projekt nicht an die Finanzbehörde weitergeleitet werden.BewertungsgrundlagenBei der Bewertung eines Forschungsvorhabens prüft die BSFZ, ob es in eine der definierten Kategorien des Forschungszulagengesetzes (FZulG) fällt und die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der EU sowie das Frascati-Handbuch der OECD einhält. Kriterien für die Bewilligung sind:Grundlagenforschung: Experimentelles oder theoretisches Forschungsprojekt, das auf die Gewinnung neuer Erkenntnisse ohne direkte kommerzielle Anwendung ausgerichtet ist.Industrielle Forschung: Die geplanten Forschungsprojekte zielen darauf ab, neue Erkenntnisse und Fähigkeiten zu gewinnen, um neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln und bestehende deutlich zu verbessern. Beispiele für industrielle Forschung sind der Prototypenbau und die Validierung technologischer Konzepte.Experimentelle Entwicklung: Experimentelle Entwicklung umfasst Forschung, die auf der Nutzung vorhandener wissenschaftlicher und technologischer Erkenntnisse basiert, um ein neues Produkt zu entwickeln oder bestehende zu verbessern.Gemäß dem Frascati-Handbuch muss ein Forschungsprojekt folgende Merkmale aufweisen:Neuheitsgrad: Das Projekt muss neues Know-how generieren, das nach dem Stand der Technik noch nicht verfügbar ist, und die Forschungsarbeit muss originell sein und darf keine Ähnlichkeiten mit bestehenden Arbeiten aufweisen.Unsicherheit: Das Ergebnis der F&E-Arbeit sollte noch nicht öffentlich bekannt sein. Es sollte ungewiss und nicht vorhersehbar sein. Zudem muss ein gewisses Risiko bestehen.Systematischer Ansatz: Die Forschungsarbeit sollte nach einem systematischen Plan und einer systematischen Methodik durchgeführt werden.Kreativität: Die Arbeit sollte einen innovativen Ansatz und ein Element der Nicht-Offensichtlichkeit aufweisen.Reproduzierbarkeit: Die Ergebnisse der F&E-Arbeit sollten überprüfbar und reproduzierbar sein, mit der Möglichkeit, dieselben Ergebnisse zu erzielen.BewertungsprozessSobald ein Unternehmen im Rahmen des Forschungszuschussverfahrens einen Antrag auf Forschungszulage bei der BSFZ stellt, kann es mit drei möglichen Ergebnissen rechnen.1. GenehmigungDie positive Rückmeldung und die Ausstellung der Bescheinigung, dass das Forschungsprojekt förderfähig ist, erfolgt durch die Geschäftsstelle der BSFZ. Die Geschäftsstelle prüft den Forschungs- und Entwicklungscharakter der Projekte anhand der festgelegten Kriterien und erteilt dem Unternehmen die Genehmigung, den Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt zu stellen.2. AblehnungEin Antrag kann abgelehnt werden, wenn die BSFZ feststellt, dass das Projekt die erforderlichen Merkmale für die Einstufung als F&E-Projekt nicht aufweist. In bestimmten Fällen kann ein Antrag auf ein hervorragendes F&E-Projekt abgelehnt werden, wenn der Antrag aus einem der folgenden Gründe nicht eindeutig ist:Unklare ProjektdokumentationFehlende wichtige Informationen in der ProjektbeschreibungEinbeziehung nicht qualifizierter Aktivitäten in den AntragVerwendung vager Terminologie zur Beschreibung der Projektelemente.Bei einer Ablehnung stehen dem antragstellenden Unternehmen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:Widerspruch:Ein Widerspruch ist innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Ablehnung