31. Okt. 2024
Neue innoAthletin: Carmen Slater – Disziplin und Erfolg im Beruf und Kampfsport
Neue innoAthletin: Carmen Slater – Disziplin und Erfolg im Beruf und Kampfsport
Heute möchten wir im Rahmen unseres innoAthlete-Programms Carmen Slater vorstellen, die unsere Werte bei innoscripta auf beeindruckende Weise verkörpert. Carmen ist Case Managerin in unserem Wiener Büro und meistert ihren anspruchsvollen Arbeitsalltag mit außergewöhnlichem Engagement. Doch damit nicht genug: Neben ihrer beruflichen Tätigkeit widmet sich Carmen mit großer Disziplin und Leidenschaft ihrer zweiten Leidenschaft – dem Karate.
Ein Vorbild in Beruf und Sport
Carmen ist nicht nur ein Ass im Beruf, sondern auch eine erfahrene Athletin im Kampfsport. Sie trainiert intensiv für zahlreiche internationale Wettkämpfe und beweist dabei einmal mehr, dass starke Leistungen durch hartes Training und eiserne Disziplin erreicht werden. Hut ab vor dieser beeindruckenden Leistung, Carmen!
Große Erfolge beim IKO European Open 2024
Mit ihrem unermüdlichen Einsatz konnte Carmen kürzlich beim IKO European Open 2024 großartige Erfolge feiern. Sie belegte den 3. Platz in der Kategorie Kata Women Open und den 5. Platz in Kumite Women Open – eine beeindruckende Leistung, die ihren Einsatz und ihr Talent widerspiegelt. Liebe Carmen, wir gratulieren dir herzlich zu diesen großartigen Platzierungen und sind stolz darauf, dich in unserem Team zu haben.
Das innoAthlete-Programm als Unterstützung für persönliche Ziele
Mit dem innoAthlete-Programm möchten wir solche Leistungen fördern und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf ihrem Weg begleiten. Das Programm unterstützt engagierte Teammitglieder wie Carmen, die in ihrem beruflichen wie sportlichen Leben Höchstleistungen erbringen, und bietet ihnen eine Plattform, um ihre Geschichten und Erfolge zu teilen. Wir freuen uns darauf, Carmen auf ihrem weiteren Weg zu begleiten und hoffen, dass das Programm ihr wertvolle Unterstützung bietet.
Carmen, wir wünschen dir viel Erfolg für die kommenden Wettkämpfe! Dein innoscripta-Team steht hinter dir.
#innoscripta #innoAthlete
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21. Mai 2025
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung der Forschungszulage (FZulG)
Das Forschungszulagengesetz (FZulG) ist das zentrale steuerliche Förderprogramm für Forschung und Entwicklung (F&E) in Deutschland und bietet finanzielle Unterstützung für Unternehmen im Innovations- und Forschungsbereich. Vom etablierten Unternehmen mit Investitionen in experimentelle Entwicklungen bis hin zu Deep-Tech-Start-ups kann die Forschungszulage zur Kostenentlastung und finanziellen Förderung beitragen. Der Antragsprozess besteht aus zwei Schritten und erfordert ein gutes Verständnis für die Voraussetzungen, eine genaue Dokumentation des Projekts sowie eine disziplinierte Antragstellung.Dieser Artikel erklärt Schritt für Schritt, wie ein erfolgreicher Antrag gestellt wird, und bietet klare Informationen zur Beantragung des BSFZ-Zertifikats und der anschließenden steuerlichen Förderung.Voraussetzungen und ZeitpunktWer ist antragsberechtigt?Einer der großen Vorteile der Forschungszulage ist ihre breite Zugänglichkeit. Jedes steuerpflichtige Unternehmen mit Sitz in Deutschland kann einen Antrag stellen – unabhängig von Größe, Branche oder Rechtsform. Dazu gehören:GmbHs, AGs, UGsPersonengesellschaften (GbR, OHG, KG)EinzelunternehmenStart-ups, auch mit geringen Einnahmen oder VerlustenHinweis: Die Antragsberechtigung ist nicht an einen