04. Nov. 2024
Wie funktioniert die Auszahlung der steuerlichen Forschungszulage?
Die steuerliche Forschungszulage bietet Unternehmen eine attraktive Möglichkeit, ihre Innovationsprojekte zu fördern. Doch wie läuft die Auszahlung dieser Förderung eigentlich ab?
In den meisten Fällen erhalten Unternehmen keine direkte Auszahlung. Stattdessen wird die Forschungszulage im Rahmen der Steuererklärung verrechnet – und zwar direkt mit der festgesetzten Einkommen- oder Körperschaftssteuer. Das bedeutet: Die Forschungszulage wirkt sich als Steuererleichterung aus und reduziert so die Steuerlast.
Aber was passiert, wenn die Forschungszulage den Steuerbetrag übersteigt? In diesem Fall wird der überschüssige Betrag als Steuererstattung ausgezahlt. So können Unternehmen die Förderung in voller Höhe nutzen, auch wenn ihre Steuerschuld niedriger ist.
Wichtig ist jedoch: Unternehmen, die die Forschungszulage in Anspruch nehmen möchten, dürfen keine "Unternehmen in Schwierigkeiten" sein.
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09. Okt. 2025
Was ist das BSFZ-Siegel? Anerkennung für Forschung und Entwicklung in Deutschland
Innovation ist ein entscheidender Faktor für Wirtschaftswachstum und Entwicklung, insbesondere in einem wettbewerbsintensiven und sich schnell verändernden globalen Umfeld. In Deutschland gilt das BSFZ-Siegel als renommiertes Symbol für Organisationen, die sich aktiv für innovative Forschung und Entwicklung (F&E) einsetzen. Das BSFZ-Siegel wird von der Bescheinigungsstelle Forschungszulage vergeben, steht für Innovationsfähigkeit und erhöht die Glaubwürdigkeit eines Unternehmens gegenüber Stakeholdern, Investoren und Kunden. Das BSFZ-Siegel unterstreicht, dass das Unternehmen zu zukunftsorientierten und futuristischen Ökosystemen beiträgt und damit die Position Deutschlands als internationaler Innovationsstandort stärkt.Klassifizierung des BSFZ-SiegelsFür Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung tätig sind, wird das BSFZ-Siegel in zwei verschiedenen Ausführungen vergeben, die die Art der Forschungs- und Entwicklungsinitiativen eines Unternehmens kennzeichnen.Rotes Siegel für interne F&E-ProjekteDas rote Siegel bescheinigt, dass ein Unternehmen seine eigenen F&E-Aktivitäten unter Verwendung seiner internen Ressourcen durchgeführt hat. Die Einbeziehung eines Dritten in einer beliebigen Phase des jeweiligen F&E-Projekts ist fakultativ. Es belegt die Fähigkeit des Unternehmens, den gesamten F&E-Prozess zu initiieren und zu verwalten.Orangefarbenes Siegel für AuftragsforschungDas orangefarbene Siegel wird an Unternehmen vergeben, die ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt in Zusammenarbeit mit externen Partnern durchführen. Forschungsprojekte können an externe Parteien wie Forschungseinrichtungen, Universitäten oder private Organisationen ausgelagert werden. Dieses Siegel spiegelt das Engagement des Unternehmens wider, Innovationen zu fördern und gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsprojekte zu ermöglichen.Beide Versionen des BSFZ-Siegels dienen als Nachweis für qualifizierte Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Rahmen des Forschungszulagengesetzes (FZulG), das eingeführt wurde, um Unternehmen mit förderfähigen Forschungs- und Entwicklungsprojekten aller Branchen und Größen finanziell zu unterstützen. Die finanzielle Unterstützung für die qualifizierten Projekte erfolgt in Form von Steuergutschriften auf der Grundlage ihrer förderfähigen Forschungs- und Entwicklungsausgaben.Kriterien für den Erhalt des BSFZ-SiegelsUm das BSFZ-Siegel zu erhalten, muss das F&E-Projekt einen positiven BSFZ-Bescheid vorweisen, der bestätigt, dass das Projekt als Forschung und Entwicklung qualifiziert ist. Der Bescheid wird auf der Grundlage von Kriterien ausgestellt, die in Übereinstimmung mit etablierten internationalen Standards definiert wurden, insbesondere denen, die im Frascati-Handbuch der OECD dargelegt sind.Zu diesen Kriterien gehören:Neuartigkeit: Das Forschungs- und Entwicklungsprojekt muss eine Wissenslücke schließen, indem es neues Wissen generiert oder ein neues Produkt, einen neuen Prozess oder eine neue Dienstleistung entwickelt, die über die bestehenden Lösungen hinausgehen.Kreativität: Das Projekt sollte einen innovativen Ansatz zur Problemlösung verfolgen, der sich von bestehenden Standardverfahren unterscheidet. Systematischer Ansatz: Die Forschung oder Entwicklung sollte nach einer definierten und systematischen Methodik durchgeführt werden.Unsicherheit: Die endgültigen Ergebnisse oder Resultate des F&E-Projekts sollten nicht im Voraus bekannt sein und ein gewisses technischen Risikos beinhalten. Reproduzierbarkeit: Die Ergebnisse des F&E-Projekts sollten so dokumentiert werden, dass sie überprüft und reproduziert werden können, um eine weitere Validierung der Ergebnisse zu ermöglichen.Sobald ein F&E-Projekt diese Standards erfüllt und das BSFZ-Zertifikat erhält, das seine Berechtigung zum Bezug der Forschungszulage bestätigt, erhält das Unternehmen über das Onine-Portal ebenfalls Zugang zum BSFZ-Siegel. Dem Unternehmen werden außerdem klare Anweisungen zur Verwendung und Designrichtlinien zur Verfügung gestellt, um eine korrekte Darstellung zu gewährleisten.