durch die BSFZ möglich. Der Widerspruch sollte eingereicht werden, wenn das Unternehmen der Ansicht ist, dass sein Antrag aufgrund eines Missverständnisses oder einer fehlerhaften Bewertung zu Unrecht abgelehnt wurde. Ziel des Widerspruchs sollte es sein, zusätzliche Informationen und Nachweise zur Untermauerung der eigenen Behauptung vorzulegen und nicht nur das vorherige Bewertungsergebnis infrage zu stellen.Neuantrag:Wird ein Antrag aufgrund von Mängeln in der Antragsvorbereitung abgelehnt, ist es ratsam, im nächsten Schritt einen überarbeiteten und gut vorbereiteten Antrag einzureichen, anstatt Widerspruch einzulegen, da die BSFZ verpflichtet ist, den Neuantrag innerhalb von drei Monaten zu prüfen. Der überarbeitete Antrag sollte alle wichtigen Informationen und klare technische Details des Projekts enthalten. Es ist wichtig, Angaben zur Begründung des Antrags einzureichen und sicherzustellen, dass das Projekt den Richtlinien und Kriterien der BSFZ im Frascati-Handbuch entspricht.3. Anforderung zusätzlicher InformationenEs kommt häufig vor, dass die BSFZ zur Einreichung zusätzlicher Projektdetails auffordert, um den Begutachtungsprozess fortzusetzen. Dies stellt keine Ablehnung dar, sondern erfolgt, wenn die eingereichten Informationen für eine abschließende Bewertung nicht ausreichen.Hinweis: Der Antragsprozess der BSFZ erfolgt über das Webportal. In den Abschnitten, in denen der Antragsteller die Projektdetails einreichen muss, gelten unterschiedliche Zeichenbeschränkungen. Formulieren Sie die Details klar und prägnant, damit alle erforderlichen Informationen für den Begutachtungsprozess bereitgestellt werden können.Best Practices für AntragstellerUm eine positive Antwort der BSFZ und das Zertifikat im ersten Anlauf zu erhalten, sollten Antragsteller unsere Best Practices befolgen. Diese umfassen:1. Frühzeitige Dokumentation von F&E-ProjektenDie Dokumentation und Erfassung der notwendigen technischen und finanziellen Informationen erleichtert die Einreichung eines gut vorbereiteten Antrags und erhöht die Chancen auf eine Genehmigung.2. Definition der InnovationEine klare Definition der Neuheit und technischen Innovation des Projekts ohne Verwendung vager Terminologie ist ein wichtiger Faktor für die Genehmigung. Erforderlich sind Details zum zu lösenden Problem, die Neuartigkeit des F&E-Ansatzes sowie der Umgang mit Unsicherheiten und Risiken während des Projekts.3. Kenntnis der FristenForschungszulage kann bis zu vier Jahre rückwirkend beantragt werden. Eine frühzeitige Antragstellung bei der BSFZ und den Steuerbehörden gewährleistet einen frühzeitigen Mittelzufluss.4. Expertenrat einholenFür Unternehmen, insbesondere Erstantragsteller, kann die Beratung durch externe Berater mit Expertise in den Richtlinien der Forschungszulage und dem Dokumentationsprozess hilfreich sein, um einen erfolgreichen Antrag zu stellen. Die externen Berater unterstützen Sie bei der Dokumentation von F&E-Projekten und der Erstellung gut strukturierter Anträge im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen.Sie überlegen, Forschungszulage zu beantragen? Dann kontaktieren Sie innoscripta und optimieren Sie Ihre Dokumentation mit fachkundiger Beratung und der intelligenten Softwareplattform.