Mindestumsatz gebunden. Projekte aus allen Branchen sind antragsberechtigt, sofern sie die FuE-Kriterien erfüllen.Welche Projekte sind förderfähig?Projekte müssen den Frascati-Kriterien entsprechen, die Forschung wie folgt unterteilen:Grundlagenforschung: Diejenigen, die keine unmittelbare oder kommerzielle Anwendung der Forschungsergebnisse haben.Angewandte Forschung: Angewandte Forschung, die durchgeführt wird, um ein bestimmtes Problem zu lösen oder um bestimmte Ziele als Ergebnisse zu erreichen.Experimentelle Entwicklung: Forschung, die auf die Entwicklung eines neuen oder verbesserten Produkts, einer Dienstleistung oder eines Verfahrens abzielt.Hinweis: Für die Kosten, die im Rahmen von Aktivitäten wie Marktforschung oder routinemäßigen Systemaktualisierungen anfallen, besteht kein Anspruch auf finanzielle Unterstützung oder Forschungszulage. Alle förderungswürdigen Projekte sollten Elemente der Neuheit und Unsicherheit hinsichtlich der gewünschten Projektergebnisse aufweisen.Rückwirkende Anträge & FristenFür Projekte, die die Förderkriterien erfüllen, ist es nun möglich, die Forschungszulage rückwirkend ab dem 1. Januar 2020 zu beantragen. Dies ist in der Regel für Unternehmen hilfreich, die bereits vor dem Beginn der Förderung mit Innovation oder Forschung und Entwicklung begonnen haben.Es gibt keine starre Frist für die Beantragung der Forschungszulage, und es empfiehlt sich, den BSFZ-Antrag auf das laufende Geschäftsjahr abzustimmen und den Antrag einzureichen, um eine rechtzeitige Prüfung und Genehmigung durch das Finanzamt sicherzustellen.Antrag auf BSFZ-BescheinigungDie erste Voraussetzung für einen erfolgreichen Antrag auf Forschungszulage ist der Erhalt des BSFZ-Zertifikats, das von der Bescheinigungsstelle Forschungszulage ausgestellt wird. Mit dieser Bescheinigung wird bestätigt, dass das Projekt als Forschungs- und Entwicklungsprojekt im Sinne des deutschen Förderungsrechts qualifiziert ist.Im Folgenden finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung der BSFZ-Bescheinigung.Schritt-für-Schritt AnleitungSchritt 1: ELSTER-Zertifikat beschaffenFür den Zugang zum BSFZ-Portal ist es erforderlich, die Identität des Antragstellers mittels eines ELSTER-Organisationszertifikats zu authentifizieren.Was ist ELSTER?Die elektronische Steuererklärung (ELSTER) ist die offizielle Plattform der deutschen Steuerbehörden für die Online-Kommunikation mit den Steuerpflichtigen.Wie erhält man ELSTER?Gehen Sie auf www.elster.de und registrieren Sie sich. Nach der Registrierung erhalten Sie ein ELSTER-Zertifikat.Warum wird ELSTER benötigt?ELSTER bestätigt, dass die Forschungsprämie nur von den bevollmächtigten Vertretern des Unternehmens und nicht von anderen Parteien beantragt wird.Schritt 2: Registrierung im BSFZ-PortalNach dem Erwerb des ELSTER-Zertifikats müssen die Antragsteller die folgenden Schritte befolgen, um sich im BSFZ-Portal zu registrieren.Besuchen Sie https://portal.bescheinigung-forschungszulage.deLoggen Sie sich mit den ELSTER-Zugangsdaten in das Portal einRegistrieren Sie die Organisation, indem Sie das BSFZ-Benutzerprofil erstellen, das mit dem ELSTER-Login verknüpft istHinweis: Dieses BSFZ-Benutzerkonto ermöglicht es dem Antragsteller, Anträge auf BSFZ-Zertifikate für Forschungs- und Entwicklungsprojekte zu starten und zu verwalten.Schritt 3: Antrag vorbereitenBei der Beantragung des BSFZ-Zertifikats geht es in erster Linie um die Validierung des FuE-Charakters der Projekte, und der kommerzielle Wert des Projekts wird in dieser Phase kaum oder gar nicht