Blog & Medien
Ideen & Neuigkeiten von innoscripta
Entdecken Sie Geschichten, Einblicke und Innovationen von den Menschen, die die Zukunft von F&E und digitaler Steuersoftware gestalten.
05. Dez. 2025
Neue Forschungszulage-Regeln für 2026: 20 % Gemeinkostenzuschuss und erhöhte Bemessungsgrundlage
Am 4. Juni 2025 unternahm die Bundesregierung einen wichtigen Schritt, indem sie den Entwurf für ein Sofortprogramm zur steuerlichen Investitionsförderung verabschiedete. Ein zentraler Punkt dieses Entwurfs ist die Aufstockung der Forschungszulage ab dem 1. Januar 2026. Diese Anpassung ist Teil des Programms „Wachstumsbooster“, das die Position Deutschlands als innovationsgetriebene Wirtschaft stärken soll und den Fokus auf bessere Rahmenbedingungen für Investitionen in Forschung und Entwicklung legt, durch die Ausweitung des Förderumfangs und den erleichterten Zugang zu steuerlichen Anreizen.Wichtige Neuerungen zur Forschungszulage 2026Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Forschungszulage sind klar definiert. Das Antragsverfahren umfasst zwei Schritte: die Beantragung einer Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), die den Forschungs- und Entwicklungscharakter des Projekts bestätigt, und die Einreichung des Antrags beim Finanzamt, wo die Fördermittel geprüft und bewilligt werden. Laut dem vom Bundeskabinett am 4. Juni 2025 verabschiedeten Gesetzentwurf gibt es zwei Neuerungen, die Unternehmen, die Forschungs- und Entwicklungsprojekte in Deutschland durchführen, erheblich begünstigen.1. Einführung einer Gemeinkostenpauschale von 20 %Zusätzlich zu den üblichen Ausgaben wie Personalkosten und Kosten für Auftragsforschung können gemäß den neuen Regelungen nun auch Gemeinkosten pauschal in Höhe von 20 % geltend gemacht werden. Die Änderung gilt für Forschungsprojekte, die ab dem 1. Januar 2026 beginnen. Dies erleichtert Unternehmen, die Forschung und Entwicklung betreiben, den Erhalt zusätzlicher finanzieller Unterstützung, da für die Geltendmachung der Gemeinkostenpauschale keine weiteren Unterlagen erforderlich sind.2. Erhöhung der maximalen Bemessungsgrundlage auf 12 Millionen EuroAb 2026 steigt die maximale Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Forschungszulage von 10 Millionen Euro auf 12 Millionen Euro pro Jahr. Dies führt zu einer maximalen Forschungszulage von 3 Millionen Euro und für KMU sogar bis zu 4,2 Millionen Euro. Zuvor waren die maximalen F&E-Kosten bereits von 4 Millionen Euro auf 10 Millionen Euro angehoben worden. Die neue Anpassung unterstreicht das langfristige Engagement des Landes für die Forschungsförderung und signalisiert einen zukunftsorientierten Rahmen, der Unternehmen zu einer intensiven F&E-Planung anregt.Die Aktualisierungen gelten für Unternehmen mit qualifizierten Forschungsinitiativen in verschiedenen Branchen und Größen, darunter Start-ups, KMU und Großunternehmen. Die Maßnahmen sollen derzeit bis 2030 für Forschungsprojekte gelten, die am oder nach dem 1. Januar 2026 beginnen.FazitDie Änderungen an der Forschungszulage bedeuten mehr als nur kleine Optimierungen; sie spiegeln die zukunftsorientierte Ausrichtung und den nationalen Fokus auf die Stärkung von Innovation, Forschung und Entwicklung wider. Durch die Erweiterung der maximalen Bemessungsgrundlage und die Möglichkeit, die 20 % Gemeinkostenpauschale geltend zu machen, reagiert die Regierung auf die Bedürfnisse von Unternehmen mit Forschungsprojekten und fördert Innovation, Forschung und Entwicklung. Diese Maßnahme erhöht die effektive Förderbasis und macht das Programm für Unternehmen attraktiver, um die bestmögliche finanzielle Unterstützung für ihre Forschungsprojekte zu erhalten.
