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06. Okt. 2024

Die Frist zur Festsetzung für Aufwände von 2020 läuft noch dieses Jahr ab!

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Die Steuerliche Forschungszulage wurde im Rahmen einer Initiative des BMBF ins Leben gerufen. Als gesetzlich geregelte staatliche Förderung verfolgt sie das Ziel, Deutschland als Entwicklungsstandort nachhaltig zu stärken. Gemäß den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes ermöglicht sie es Unternehmen, bestimmte Aufwendungen für Forschung und Entwicklung steuerlich anzuerkennen.

Die Steuerliche Forschungszulage wurde im Jahr 2020 eingeführt, um die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Mittelstands zu stärken. Die Zulage steht allen steuerpflichtigen und in Deutschland ansässigen Unternehmen offen, unabhängig von Branche und Größe. Der Fördersatz beträgt 25% der förderfähigen Personalkosten und 15% für externe Auftragsforschung. Die maximale Förderung beläuft sich auf bis zu 1 Million Euro jährlich bei einer Bemessungsgrundlage von 4 Millionen Euro pro Wirtschaftsjahr. Außerdem kann sie bis zu 4 Jahre rückwirkend beantragt werden.

Unternehmen sollten sich allerdings bewusst sein, dass die Frist zur Geltendmachung von Aufwänden aus dem Jahr 2020 am 31. Dezember 2024 endet. Das bedeutet, dass alle Aufwände, die im Jahr 2020 angefallen sind, bis spätestens 30.06.2024 eingereicht werden sollten, um von der Forschungszulage zu profitieren. Diese Frist ist von entscheidender Bedeutung, da der Antragsprozess Zeit in Anspruch nimmt und die rechtzeitige Einreichung für eine erfolgreiche Förderung unerlässlich ist.

Der Prozess zur Beantragung der Forschungszulage beginnt mit der Einreichung eines Antrags bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). Nach der Einreichung kann es bis zu 3 Monate dauern, bis eine Begutachtung erfolgt. Anschließend verbleiben, abzüglich der Vorweihnachtszeit, nur noch etwa 2,5 Monate, um die Projektdokumentation vorzubereiten und die Konformität mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GOBD) zu prüfen. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass Unternehmen den Antragsprozess rechtzeitig einleiten, um die Fristen einzuhalten und von der Forschungszulage zu profitieren.

Fazit

Die Frist zur Geltendmachung der Steuerlichen Forschungszulage für das Jahr 2020 rückt unaufhaltsam näher. Nutzen Sie jetzt die Chance und sichern Sie sich Ihre Förderung! Wir helfen Ihnen dabei, den Prozess zu meistern und sicherzustellen, dass Ihr Antrag fristgerecht eingereicht wird.

Bereit für den nächsten Schritt?

Unsere Expert:innen helfen Ihnen, Ihre Förderfähigkeit zu prüfen, Ihre FuE-Dokumentation zu strukturieren und die Vorteile der Forschungszulage maximal zu nutzen.

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