22. Sept. 2025
Forschungszulage für Start-ups in Deutschland
Wachstum von Start-ups in DeutschlandDeutschland ist weltweit führend in den Bereichen Innovation, Ingenieurwesen und Fertigung und gilt daher als Industriemacht. In den letzten Jahren hat eine neue Welle der Innovation und Transformation das Start-up-Ökosystem neu gestaltet und die unternehmerische Leidenschaft gestärkt. Start-ups tragen ebenso wie größere Unternehmen in hohem Maße zur Förderung von Innovationen in Deutschland bei. In Städten wie Berlin, München, Hamburg und Köln wachsen Start-ups rasant, Inkubatoren florieren und Unternehmer lösen komplexe Herausforderungen in immergrünen und wachsenden Bereichen wie künstliche Intelligenz, Biotechnologie, nachhaltige Entwicklung, Klimatechnologie und vielen anderen. Das Wachstum von Start-ups verspricht enorme Chancen für Innovatoren, die kreativ sind und neue Wege der Entwicklung beschreiten. Von Initiativen wie Gesundheits-Apps bis hin zum Einsatz von Robotik bei der Umstrukturierung komplexer Fertigungsprozesse – Start-ups sind ein bedeutender Mehrwert für die innovative Entwicklung Deutschlands.Die finanziellen Herausforderungen für Start-upsTrotz innovativer Ideen und Transformationsfähigkeit stehen Start-ups in Deutschland häufig vor finanziellen Herausforderungen bei der Finanzierung von F&E-Projekten. Oft sind F&E-Projekte kostspielig und erfordern zusätzliche Investitionen, um Experten und Spezialausrüstung für die F&E-Arbeit zu beschaffen – ohne Erfolgsgarantie. Darüber hinaus kann es vorkommen, dass ein Start-up nicht in der Lage ist, selbstständig Gelder zu beschaffen. Für Start-ups in der Frühphase sind die Einnahmen begrenzt und in einigen Fällen sogar gleich null. Die traditionelle Methode der Beschaffung von Risikokapital ist bis zu einem gewissen Grad hilfreich, aber der starke Wettbewerb unter den Start-ups um dessen Erhalt führt dazu, dass einige Start-ups leer ausgehen, obwohl sie möglicherweise über hervorragende innovative Projekte verfügen. Der Mangel an den erforderlichen finanziellen Mitteln, um die beabsichtigten Arbeiten fortzusetzen, verlangsamt das Wachstum von Start-ups und mindert ihre Innovationsfähigkeit, selbst wenn sie bahnbrechende Ideen haben.Wie kann die Forschungszulage Start-ups unterstützen?Um Forschungs- und Entwicklungsprojekte in Deutschland zu fördern, hat die Bundesregierung das Programm „Forschungszulage” ins Leben gerufen, das Unternehmen mit qualifizierten F&E-Projekten in Form von Steuergutschriften oder einer direkten Barauszahlung, wenn das Unternehmen keine Steuerlast hat, finanziell unterstützt. Im Gegensatz zu anderen Fördermöglichkeiten unterliegt die Forschungszulage keinem Wettbewerb und ermöglicht so Unternehmen mit förderfähigen Projekten, die benötigte finanzielle Unterstützung zu erhalten. Im Folgenden sind die Gründe aufgeführt, warum Start-ups in Deutschland die Unterstützung im Rahmen der Forschungszulage als Teil ihrer Finanzstrategie in Anspruch nehmen sollten:Erhebliche finanzielle UnterstützungIm Rahmen der Forschungszulage kann ein Unternehmen bis zu 25 % seiner gesamten förderfähigen Ausgaben als Steuergutschriften geltend machen, und für KMU ist die Förderquote von 35 % noch hilfreicher. Die Obergrenze für die förderfähigen Gesamtausgaben wurde von 4 Millionen Euro auf 10 Millionen Euro im Jahr 2025 angehoben. Ein KMU, das 2 Millionen Euro an förderfähigen Personalkosten aufgewendet hat, könnte im Rahmen der Forschungszulage 700.000 Euro zurückerhalten, und zwar ohne Verwässerungseffekt. Dies hilft Start-ups, finanzielle Unterstützung zu erhalten, ohne Eigenkapital oder Anteile abzugeben.Barauszahlungen für Start-ups mit finanziellen VerlustenIn den ersten Jahren ihres Bestehens erzielen die meisten Start-ups keine Gewinne, sondern erleiden aufgrund fehlender oder geringer Einnahmen finanzielle Verluste. Die Forschungszulage unterstützt auch Start-ups, die keine Gewinne erzielen und nicht steuerpflichtig sind, in der Frühphase, indem sie ihnen die Forschungszulage in Form einer direkten Barauszahlung gewährt. Breitere