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20. Juni 2024

Ist die Forschungszulage des FZulG für Ihr Unternehmen geeignet?

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Die steuerliche Forschungsförderung ist eine bedeutende Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), die darauf abzielt, Deutschland als Entwicklungsstandort zu stärken. Wenn Sie überlegen, ob das Forschungszulagengesetz (FZulG) für Ihr Unternehmen in Frage kommt, sind Sie hier genau richtig. Lassen Sie uns die wesentlichen Aspekte dieser Förderung beleuchten.

Was ist die Forschungszulage?

Die Forschungszulage ist eine staatliche Förderung, welche es Unternehmen ermöglicht, bestimmte Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (F&E) steuerlich geltend zu machen. Diese Förderung steht allen steuerpflichtigen und in Deutschland ansässigen Unternehmen zur Verfügung - unabhängig von Branche und Größe.

Fördersatz und Bedingungen

Die Forschungszulage bietet eine attraktive finanzielle Unterstützung - rückwirkend für die letzten vier Wirtschaftsjahre: Fördersatz: 25% der förderfähigen Personalkosten und 15% für externe Auftragsforschung. Maximale Förderung: Bis zu 1 Million Euro jährlich, basierend auf einer Bemessungsgrundlage von 4 Millionen Euro pro Wirtschaftsjahr. Es ist wichtig zu beachten, dass die Möglichkeit zur Beantragung der Förderung für das Jahr 2020 bald verfällt, da die 4-Jahres-Frist Ende 2024 verstreicht. Unternehmen sollten sich daher beeilen, um diese Chance nicht zu verpassen.

Für die aktuellen Details siehe den Artikel Forschungszulage in Deutschland für 2025

Förderfähige Projekte

Die Förderfähigkeit von Projekten im technologischen Kontext wird durch die Zuordnung zu drei Hauptkategorien bestimmt:

  • Grundlagenforschung

  • Industrielle Forschung

  • Experimentelle Entwicklung

Zusätzlich müssen F&E-Projekte die folgenden fünf Frascati-Kriterien kumulativ erfüllen:

  1. Neuartigkeit: Das Projekt muss neuartig sein und auf die Gewinnung neuer Erkenntnisse abzielen.

  2. Schöpfergeist: Das Projekt muss auf originellen, nicht offensichtlichen Konzepten und Hypothesen beruhen.

  3. Ungewissheit: Das Endergebnis des Projektes muss ungewiss sein.

  4. Systematik: Das Projekt muss systematisch durchführbar sein, einem Plan folgen und budgetierbar sein.

  5. Reproduzierbarkeit: Die Ergebnisse des Projektes müssen übertragbar und/oder reproduzierbar sein.

Fazit

Die Forschungszulage des FZulG bietet eine wertvolle Möglichkeit, Ihre F&E-Projekte finanziell zu unterstützen. Wenn Ihr Unternehmen in Deutschland ansässig und steuerpflichtig ist, sollten Sie mit uns prüfen, ob Ihre Projekte die genannten Kriterien erfüllen. Mit der richtigen Planung und Dokumentation können Sie erheblich von dieser staatlichen Förderung profitieren. Nutzen Sie die Gelegenheit und beantragen Sie rechtzeitig Ihre Forschungszulage, um die Innovationskraft Ihres Unternehmens zu stärken.

Bereit für den nächsten Schritt?

Unsere Expert:innen helfen Ihnen, Ihre Förderfähigkeit zu prüfen, Ihre FuE-Dokumentation zu strukturieren und die Vorteile der Forschungszulage maximal zu nutzen.

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