03. Dez. 2025
Markt & Mittelstand berichtet: Wie innoscripta die Forschungszulage automatisiert
Markt & Mittelstand beschreibt, wie innoscripta die Dokumentation für die Forschungszulage automatisiert und damit einen internationalen Wachstumsmarkt erschließt. Der Artikel zeigt, wie die Software Daten aus zahlreichen Unternehmens-Tools bündelt, Bürokratie reduziert und eine präzise, revisionssichere Forschungsdokumentation liefert. Zudem beleuchtet er die Wachstumsstrategie, den bevorstehenden Markteintritt in die USA sowie das leistungsorientierte Geschäftsmodell, das innoscripta als technologischen Spezialisten im Wettbewerbsumfeld großer Beratungen positioniert.Mehr lesen: https://www.marktundmittelstand.de/technologie/innoscripta
02. Dez. 2025
Börsenradio-Interview: innoscripta über Wachstum, Datenstrukturen und Q3-Ergebnisse
Das Börsenradio hat mit Max Hunger und Johanna-Luise Pontani auf dem Eigenkapitalforum in Frankfurt über die Entwicklung von innoscripta gesprochen. Im Mittelpunkt stehen die starke Q3-Performance, der Ausbau datengetriebener Förderprozesse und die Skalierbarkeit der Plattform Clusterix. Das Gespräch ist nun vollständig verfügbar.Hören Sie sich die vollständige Folge an: https://www.brn-ag.de/45020-innoscripta-Q2-2025-EKF-
19. Nov. 2025
NebenwerteWelt Podcast: innoscripta – F&E-Steuerung neu gedacht
Der Podcast NebenwerteWelt spricht mit Sebastian Schwertlein, COO der innoscripta SE, über die Digitalisierung des Förderwesens und die Rolle der Plattform Clusterix. Das Gespräch beleuchtet, wie Unternehmen ihre F&E-Projekte effizienter planen und dokumentieren können, welche Wachstumsschritte innoscripta nach dem Börsengang erzielt hat und warum das Unternehmen für technologieorientierte Investoren besonders interessant ist.Hören Sie sich die vollständige Folge an: https://nebenwertewelt.podigee.io/28-innoscripta
12. Nov. 2025
Forschungszulage für Softwareentwicklung: Überwindung gängiger Anwendungsfehler
Deutschland ist weltweit als Hightech-Standort bekannt und zeichnet sich durch zunehmende Innovation, die Entwicklung transformativer Lösungen und disruptive Softwareentwicklung aus. Die Weiterentwicklung von Softwarelösungen in Branchen wie Künstliche Intelligenz, Blockchain, Internet of Things (IoT), Robotik und Augmented Reality ist eng mit der technologischen Führungsrolle des Landes verbunden. Unternehmen aller Branchen setzen Softwaretools ein, um ihre Produktivität und ihren Wettbewerbsvorteil zu steigern. Bereiche wie Biometrie, Luftfahrt, Drohnentechnologie, Embedded Systems und Industrie 4.0 sind nur einige Beispiele, in denen Software zur Optimierung von Arbeitsprozessen beiträgt.Bedeutende Innovationen in der deutschen Softwareentwicklungsbranche sind in Bereichen wie der Integration generativer KI, Cloud-nativen Architekturen und wachsenden Start-up-Ökosystemen zu beobachten. Das Forschungszulagengesetz (FZulG) wurde von der deutschen Regierung eingeführt, um diese Fortschritte und den anhaltenden Fokus auf Forschung und Innovation unter anderem in der Softwareentwicklung zu würdigen. Das Hauptziel der Forschungszulage besteht darin, Organisationen, die in Forschung und Entwicklung investieren, finanziell zu unterstützen. Unternehmen erhalten finanzielle Unterstützung in Form von Steuergutschriften anstelle von Zuschüssen, wodurch sich ihre Steuerschuld reduziert. Falls das Unternehmen keine Ertragssteuerlast hat, erhält es direkte Rückerstattungen auf Grundlage seiner förderfähigen Ausgaben für Forschungs- und Entwicklungsprojekte. In der Softwareentwicklungsbranche scheitern Projekte trotz vielversprechender Arbeit häufig an der Beantragung von Forschungszulage. Ein tiefes Verständnis der Faktoren, die über Erfolg oder Misserfolg im Antragsprozess entscheiden, hilft Unternehmen, die Beantragung effektiv zu meistern und die Unterstützung zu erhalten, die sie für ihr innovatives Softwareprojekt verdienen.Welche Arten von Softwareentwicklungsprojekten qualifizieren sich für die Forschungszulage?Um in Deutschland für die Forschungsförderung in Frage zu kommen, müssen Softwareentwicklungsprojekte