berücksichtigt.Während der Vorbereitung des Antrags muss der Antragsteller Folgendes tunErläutern Sie die Projektdetails, einschließlich der folgenden Informationen:Projekttitel und -dauerZiele des Projekts und seine Merkmale, die auf Innovation hindeutenDetaillierte wissenschaftliche und technische Angaben zum Projekt, einschließlich der HerausforderungenMethoden/VerfahrenEingesetzte Methoden oder VerfahrenZeitpläne und ArbeitspaketeAngaben zu den am Projekt beteiligten HumanressourcenKategorisierung der Art des FuE-Projekts:Es ist wichtig, die Forschungsprojekte bei der Beantragung des BSFZ-Zertifikats anhand ihrer Merkmale und Ergebnisse eindeutig als Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung zu kategorisieren.Hervorhebung von Informationen oder Referenzen zur Unterstützung des Antrags: Der Antragsteller kann die Referenzen angeben, die er zur Untermauerung seiner Behauptungen im Antrag verwendet hat, z. B. das Frascati-Handbuch der OECD.Hinweis: Ein Muster des BSFZ-Zertifikats ist auf der offiziellen Website des BSFZ verfügbar, das zur Strukturierung der Projektbeschreibung herangezogen werden kann, um eine höhere Akzeptanz zu gewährleisten.Schritt 4: Antrag einreichenDie Antragstellung erfolgt über das BSFZ-Portal im Online-Modus und kann zu Beginn, während der Laufzeit oder nach Abschluss des Projekts erfolgen. Die rückwirkende Beantragung ist auch für alle Kosten möglich, die nach dem 1. Januar 2020 entstanden sind.Sobald der Antrag eingereicht ist, beginnt das BSFZ mit der Bewertung des Projekts, die sich hauptsächlich darauf stützt, ob das Projekt als FuE eingestuft wird oder nicht. Das BSFZ kann sich mit dem Antragsteller in Verbindung setzen, wenn weitere Informationen oder Klarstellungen zu dem Projekt erforderlich sind.Schritt 5. Bescheinigung erhaltenSobald die BSFZ-Geschäftsstelle das Projekt als förderfähig anerkennt, erhält der Antragsteller eine formelle Bescheinigung auf seinem BSFZ-Portal. Außerdem wird diese Bescheinigung automatisch an das örtliche Finanzamt für das weitere Verfahren zur Gewährung von Finanzhilfen weitergeleitet.Wichtig: Die BSFZ-Bescheinigung allein bedeutet noch keinen finanziellen Zuschuss, sondern besagt, dass das Projekt förderfähig ist.Antrag beim Finanzamt auf ForschungszulageNach Erhalt der BSFZ-Bescheinigung ist der nächste Schritt der Antrag beim Finanzamt auf Forschungszulage. Der Antrag auf Forschungszulage wird zusammen mit der jährlichen Steuererklärung an das örtliche Finanzamt gesandt.Die Antragstellung erfolgt in den folgenden Schritten:Anmeldung im Steuerportal mit ELSTERNavigieren Sie zum SteuererklärungsformularHochladen der BSFZ-BescheinigungGehen Sie zum Abschnitt „Forschungszulage“ des SteuererklärungsformularsAußerdem wird der Antragsteller aufgefordert, folgende Angaben zu machen:Die vom BSFZ verifizierten Material- und PersonalkostenDetails zum Projektzeitplan und zur ProjektkategorieDetails zu eventuellen UnterauftragnehmernHinweis: Der Antragsteller sollte darauf achten, dass die von ihm angegebenen Werte oder Beträge mit denen übereinstimmen, die er dem BSFZ-Büro vorgelegt hat. Abweichungen könnten zur Ablehnung des Forschungszuschusses führen.Welche fehler kann man bei der forschungszulage machen?BSFZ Zertifikat nicht hochgeladenUnvollständige AngabenNicht förderfähige Kosten angegeben (z. B. Marketing)Uneinheitliche Daten zwischen Antrag, Buchhaltung und SteuerberaterBerechnung und AuszahlungDer Finanzierungs- oder Subventionssatz wird anhand der folgenden Grundlagen berechnet,Für allgemeine