30. Sept. 2025
Wie bewertet die BSFZ FuE-Projekte für die Forschungszulage?
Einführung in die BSFZ und ihre Rolle in Bezug auf die Forschungszulage
Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) prüft, ob ein Projekt förderfähig ist. Sie prüft, ob die im Antrag genannten Tätigkeiten dem Forschungs- und Entwicklungsbereich (F&E) zuzurechnen sind. Der Vorbescheid wird anschließend an das zuständige Finanzamt zur Festsetzung und Verrechnung mit der Einkommensteuerschuld weitergeleitet.
Das BSFZ steht unter der fachlichen und rechtlichen Aufsicht des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt und wird von einem Konsortium erfahrener Projektträger betrieben:
VDI Technologiezentrum GmbH
AiF Projekt GmbH
DLR Projektträger
Um eine optimale und professionelle Prüfung der Anträge zu gewährleisten, wurde ein interdisziplinäres Team mit Mitarbeitern aus verschiedenen wissenschaftlichen Bereichen zusammengestellt, das über umfassende Erfahrung in der Validierung von F&E-Projekten verfügt.
Der Antragsprozess bei der BSFZ ist vollständig digital und somit besonders komfortabel. Die Antragstellung erfolgt über ein von der BSFZ eigens entwickeltes Webportal. BSFZ-Büros sind in verschiedenen Städten wie Bonn, Berlin, Düsseldorf und Dresden vertreten. Wissenschaftliche Experten aus verschiedenen Bereichen bewerten die F&E-Projektanträge. Die Prüfung durch das BSFZ ist ein wichtiger Schritt für Antragsteller, da sie den ersten Schritt zur Beantragung der Forschungszulage darstellt und für die Genehmigung entscheidend ist. Ohne die Genehmigung des BSFZ kann das Projekt nicht an die Finanzbehörde weitergeleitet werden.
Bewertungsgrundlagen
Bei der Bewertung eines Forschungsvorhabens prüft die BSFZ, ob es in eine der definierten Kategorien des Forschungszulagengesetzes (FZulG) fällt und die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der EU sowie das Frascati-Handbuch der OECD einhält. Kriterien für die Bewilligung sind:
Grundlagenforschung: Experimentelles oder theoretisches Forschungsprojekt, das auf die Gewinnung neuer Erkenntnisse ohne direkte kommerzielle Anwendung ausgerichtet ist.
Industrielle Forschung: Die geplanten Forschungsprojekte zielen darauf ab, neue Erkenntnisse und Fähigkeiten zu gewinnen, um neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln und bestehende deutlich zu verbessern. Beispiele für industrielle Forschung sind der Prototypenbau und die Validierung technologischer Konzepte.
Experimentelle Entwicklung: Experimentelle Entwicklung umfasst Forschung, die auf der Nutzung vorhandener wissenschaftlicher und technologischer Erkenntnisse basiert, um ein neues Produkt zu entwickeln oder bestehende zu verbessern.
Gemäß dem Frascati-Handbuch muss ein Forschungsprojekt folgende Merkmale aufweisen:
Neuheitsgrad: Das Projekt muss neues Know-how generieren, das nach dem Stand der Technik noch nicht verfügbar ist, und die Forschungsarbeit muss originell sein und darf keine Ähnlichkeiten mit bestehenden Arbeiten aufweisen.
Unsicherheit: Das Ergebnis der F&E-Arbeit sollte noch nicht öffentlich bekannt sein. Es sollte ungewiss und nicht vorhersehbar sein. Zudem muss ein gewisses Risiko bestehen.
Systematischer Ansatz: Die Forschungsarbeit sollte nach einem systematischen Plan und einer systematischen Methodik durchgeführt werden.
Kreativität: Die Arbeit sollte einen innovativen Ansatz und ein Element der Nicht-Offensichtlichkeit aufweisen.
Reproduzierbarkeit: Die Ergebnisse der F&E-Arbeit sollten überprüfbar und reproduzierbar sein, mit der Möglichkeit, dieselben Ergebnisse zu erzielen.
Bewertungsprozess
Sobald ein Unternehmen im Rahmen des Forschungszuschussverfahrens einen Antrag auf Forschungszulage bei der BSFZ stellt, kann es mit drei möglichen Ergebnissen rechnen.