als FuE-Arbeiten eingestuft werden. Das Forschungsprojekt muss den Frascati-Kriterien entsprechen, die die Merkmale einer FuE-Arbeit beschreiben, sowie den Richtlinien der BSFZ, welche das Projekt für die Forschungsförderung validiert. Die förderfähigen Forschungsaktivitäten lassen sich im Wesentlichen in drei Kategorien unterteilen:1. GrundlagenforschungDiese Forschungsaktivitäten dienen in erster Linie der Gewinnung neuer Erkenntnisse, ohne dass diese unmittelbare praktische und kommerzielle Anwendung finden. In der Softwareentwicklung könnte dies Folgendes umfassen:Entwicklung neuer Algorithmen in der theoretischen InformatikEntwicklung völlig neuer Prinzipien für ProgrammiersprachenNeue Methoden zur Softwareentwicklung schaffen2. Industrielle ForschungForschungsprojekte, die dem Erwerb neuer Erkenntnisse und Expertise dienen, um entweder neue Produkte, Dienstleistungen oder Prozesse zu entwickeln oder bestehende Produkte, Dienstleistungen oder Prozesse deutlich zu verbessern, gelten als industrielle Forschung. Dazu gehören beispielsweise:Entwicklung von Softwaretools für spezielle Anwendungen wie die BildverarbeitungEntwicklung innovativer ProgrammiersprachenEntwicklung neuer Datenmanagementsysteme3. Experimentelle EntwicklungExperimentelle Entwicklungsprojekte nutzen und kombinieren vorhandenes Wissen, um ein neues Produkt, eine neue Dienstleistung oder einen neuen Prozess zu entwickeln. Aktivitäten im Zusammenhang mit der Gestaltung, Planung und Dokumentation neuer Produkte gelten als experimentelle Entwicklung. Im Bereich der Softwareentwicklung umfasst dies:Erstellung experimenteller KI- oder Machine-Learning-ModellePrototypisierung neuer SoftwarearchitekturenEntwicklung neuer Datenverarbeitungs-PipelinesProjekte, die diese Kriterien erfüllen und technische Unsicherheiten und Entwicklungsrisiken aufweisen, gelten als starke Kandidaten für die Forschungszulage.Warum werden Softwareentwicklungsprojekte häufig abgelehnt?Trotz festgelegter Förderkriterien werden Softwareentwicklungsprojekte häufig für Forschungszuschüsse abgelehnt. Dafür gibt es verschiedene Gründe:Unklare Definition von InnovationDie BSFZ verlangt von den Antragstellern eine genaue Beschreibung des Innovationsprozesses, einschließlich der angesprochenen Probleme und Unsicherheiten. Viele Anträge scheitern, weil sie sich lediglich auf die Beschreibung des Endprodukts konzentrieren und nicht genügend Informationen liefern, die die Anwendung neuer wissenschaftlicher oder technischer Erkenntnisse belegen. Aufgrund fehlender detaillierter Darstellung der technischen Herausforderungen, der Neuheit und der Risiken ist der Antrag oft nicht erfolgreich.Starker Fokus auf ImplementierungEin häufiger Stolperstein bei Softwareentwicklungsprojekten besteht darin, dass sie den Schwerpunkt auf die Implementierung bereits bestehender Lösungen legen. Routinetätigkeiten wie die Anpassung vorhandener Software oder die Integration bekannter Bibliotheken gelten nicht als Forschung und Entwicklung. Die Forschungszulage berücksichtigt ausschließlich Projekte, die innovativ sind und eine bestehende Wissenslücke schließen.Unzureichende technische InformationenEin Antrag mit oberflächlichen Projektbeschreibungen, denen die erforderlichen technischen Details fehlen, kann zur Ablehnung führen. Anträge müssen die technische Komplexität der F&E-Aktivität verdeutlichen. Bei einem Softwareprojekt ist die Einbindung des leitenden Entwicklers oder Softwareingenieurs unerlässlich, um eine optimale Projektbeschreibung zu gewährleisten, da in der Regel nur diese die technischen Komplexitäten und innovativen Elemente des Projekts darstellen können.Umgang mit Rückfragen und AblehnungenEine Rückfrage oder dirkt Ablehnung bedeutet nicht zwangsläufig das Aus für die Forschungsförderung. Den Antragstellern stehen folgende Optionen zur Verfügung:1. Beantwortung von Anfragen zu zusätzlichen InformationenDas BSFZ bittet um zusätzliche Informationen zum Projekt, wenn die eingereichten Informationen keine vollständige Klarheit schaffen. Dies stellt keine Ablehnung dar, sondern die Aufforderung zur