Unternehmen: 25% der förderfähigen FuE-AusgabenFür kleine und mittlere Unternehmen (KMU): 35% der förderfähigen F&E-AusgabenGemäß den neuen Aktualisierungen für das Jahr 2025 betragen die förderfähigen F&E-Kosten für Unternehmen maximal 10 Millionen Euro pro Jahr, und die Ausgaben für Unterauftragnehmer sind bis zu 70% des genehmigten Gesamtwerts förderfähig.Die Forschungszulage wird den Unternehmen als Ermäßigung gewährt. Besteht keine Steuerpflicht oder ist die Steuerpflicht geringer als der Freibetrag, erhält das Unternehmen eine Barerstattung.Auszahlung: Die Forschungszulage wird in Form einer Steuergutschrift gewährt. Bei keiner oder zu niedriger Steuerschuld erfolgt eine Auszahlung.Nach der AntragstellungWie lange dauert die bewilligung der forschungszulage?Das BSFZ benötigt in der Regel 2 bis 3 Monate, um eine Aktualisierung entweder in Bezug auf die Genehmigung des BSFZ-Zertifikats oder die Ablehnung des Antrags zu übermitteln. Das Finanzamt benötigt in der Regel weitere 3 bis 6 Monate, um den Antrag zu validieren, so dass die Gesamtbearbeitungszeit 4 bis 9 Monate ab dem Datum der ersten Antragstellung beträgt.Richtlinien für die Aufbewahrung von Unterlagen:Nach den GoBD-Vorschriften müssen alle Akten und Dokumente 10 Jahre lang aufbewahrt werden. Zu den Dokumenten gehören:BSFZ-BescheinigungSteuerunterlagenInformationen über die Kostenanalyse und ZeitaufstellungenAktualisierungen der Projekte und der ErgebnisseFazitMit Vorteilen wie breiten Zugangsvoraussetzungen, der Möglichkeit zur rückwirkenden Antragstellung und der direkten Auszahlung bei fehlender Steuerschuld zählt das Forschungszulagengesetz zu den bedeutendsten F&E-Förderinitiativen innerhalb der Europäischen Union. Ein gutes Verständnis des Prozesses sowie eine fristgerechte Einreichung in allen Antragsphasen sind entscheidend, um die finanzielle Unterstützung für die Weiterentwicklung von Innovationen zu sichern.
20. Mai 2025
Forschungszulage: Alles, was Sie wissen müssen (2025)
Die Forschungszulage bleibt auch 2025 ein zentrales Thema für alle Beteiligten an Forschungs und Entwicklungsprojekten (FuE) in Deutschland. Die Initiative, die Innovation stärken soll, bietet Unternehmen die Möglichkeit, FuE-Kosten durch steuerliche Gutschriften oder Rückerstattungen zu reduzieren. Das Umfeld rund um die Forschungszulage entwickelt sich stetig weiter: mit hohen Förderquoten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), einer erweiterten Antragsberechtigung und einem vereinfachten Antragsverfahren – alles Aspekte, die sie leichter zugänglich machen. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur Forschungszulage in Deutschland im Jahr 2025. Was ist die Forschungszulage?Die Forschungszulage ist eine staatlich geförderte Initiative zur Unterstützung und Beschleunigung von FuE-Projekten. Unternehmen erhalten finanzielle Vorteile in Form einer Steuergutschrift oder einer direkten Rückzahlung durch das Bundesfinanzministerium (BMF) auf ihre Forschungsausgaben. Ziel der steuerlichen Forschungszulage ist es, Innovation erschwinglicher zu machen. Sie ergänzt andere Fördermöglichkeiten auf nationaler Ebene und seitens der Europäischen Union und wird damit zu einem zentralen Baustein der deutschen Innovationsinitiativen.Im Gegensatz zu traditionellen Fördermethoden erfolgt die Vergabe der Forschungszulage ohne Wettbewerbsverfahren. Projekte, die die festgelegten Voraussetzungen erfüllen, können von der finanziellen Unterstützung des Staates profitieren. Kurzinfos:ElementDetailsStartjahr2020Insgesamt