Über 2.000 Unternehmen haben sich für innoscripta entschieden, um ihre F&E-Investitionen zu sichern.
Die Forschungsförderung ist die perfekte Gelegenheit, Ihre Innovationen finanziell zu unterstützen. innoscripta ist Ihr Partner für eine erfolgreiche Antragstellung. Wir unterstützen Sie von der Bewerbung bis zur Dokumentation.
Die Forschungszulage ist ein wertvoller steuerlicher Anreiz für Unternehmen in Deutschland, die in Forschung und Entwicklung (F&E) investieren. Sie ermöglicht es, bis zu 35 % der Personalkosten für innovative Projekte fördern zu lassen und gilt für Unternehmen jeder Größe – von KMU bis hin zu großen Konzernen. Diese Förderung kann einen entscheidenden Beitrag zur Reduzierung der F&E-Kosten leisten und so den Innovationsprozess beschleunigen.
Grundsätzlich können alle steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland die Forschungszulage beantragen. Dazu gehören kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sowie große Unternehmen in jeder Branche. Partnerschaften und Kapitalgesellschaften, die in Deutschland Forschung betreiben oder in Auftrag geben, sind ebenfalls antragsberechtigt. Es gibt keine Einschränkung hinsichtlich der Unternehmensgröße oder des Umsatzes. Jedes Unternehmen, das in förderfähige Forschungs- und Entwicklungsprojekte investiert, kann potenziell einen Antrag stellen.
Die Projekte, die für die Forschungszulage infrage kommen, müssen die Anforderungen des Forschungszulagengesetzes (FZulG) erfüllen und einer der folgenden Kategorien zugeordnet werden: Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung. Nur Projekte, die wissenschaftliche oder technische Unsicherheiten überwinden und Innovationen vorantreiben, gelten als förderfähig. Es müssen klare, definierte Ziele und ein Forschungskonzept vorhanden sein.
Die folgenden Kosten sind förderfähig und können im Antrag berücksichtigt werden: Personalkosten: Löhne und Gehälter von Mitarbeitern, die direkt an einem F&E-Projekt beteiligt sind. Dies umfasst sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitmitarbeiter. Unternehmen können bis zu 35 % dieser Personalkosten im Rahmen der Forschungszulage zurückerstattet bekommen. Auftragsforschung: Kosten für die Vergabe von F&E-Aufträgen an externe Forschungsorganisationen oder Unternehmen. Auch hier können bis zu 24,5 % der Kosten subventioniert werden. Allerdings müssen die externen Partner ebenfalls im Rahmen des Forschungszulagengesetzes tätig sein. Materialkosten: Ausgaben für Materialien, Prototypen und andere Ressourcen, die für die Durchführung des F&E-Projekts erforderlich sind. Reine Materialbestellungen von „Katalogware“ ist nicht förderfähig.
Die Beantragung der Forschungszulage ist ein zweistufiges Verfahren, das darauf ausgelegt ist, den Prozess für Unternehmen so effizient wie möglich zu gestalten. Die folgenden Schritte helfen Ihnen, den Antrag erfolgreich einzureichen und von den steuerlichen Vorteilen zu profitieren. In Zusammenarbeit mit innoscripta wird dieser Prozess weiter vereinfacht, sodass Sie das volle Potenzial des Zuschusses ausschöpfen können.
Der gesamte Prozess – von der Einreichung des Projekts bei der BSFZ bis zur Auszahlung des Forschungszuschusses durch das Finanzamt – kann mehrere Monate dauern. Es gibt jedoch keine festen Fristen für die Antragstellung. Sie können den Antrag rückwirkend für Projekte einreichen, die im laufenden Steuerjahr durchgeführt wurden.
Die Beantragung einer Forschungszulage kann für viele Unternehmen kompliziert und zeitaufwendig sein. innoscripta unterstützt Sie während des gesamten Prozesses!.
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