Einreichung weiterer, genauer Informationen, um die Projektprüfung für die Ausstellung des Zertifikats fortzusetzen.2. Einspruch einlegenAntragsteller können innerhalb eines Monats nach Erhalt der Ablehnung Einspruch einlegen, wenn sie der Ansicht sind, dass der Antrag aufgrund eines Missverständnisses oder eines Beurteilungsfehlers zu Unrecht abgelehnt wurde. Der Einspruch sollte klare Informationen enthalten, die die Förderfähigkeit des Projekts belegen, und nicht nur die Entscheidung in Frage stellen. Der Antragsteller sollte die angegeben Gründe für die Ablehnung analysieren, den Antrag mit den Richtlinien abgleichen und einen gut strukturierten Einspruch mit Belegen zur Untermauerung der Behauptungen einreichen.3. Neuantrag einreichenWird der Antrag aufgrund einer unzureichenden Struktur oder fehlerhafter Informationen abgelehnt, ist es ratsam, einen neuen, überarbeiteten, gut vorbereiteten Antrag einzureichen. Der Neuantrag sollte Folgendes enthalten:Eine klare Beschreibung der technischen Komplexität des ProjektsKorrekturen zuvor festgestellter MängelFazitDie Beantragung von Forschungszulage für Softwareentwicklungsprojekte in Deutschland erfordert eine gezielte Vorbereitung und ein fundiertes Verständnis der Förderkriterien und der zugehörigen Richtlinien. Eine detaillierte Dokumentation der technischen Innovation, die aktive Beteiligung des Softwareentwicklers oder leitenden Entwicklers an der Antragstellung und die Bereitstellung präziser technischer Beschreibungen tragen zum Erfolg des Softwareprojekts bei der Beantragung von Forschungszulagen bei. Im Falle einer Ablehnung können strategische Ansätze wie das Verständnis der Ablehnungsgründe, das Einlegen eines Widerspruchs oder die Einreichung eines neuen Antrags zum Erfolg führen. Mit der richtigen Herangehensweise bietet die deutsche Forschungszulage Softwareentwicklungsprojekten eine wertvolle Chance, ihre Innovationskraft zu steigern.
03. Nov. 2025
Starkes Wachstum und beeindruckende Zahlen: Börsengeflüster über Innoscripta SE
Das Finanzportal Börsengeflüster beleuchtet in seiner aktuellen Analyse die außergewöhnlich starke Entwicklung der innoscripta SE. Mit einem Umsatzwachstum von über 80 Prozent und einer EBIT-Marge von fast 58 Prozent zählt das Unternehmen zu den profitabelsten Vertretern im Scale-Segment. Der Bericht hebt die Bedeutung der anstehenden Kapitalmarktkonferenzen für die weitere Expansion hervor.Mehr lesen: https://publisher.boersengefluester.de/de/innoscripta-ungewohnliche-renditen
03. Nov. 2025
innoscripta SE liefert starkes Q3 2025 – Anleger begeistert
Wallstreet Online schreibt, dass die innoscripta SE im dritten Quartal 2025 mit einem Umsatz von 70,7 Mio. € und einem Gewinnplus von rund 98 % überzeugt hat. Besonders hervorgehoben werden die hohe EBIT-Marge von 57,8 % sowie die starke Skalierbarkeit der Plattform „Clusterix“. Der Bericht betont das positive Anlegerinteresse nach den neuen Quartalszahlen.Mehr lesen: https://www.wallstreet-online.de/nachricht/20105999-innoscripta-erfolgreiches-q3-2025-begeistert-anleger
03. Nov. 2025
96 % Gewinnplus nach neun Monaten – innoscripta SE zeigt starke Zahlen
Der Fachbeitrag bei stock3 AG analysiert, wie innoscripta SE im ersten Neun-Monate-Zeitraum ein deutliches Gewinnwachstum von etwa 96 % erzielt hat. Damit unterstreicht das Unternehmen seine Position im Scale-Segment und zeigt signifikante operative Fortschritte. Mehr lesen: https://stock3.com/news/innoscripta-96-gewinnplus-nach-neun-monaten-16760612
03. Nov. 2025
Meritokratie im Unternehmen: Wie Leistungskultur Aufstieg und Vergütung bestimmt
Der Artikel auf ingenieur.de beleuchtet, wie bei der innoscripta SE Leistungskultur systematisch umgesetzt wird: Beförderung und Vergütung hängen nicht von Dienstalter oder Beziehungen ab, sondern ausschließlich von messbaren Ergebnissen und klar definierten Zielstufen. Transparente Karrierepfade und regelmäßiges Feedback sorgen für Fairness und Akzeptanz.Mehr lesen: https://www.ingenieur.de/karriere/arbeitsleben/fuehrung/meritokratie-im-unternehmen-wie-leistungskultur-aufstieg-und-verguetung-bestimmt/