beansprucht (2024)über 2,5 Milliarden EuroArt der FörderungSteuerliche Gutschrift oder AuszahlungMaximal förderfähige F&E-Kosten (2025)10 Millionen Euro pro Unternehmen und JahrWer ist antragsberechtigt für die Forschungszulage?KMU und Große Unternehmen: Kleine und mittlere Unternehmen sowie Konzerne aus allen Branchen können einen Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt stellen. Dadurch können Innovationen auf allen Ebenen und in jeder Unternehmensgröße, von multinationalen Konzernen bis hin zu regionalen Unternehmen, gefördert werden.Einzelforscher/Forschende Partnerschaften: Selbstständige Forscher, Unternehmer oder freiberufliche FuE-Experten können die Forschungszulage beantragen. Partnerschaften oder Einzelunternehmer profitieren in ähnlicher Weise wie KMU und Großunternehmen, wobei die Höhe der Förderung je nach Projektkriterien variiert. Start-ups: Start-ups, die sich auf zukunftsorientierte Bereiche wie Technologie, Biotechnologie, Gesundheitswesen, nachhaltige Entwicklung und Produktion konzentrieren, wird große Bedeutung beigemessen. Die Regierung erkennt, dass gerade junge Unternehmen in der frühen Phase oft mit hohen Ausgaben für Forschung und Entwicklung konfrontiert sind, während die Einnahmen noch begrenzt sind. Daher liegt ein besonderer Fokus darauf, sie durch finanzielle Förderungen gezielt zu unterstützen.Falls Ihr Unternehmen derzeit als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ (UiS) eingestuft ist, gelten besondere Regeln und Ausnahmen, die Sie berücksichtigen müssen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Leitfaden „Unternehmen in Schwierigkeiten und die Forschungszulage“.Arten der förderfähigen ForschungGrundlagenforschung: Forschung mit dem Ziel, Wissen in einem bestimmten Fachgebiet zu vertiefen, ohne unmittelbare praktische Anwendung. Sie ist in der Regel theoretischer und experimenteller Natur.Industrielle Forschung: Die gezielte und systematische Gewinnung neuen Wissens oder Know-hows zur Entwicklung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen.Experimentelle Entwicklung: Systematische und praxisorientierte Forschung mit dem Ziel, neue Produkte zu entwickeln z.B. die Entwicklung eines neuen Geräts auf Basis vorhandenen Wissens, das auf konkrete Marktanforderungen ausgerichtet ist.Die erweiterte Förderfähigkeit stellt sicher, dass sowohl Entwickler als auch Wissenschaftler finanzielle Unterstützung der Regierung für ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in Anspruch nehmen können.Von der Förderung ausgeschlossen sind hingegen routinemäßige Produkt- oder Softwareaktualisierungen, Marktforschungen sowie Testvermarktungen oder kommerzielle Produktionsversuche. Besonderer Fokus: KMU und erhöhte FördersätzeKleine und mittlere Unternehmen (KMU), die einen wesentlichen Teil der deutschen Unternehmenslandschaft ausmachen, leisten etwa 54 % der nationalen Forschungs und Entwicklungsinvestitionen und profitieren inzwischen vonHöheren Fördersätzen (bis zu 35 %)Vereinfachter DokumentationsanforderungenPriorität bei Zertifizierungsverfahren AntragsverfahrenDie Antragstellung der Forschungszulage erfolgt zweistufig:Technische ProjektantragsphaseDer Antragsteller muss nachweisen, dass das Projekt die festgelegten Frascati-Kriterien für F&E erfüllt und als F&E Projekt qualifiziert werden kann, indem er eine Projektbeschreibung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) einreicht. Projekte müssen die tatsächlichen Forschungsmerkmale gemäß den Frascati-Kriterien aufweisen, die als internationaler