1. Genehmigung
Die positive Rückmeldung und die Ausstellung der Bescheinigung, dass das Forschungsprojekt förderfähig ist, erfolgt durch die Geschäftsstelle der BSFZ. Die Geschäftsstelle prüft den Forschungs- und Entwicklungscharakter der Projekte anhand der festgelegten Kriterien und erteilt dem Unternehmen die Genehmigung, den Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt zu stellen.
2. Ablehnung
Ein Antrag kann abgelehnt werden, wenn die BSFZ feststellt, dass das Projekt die erforderlichen Merkmale für die Einstufung als F&E-Projekt nicht aufweist. In bestimmten Fällen kann ein Antrag auf ein hervorragendes F&E-Projekt abgelehnt werden, wenn der Antrag aus einem der folgenden Gründe nicht eindeutig ist:
Unklare Projektdokumentation
Fehlende wichtige Informationen in der Projektbeschreibung
Einbeziehung nicht qualifizierter Aktivitäten in den Antrag
Verwendung vager Terminologie zur Beschreibung der Projektelemente.
Bei einer Ablehnung stehen dem antragstellenden Unternehmen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
Widerspruch:
Ein Widerspruch ist innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Ablehnung durch die BSFZ möglich. Der Widerspruch sollte eingereicht werden, wenn das Unternehmen der Ansicht ist, dass sein Antrag aufgrund eines Missverständnisses oder einer fehlerhaften Bewertung zu Unrecht abgelehnt wurde. Ziel des Widerspruchs sollte es sein, zusätzliche Informationen und Nachweise zur Untermauerung der eigenen Behauptung vorzulegen und nicht nur das vorherige Bewertungsergebnis infrage zu stellen.
Neuantrag:
Wird ein Antrag aufgrund von Mängeln in der Antragsvorbereitung abgelehnt, ist es ratsam, im nächsten Schritt einen überarbeiteten und gut vorbereiteten Antrag einzureichen, anstatt Widerspruch einzulegen, da die BSFZ verpflichtet ist, den Neuantrag innerhalb von drei Monaten zu prüfen. Der überarbeitete Antrag sollte alle wichtigen Informationen und klare technische Details des Projekts enthalten. Es ist wichtig, Angaben zur Begründung des Antrags einzureichen und sicherzustellen, dass das Projekt den Richtlinien und Kriterien der BSFZ im Frascati-Handbuch entspricht.
3. Anforderung zusätzlicher Informationen
Es kommt häufig vor, dass die BSFZ zur Einreichung zusätzlicher Projektdetails auffordert, um den Begutachtungsprozess fortzusetzen. Dies stellt keine Ablehnung dar, sondern erfolgt, wenn die eingereichten Informationen für eine abschließende Bewertung nicht ausreichen.
Hinweis: Der Antragsprozess der BSFZ erfolgt über das Webportal. In den Abschnitten, in denen der Antragsteller die Projektdetails einreichen muss, gelten unterschiedliche Zeichenbeschränkungen. Formulieren Sie die Details klar und prägnant, damit alle erforderlichen Informationen für den Begutachtungsprozess bereitgestellt werden können.
Best Practices für Antragsteller
Um eine positive Antwort der BSFZ und das Zertifikat im ersten Anlauf zu erhalten, sollten Antragsteller unsere Best Practices befolgen. Diese umfassen:
1. Frühzeitige Dokumentation von F&E-Projekten
Die Dokumentation und Erfassung der notwendigen technischen und finanziellen Informationen erleichtert die Einreichung eines gut vorbereiteten Antrags und erhöht die Chancen auf eine Genehmigung.
2. Definition der Innovation
Eine klare Definition der Neuheit und technischen Innovation des Projekts ohne Verwendung vager Terminologie ist ein wichtiger Faktor für die Genehmigung. Erforderlich sind Details zum zu lösenden Problem, die Neuartigkeit des F&E-Ansatzes sowie der Umgang mit Unsicherheiten und Risiken während des Projekts.
3. Kenntnis der Fristen
Forschungszulage kann bis zu vier Jahre rückwirkend beantragt werden. Eine frühzeitige Antragstellung bei der BSFZ und den Steuerbehörden gewährleistet einen frühzeitigen Mittelzufluss.
4. Expertenrat einholen
Für Unternehmen, insbesondere Erstantragsteller, kann die Beratung durch externe Berater mit Expertise in den Richtlinien der Forschungszulage und dem Dokumentationsprozess hilfreich sein, um einen erfolgreichen Antrag zu stellen. Die externen Berater unterstützen Sie bei der Dokumentation von F&E-Projekten und der Erstellung gut strukturierter Anträge im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen.
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