FörderkriterienAlle steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland, unabhängig von ihrer Größe und Branche, können Forschungszulagen beantragen, wenn sie ein qualifiziertes F&E-Projekt haben. Förderfähige Projekte können rückwirkend bis zu vier Jahre lang beantragt werden, unabhängig davon, ob sie noch laufen oder bereits abgeschlossen sind. Im Falle von Auftragsforschung kann das Unternehmen gemäß der jüngsten Aktualisierung im Jahr 2025 70 % der insgesamt angefallenen förderfähigen Kosten geltend machen, wobei auch die Abschreibung von beweglichen Sachanlagen, die für Forschung und Entwicklung genutzt werden, in die Kategorie der förderfähigen Ausgaben fällt. Diese Möglichkeiten unterstützen Start-ups, die sich mit Forschungs- und Entwicklungsprojekten befassen, dabei, Forschungszulagen zu beantragen und finanzielle Unterstützung für abgeschlossene und laufende Projekte zu erhalten.Vereinfachtes Antragsverfahren mit höherer BewilligungsquoteDer Antrag auf Forschungszulage umfasst zwei Schritte: die Einholung der BSFZ-Bescheinigung und die Antragstellung beim Finanzamt. Das Antragsverfahren in beiden Phasen unterliegt festgelegten Kriterien und Richtlinien. Wenn ein Antrag für ein förderfähiges Projekt unter Einhaltung der festgelegten Richtlinien eingereicht wird, wird das Projekt innerhalb von drei Monaten bewilligt. Dieses vereinfachte Verfahren erleichtert den Antragstellern die Arbeit und ist nicht mit dem üblichen bürokratischen Aufwand anderer Förderprogramme vergleichbar. Signalwirkung für InvestorenNeben der finanziellen Unterstützung hat die Forschungszulage auch eine starke Signalwirkung für Investoren. Wenn ein Projekt ein BSFZ-Zertifikat erhält, das bestätigt, dass es sich um echte Forschung und Entwicklung nach deutschem Recht handelt, dient dies als Nachweis dafür, dass das Start-up aktiv an anerkannten Innovationsaktivitäten beteiligt ist. Diese staatlich unterstützte Validierung stärkt das Vertrauen, verringert das wahrgenommene Risiko für Investoren und ermöglicht es Start-ups, externe Finanzierungsmöglichkeiten von Risikokapitalgebern, Business Angels oder Unternehmenspartnern zu nutzen.Unterstützung für Start-ups mit AnfangsverlustenDie Forschungszulage schließt „Unternehmen in Schwierigkeiten“ nicht automatisch aus, sodass junge Unternehmen mit hohen Anlaufverlusten die Zulage innerhalb der ersten drei Jahre ohne Einschränkungen beantragen können. Selbst wenn die Bilanz des Start-ups Verluste aufweist, gilt die Zulage weiterhin, solange es ein nachhaltiges Gewinnmotiv hat. Dies ist ein entscheidender Vorteil gegenüber herkömmlichen Förderprogrammen, die in der kritischen Wachstumsphase oft nicht zugänglich sind.Praktische Vorteile für Start-upsFinanzielle Überbrückung: Die Zulage kann Liquidität sichern, wenn andere Fördermittel aufgrund einer Bilanz, die die Anforderungen für andere Förderprogramme nicht erfüllt, nicht mehr zur Verfügung stehen.Kein Nachweis von Kreditwürdigkeit oder Eigenmitteln: Im Gegensatz zu Darlehen oder einigen Zuschüssen müssen keine Sicherheiten gestellt oder Eigenmittel nachgewiesen werden.Planungssicherheit: Da die Forschungszulage gesetzlich verankert ist und auch vor Beginn des Projekts in der Frühphase beantragt werden kann, können Start-ups in unsicheren Wachstumsphasen unabhängig von frühen finanziellen Verlusten auf diese Unterstützung zählen.FazitFür deutsche Start-ups ist die Forschungszulage eine bemerkenswerte Möglichkeit, einen erheblichen Teil ihrer Forschungs- und Entwicklungsausgaben zurückzufordern. Auch Start-ups in der Frühphase, die geringe Einnahmen erzielen oder sogar Verluste machen, können Anspruch auf die Forschungszulage haben, wenn sie über qualifizierte F&E-Projekte verfügen, die den vordefinierten Kriterien und anderen gesetzlichen Vorgaben der BSFZ und des Finanzamtes entsprechen. Obwohl die Forschungszulage in erster Linie in Form von Steuergutschriften gewährt wird, kann ein Unternehmen ohne Steuerlast sie auch als direkte Barauszahlung erhalten, was das Programm für Start-ups attraktiver macht.