Standard zur Definition von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten gelten. Nach positiver Begutachtung des Projekts wird eine Bescheinigung für das FuE-Vorhaben ausgestellt und zur weiteren Bearbeitung an das Finanzamt übermittelt, um die Förderung zu erhalten. Anforderungen in dieser Phase:1. Detaillierte Projektbeschreibung mit technischer Problemstellung2. Beschreibung wissenschaftlicher Unsicherheiten im Hinblick auf das Projektergebnis3. Methoden und Meilensteine des Projekts 4. Erwartete Ergebnisse bzw. Resultate des ProjektsZeitrahmen: 1. Bearbeitung: 6 bis 8 Wochen2. Erfolgsquote: ca. 80 bis 85 % bei gut vorbereiteten AnträgenSteuerliche PrüfungsphaseWährend es in der ersten Phase darum geht nachzuweisen, dass das Vorhaben als F&E-Projekt eingestuft werden kann, bezieht sich die zweite Phase auf die Projektkosten.Die Projektkosten werden jährlich im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht. Dazu müssen die Kostendetails des Projekts in der jährlichen Steuererklärung eingereicht werden. Die Forschungszulage wird entweder als Steuerermäßigung angerechnet oder, sofern keine Steuerlast besteht, als direkter Betrag ausgezahlt.Hinweis: Die Forschungszulage kann auch rückwirkend für Projekte beantragt werden, die am oder nach dem 1. Januar 2020 begonnen wurden. Das bedeutet, dass neben laufenden auch bereits abgeschlossene Projekte förderfähig sind und von den finanziellen Vorteilen profitieren können.Welche Fördermittel und Vorteile Unternehmen durch die Forschungszulage erhalten?Im Jahr 2025 bietet die Forschungszulage eine erhebliche finanzielle Unterstützung. KategorieBetragBasissatz25 % der förderfähigen AusgabenErhöhter KMU-SatzBis zu 35 %Maximal förderfähige F&E-Kosten10 Millionen EuroWelche Kosten sind förderfähig?Zu den förderfähigen FuE-Ausgaben zählen: Personalkosten: Gehälter und Löhne für internes und externes Forschungspersonal, das direkt in F&E Projekte eingebunden ist. Auftragsforschung: Kosten für ausgelagerte Forschungsaktivitäten an andere Unternehmen mit Sitz in der EU (förderfähig bis zu 70 % des Vertragswertes).Material und Verbrauchskosten: Materialien und Verbrauchsgüter, die unmittelbar im Forschungsprozess eingesetzt wurden.Nicht förderfähig sind Ausgaben für Aktivitäten wie Marketing, Verwaltungskosten oder routinemäßige Produkttests. Beispielrechnung: Wenn ein Unternehmen 2 Mio. € in Forschung und Entwicklung investiert: Förderung zum Basissatz (25 %): 500.000 € steuerliche Gutschrift Förderung für KMU (35 %): 700.000 € steuerliche Gutschrift Was ist neu 2025? (Wichtige Aktualisierungen in 2025)Die deutsche Bundesregierung hat bedeutende Neuerungen im Rahmen des Forschungszulagengesetzes (FZulG) eingeführt, um Innovationen in Unternehmen aller Größenordnungen gezielt zu fördern. Die Änderungen wurden durch das Wachstumschancengesetz vorgestellt und offiziell im Bundesgesetzblatt (Teil I Nr. 108, 27.03.2024) veröffentlicht.Im Folgenden sind die wichtigsten Änderungen aufgeführt, die am 1. Januar 2025 in Kraft getreten sind.Erhöhung der FördergrenzeDie maximal förderfähigen FuE-Kosten wurden von 4 Mio. € auf 10 Mio. € pro Jahr angehoben. Beispielrechnung mit Basissatz und KMU-Satz: Basissatz (25 %): 2,5 Mio. € pro JahrKMU-Satz (35 %): 3,5 Mio. € pro JahrRechtsgrundlage: Art. 27, BGBl. I 2024 Nr. 108 – S. 399Erhöhter Fördersatz für KMUKleine und mittlere Unternehmen (KMU) profitieren nun von einem erhöhten Fördersatz von 35 %. Dieser wurde vom bisherigen Satz von 25 % angehoben und soll gezielt Innovation sowie