22. Sept. 2025
Forschungszulage für Start-ups in Deutschland
Wachstum von Start-ups in DeutschlandDeutschland ist weltweit führend in den Bereichen Innovation, Ingenieurwesen und Fertigung und gilt daher als Industriemacht. In den letzten Jahren hat eine neue Welle der Innovation und Transformation das Start-up-Ökosystem neu gestaltet und die unternehmerische Leidenschaft gestärkt. Start-ups tragen ebenso wie größere Unternehmen in hohem Maße zur Förderung von Innovationen in Deutschland bei. In Städten wie Berlin, München, Hamburg und Köln wachsen Start-ups rasant, Inkubatoren florieren und Unternehmer lösen komplexe Herausforderungen in immergrünen und wachsenden Bereichen wie künstliche Intelligenz, Biotechnologie, nachhaltige Entwicklung, Klimatechnologie und vielen anderen. Das Wachstum von Start-ups verspricht enorme Chancen für Innovatoren, die kreativ sind und neue Wege der Entwicklung beschreiten. Von Initiativen wie Gesundheits-Apps bis hin zum Einsatz von Robotik bei der Umstrukturierung komplexer Fertigungsprozesse – Start-ups sind ein bedeutender Mehrwert für die innovative Entwicklung Deutschlands.Die finanziellen Herausforderungen für Start-upsTrotz innovativer Ideen und Transformationsfähigkeit stehen Start-ups in Deutschland häufig vor finanziellen Herausforderungen bei der Finanzierung von F&E-Projekten. Oft sind F&E-Projekte kostspielig und erfordern zusätzliche Investitionen, um Experten und Spezialausrüstung für die F&E-Arbeit zu beschaffen – ohne Erfolgsgarantie. Darüber hinaus kann es vorkommen, dass ein Start-up nicht in der Lage ist, selbstständig Gelder zu beschaffen. Für Start-ups in der Frühphase sind die Einnahmen begrenzt und in einigen Fällen sogar gleich null. Die traditionelle Methode der Beschaffung von Risikokapital ist bis zu einem gewissen Grad hilfreich, aber der starke Wettbewerb unter den Start-ups um dessen Erhalt führt dazu, dass einige Start-ups leer ausgehen, obwohl sie möglicherweise über hervorragende innovative Projekte verfügen. Der Mangel an den erforderlichen finanziellen Mitteln, um die beabsichtigten Arbeiten fortzusetzen, verlangsamt das Wachstum von Start-ups und mindert ihre Innovationsfähigkeit, selbst wenn sie bahnbrechende Ideen haben.Wie kann die Forschungszulage Start-ups unterstützen?Um Forschungs- und Entwicklungsprojekte in Deutschland zu fördern, hat die Bundesregierung das Programm „Forschungszulage” ins Leben gerufen, das Unternehmen mit qualifizierten F&E-Projekten in Form von Steuergutschriften oder einer direkten Barauszahlung, wenn das Unternehmen keine Steuerlast hat, finanziell unterstützt. Im Gegensatz zu anderen Fördermöglichkeiten unterliegt die Forschungszulage keinem Wettbewerb und ermöglicht so Unternehmen mit förderfähigen Projekten, die benötigte finanzielle Unterstützung zu erhalten. Im Folgenden sind die Gründe aufgeführt, warum Start-ups in Deutschland die Unterstützung im Rahmen der Forschungszulage als Teil ihrer Finanzstrategie in Anspruch nehmen sollten:Erhebliche finanzielle UnterstützungIm Rahmen der Forschungszulage kann ein Unternehmen bis zu 25 % seiner gesamten förderfähigen Ausgaben als Steuergutschriften geltend machen, und für KMU ist die Förderquote von 35 % noch hilfreicher. Die Obergrenze für die förderfähigen Gesamtausgaben wurde von 4 Millionen Euro auf 10 Millionen Euro im Jahr 2025 angehoben. Ein KMU, das 2 Millionen Euro an förderfähigen Personalkosten aufgewendet hat, könnte im Rahmen der Forschungszulage 700.000 Euro zurückerhalten, und zwar ohne Verwässerungseffekt. Dies hilft Start-ups, finanzielle Unterstützung zu erhalten, ohne Eigenkapital oder Anteile abzugeben.Barauszahlungen für Start-ups mit finanziellen VerlustenIn den ersten Jahren ihres Bestehens erzielen die meisten Start-ups keine Gewinne, sondern erleiden aufgrund fehlender oder geringer Einnahmen finanzielle Verluste. Die Forschungszulage unterstützt auch Start-ups, die keine Gewinne erzielen und nicht steuerpflichtig sind, in der Frühphase, indem sie ihnen die Forschungszulage in Form einer direkten Barauszahlung gewährt. Breitere