das Wachstum von Forschung und Entwicklung im deutschen KMU-Sektor fördern. Rechtsgrundlage: § 3 (3) FZulG, BGBl. I 2024 Nr. 108Abschreibungen auf Sachanlagen jetzt förderfähigAbschreibungen auf bewegliche, selbst hergestellte Anlagegüter, die für F&E-Projekte verwendet werden, sind nun förderfähig. Dies gilt für Wirtschaftsgüter, die nach dem 27. März 2024 angeschafft wurden und ausschließlich für F&E-Projekte genutzt werden. Rechtsgrundlage: § 3 (4a) FZulG, BGBl. I 2024 Nr. 108 – S. 399Aktualisierter Fördersatz für AuftragsforschungAuftragsforschung unter der Forschungszulage war bisher nur zu 60 % förderfähig, nun wurde dieser Anteil auf 70 % erhöht. Rechtsgrundlage: § 3 (4) Satz 2 FZulG, BGBl. I 2024 Nr. 108 – S. 398Erhöhter StundensatzAlleinunternehmer und Partner, die aktiv an FuE-Projekten mitarbeiten, können nun einen pauschalen Stundensatz von 70 € geltend machen. Der bisherige Satz betrug 40 € pro Stunde.Rechtsgrundlage: § 3 (6) Satz 2 FZulG, BGBl. I 2024 Nr. 108 – S. 399Beschleunigte Auszahlung der ForschungszulageAb 2025 haben Unternehmen die Möglichkeit, die Forschungszulage bereits mit den Quartalszahlungen zur Körperschaftsteuer zu verrechnen, ohne auf die Jahressteuererklärung warten zu müssen. Diese Regelung ist für Start-ups mit akutem Finanzierungsbedarf besonders vorteilhaft. Rechtsgrundlage: § 11 (1) FZulG (neu), BGBl. I 2024 Nr. 108 – S. 400Hinweis: Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf gebilligt, der die maximal förderfähigen Aufwendungen für die Forschungszulage von 10 Millionen Euro auf 12 Millionen Euro anheben würde. Die Änderung gilt für Forschungsprojekte, die am oder nach dem 1. Januar 2026 beginnen, und soll voraussichtlich bis 2030 anwendbar sein.Häufige Fehler, die vermieden werden solltenAuch wenn die Beantragung der Forschungszulage mittlerweile vereinfacht wurde, gibt es dennoch Punkte, die beachtet werden müssen, um eine Ablehnung zu vermeiden. Diese sind: Unzureichende Angaben: Fehlende klare Informationen und technische Details in der Projektbeschreibung führen häufig zur Ablehnung des Antrags.Fehlinterpretation: Wenn die als „Forschung“ angegebenen Tätigkeiten tatsächlich nicht in die Kategorie Forschung und Entwicklung (FuE) fallen, wird der Antrag abgelehnt. Regelmäßige Software-Updates oder Designänderungen qualifizieren sich nicht für den Prozess.Verzögerungen: Das Versäumen von Fristen oder eine verspätete Antragstellung können selbst bei herausragenden Forschungsprojekten zur Ablehnung führen.Pro-Tipp: Eine BSFZ-Antragstellung als eine Art Mini-Forschungsantrag zu gestalten und dabei die wissenschaftlichen Unsicherheiten des Projekts klar darzulegen, hilft dem Antragsteller, eine Ablehnung zu vermeiden. FazitDie Forschungszulage bietet Unternehmen vielfältige Möglichkeiten, Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie Innovationen in Deutschland voranzutreiben und zu finanzieren. Einzelne Forschende, Start-ups, KMU sowie Großunternehmen haben Anspruch auf finanzielle Vorteile in Form von Steuergutschriften oder Auszahlungen für förderfähige Forschungsprojekte. Mit einem klar strukturierten Antragsverfahren und großzügigen Fördermitteln ist jetzt der ideale Zeitpunkt, um wirkungsvolle Forschungsprojekte zu starten. Wichtige Punkte beim Projektstart:Dokumentation der Forschungs- und EntwicklungstätigkeitenRechtzeitige AntragstellungEinholung von fachkundiger Unterstützung bei BedarfSorgen Sie dafür, dass Ihre Forschungsprojekte die nötige Unterstützung erhalten und führen Sie Ihre Innovation zum Erfolg.