FörderkriterienAlle steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland, unabhängig von ihrer Größe und Branche, können Forschungszulagen beantragen, wenn sie ein qualifiziertes F&E-Projekt haben. Förderfähige Projekte können rückwirkend bis zu vier Jahre lang beantragt werden, unabhängig davon, ob sie noch laufen oder bereits abgeschlossen sind. Im Falle von Auftragsforschung kann das Unternehmen gemäß der jüngsten Aktualisierung im Jahr 2025 70 % der insgesamt angefallenen förderfähigen Kosten geltend machen, wobei auch die Abschreibung von beweglichen Sachanlagen, die für Forschung und Entwicklung genutzt werden, in die Kategorie der förderfähigen Ausgaben fällt. Diese Möglichkeiten unterstützen Start-ups, die sich mit Forschungs- und Entwicklungsprojekten befassen, dabei, Forschungszulagen zu beantragen und finanzielle Unterstützung für abgeschlossene und laufende Projekte zu erhalten.Vereinfachtes Antragsverfahren mit höherer BewilligungsquoteDer Antrag auf Forschungszulage umfasst zwei Schritte: die Einholung der BSFZ-Bescheinigung und die Antragstellung beim Finanzamt. Das Antragsverfahren in beiden Phasen unterliegt festgelegten Kriterien und Richtlinien. Wenn ein Antrag für ein förderfähiges Projekt unter Einhaltung der festgelegten Richtlinien eingereicht wird, wird das Projekt innerhalb von drei Monaten bewilligt. Dieses vereinfachte Verfahren erleichtert den Antragstellern die Arbeit und ist nicht mit dem üblichen bürokratischen Aufwand anderer Förderprogramme vergleichbar. Signalwirkung für InvestorenNeben der finanziellen Unterstützung hat die Forschungszulage auch eine starke Signalwirkung für Investoren. Wenn ein Projekt ein BSFZ-Zertifikat erhält, das bestätigt, dass es sich um echte Forschung und Entwicklung nach deutschem Recht handelt, dient dies als Nachweis dafür, dass das Start-up aktiv an anerkannten Innovationsaktivitäten beteiligt ist. Diese staatlich unterstützte Validierung stärkt das Vertrauen, verringert das wahrgenommene Risiko für Investoren und ermöglicht es Start-ups, externe Finanzierungsmöglichkeiten von Risikokapitalgebern, Business Angels oder Unternehmenspartnern zu nutzen.Unterstützung für Start-ups mit AnfangsverlustenDie Forschungszulage schließt „Unternehmen in Schwierigkeiten“ nicht automatisch aus, sodass junge Unternehmen mit hohen Anlaufverlusten die Zulage innerhalb der ersten drei Jahre ohne Einschränkungen beantragen können. Selbst wenn die Bilanz des Start-ups Verluste aufweist, gilt die Zulage weiterhin, solange es ein nachhaltiges Gewinnmotiv hat. Dies ist ein entscheidender Vorteil gegenüber herkömmlichen Förderprogrammen, die in der kritischen Wachstumsphase oft nicht zugänglich sind.Praktische Vorteile für Start-upsFinanzielle Überbrückung: Die Zulage kann Liquidität sichern, wenn andere Fördermittel aufgrund einer Bilanz, die die Anforderungen für andere Förderprogramme nicht erfüllt, nicht mehr zur Verfügung stehen.Kein Nachweis von Kreditwürdigkeit oder Eigenmitteln: Im Gegensatz zu Darlehen oder einigen Zuschüssen müssen keine Sicherheiten gestellt oder Eigenmittel nachgewiesen werden.Planungssicherheit: Da die Forschungszulage gesetzlich verankert ist und auch vor Beginn des Projekts in der Frühphase beantragt werden kann, können Start-ups in unsicheren Wachstumsphasen unabhängig von frühen finanziellen Verlusten auf diese Unterstützung zählen.FazitFür deutsche Start-ups ist die Forschungszulage eine bemerkenswerte Möglichkeit, einen erheblichen Teil ihrer Forschungs- und Entwicklungsausgaben zurückzufordern. Auch Start-ups in der Frühphase, die geringe Einnahmen erzielen oder sogar Verluste machen, können Anspruch auf die Forschungszulage haben, wenn sie über qualifizierte F&E-Projekte verfügen, die den vordefinierten Kriterien und anderen gesetzlichen Vorgaben der BSFZ und des Finanzamtes entsprechen. Obwohl die Forschungszulage in erster Linie in Form von Steuergutschriften gewährt wird, kann ein Unternehmen ohne Steuerlast sie auch als direkte Barauszahlung erhalten, was das Programm für Start-ups attraktiver macht.