02. Aug. 2024
Wir gratulieren zum 2. Platz!
Wir gratulieren zum 2. Platz! Wir von innoscripta gratulieren dem indischen Jump Rope Team herzlich zu ihrem herausragenden Erfolg beim Double Under Relay Event bei den Asian Jump Rope Championships! Diese großartige Leistung erfüllt uns mit Stolz und wir sind geehrt, Partner solch talentierter Athleten zu sein.
Unser Engagement für den Spitzensport geht über bloße Unterstützung hinaus. Bei innoscripta ist es ein zentraler Bestandteil unserer Unternehmenswerte, Spitzensportler zu fördern und ihnen die Möglichkeit zu geben, ihre Ziele zu verfolgen. Wir wissen, wie wichtig es ist, einen starken Partner an seiner Seite zu haben, um den Fokus nicht zu verlieren und Höchstleistungen zu erzielen.
Ein starkes Team braucht starke Partner, und genau das möchten wir für das indische Jump Rope Team sein. Wir freuen uns auf die gemeinsame Zukunft und darauf, das Team weiterhin auf ihrem Weg zu unterstützen. Nochmals herzlichen Glückwunsch an das gesamte Team zu dieser beeindruckenden Leistung!
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30. Sept. 2025
Wie bewertet die BSFZ FuE-Projekte für die Forschungszulage?
Einführung in die BSFZ und ihre Rolle in Bezug auf die ForschungszulageDie Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) prüft, ob ein Projekt förderfähig ist. Sie prüft, ob die im Antrag genannten Tätigkeiten dem Forschungs- und Entwicklungsbereich (F&E) zuzurechnen sind. Der Vorbescheid wird anschließend an das zuständige Finanzamt zur Festsetzung und Verrechnung mit der Einkommensteuerschuld weitergeleitet.Das BSFZ steht unter der fachlichen und rechtlichen Aufsicht des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt und wird von einem Konsortium erfahrener Projektträger betrieben:VDI Technologiezentrum GmbHAiF Projekt GmbHDLR ProjektträgerUm eine optimale und professionelle Prüfung der Anträge zu gewährleisten, wurde ein interdisziplinäres Team mit Mitarbeitern aus verschiedenen wissenschaftlichen Bereichen zusammengestellt, das über umfassende Erfahrung in der Validierung von F&E-Projekten verfügt.Der Antragsprozess bei der BSFZ ist vollständig digital und somit besonders komfortabel. Die Antragstellung erfolgt über ein von der BSFZ eigens entwickeltes Webportal. BSFZ-Büros sind in verschiedenen Städten wie Bonn, Berlin, Düsseldorf und Dresden vertreten. Wissenschaftliche Experten aus verschiedenen Bereichen bewerten die F&E-Projektanträge. Die Prüfung durch das BSFZ ist ein wichtiger Schritt für Antragsteller, da sie den ersten Schritt zur Beantragung der Forschungszulage darstellt und für die Genehmigung entscheidend ist. Ohne die Genehmigung des BSFZ kann das Projekt nicht an die Finanzbehörde weitergeleitet werden.BewertungsgrundlagenBei der Bewertung eines Forschungsvorhabens prüft die BSFZ, ob es in eine der definierten Kategorien des Forschungszulagengesetzes (FZulG) fällt und die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der EU sowie das Frascati-Handbuch der OECD einhält. Kriterien für die Bewilligung sind:Grundlagenforschung: Experimentelles oder theoretisches Forschungsprojekt, das auf die Gewinnung neuer Erkenntnisse ohne direkte kommerzielle Anwendung ausgerichtet ist.Industrielle Forschung: Die geplanten Forschungsprojekte zielen darauf ab, neue Erkenntnisse und Fähigkeiten zu gewinnen, um neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln und bestehende deutlich zu verbessern. Beispiele für industrielle Forschung sind der Prototypenbau und die Validierung technologischer Konzepte.Experimentelle Entwicklung: Experimentelle Entwicklung umfasst Forschung, die auf der Nutzung vorhandener wissenschaftlicher und technologischer Erkenntnisse basiert, um ein neues Produkt zu entwickeln oder bestehende zu verbessern.Gemäß dem Frascati-Handbuch muss ein Forschungsprojekt folgende Merkmale aufweisen:Neuheitsgrad: Das Projekt muss neues Know-how generieren, das nach dem Stand der Technik noch nicht verfügbar ist, und die Forschungsarbeit muss originell sein und darf keine Ähnlichkeiten mit bestehenden Arbeiten aufweisen.Unsicherheit: Das Ergebnis der F&E-Arbeit sollte noch nicht öffentlich bekannt sein. Es sollte ungewiss und nicht vorhersehbar sein. Zudem muss ein gewisses Risiko bestehen.Systematischer Ansatz: Die Forschungsarbeit sollte nach einem systematischen Plan und einer systematischen Methodik durchgeführt werden.Kreativität: Die Arbeit sollte einen innovativen Ansatz und ein Element der Nicht-Offensichtlichkeit aufweisen.Reproduzierbarkeit: Die Ergebnisse der F&E-Arbeit sollten überprüfbar und reproduzierbar sein, mit der Möglichkeit, dieselben Ergebnisse zu erzielen.BewertungsprozessSobald ein Unternehmen im Rahmen des Forschungszuschussverfahrens einen Antrag auf Forschungszulage bei der BSFZ stellt, kann es mit drei möglichen Ergebnissen rechnen.1. GenehmigungDie positive Rückmeldung und die Ausstellung der Bescheinigung, dass das Forschungsprojekt förderfähig ist, erfolgt durch die Geschäftsstelle der BSFZ. Die Geschäftsstelle prüft den Forschungs- und Entwicklungscharakter der Projekte anhand der festgelegten Kriterien und erteilt dem Unternehmen die Genehmigung, den Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt zu stellen.2. AblehnungEin Antrag kann abgelehnt werden, wenn die BSFZ feststellt, dass das Projekt die erforderlichen Merkmale für die Einstufung als F&E-Projekt nicht aufweist. In bestimmten Fällen kann ein Antrag auf ein hervorragendes F&E-Projekt abgelehnt werden, wenn der Antrag aus einem der folgenden Gründe nicht eindeutig ist:Unklare ProjektdokumentationFehlende wichtige Informationen in der ProjektbeschreibungEinbeziehung nicht qualifizierter Aktivitäten in den AntragVerwendung vager Terminologie zur Beschreibung der Projektelemente.Bei einer Ablehnung stehen dem antragstellenden Unternehmen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:Widerspruch:Ein Widerspruch ist innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Ablehnung durch die BSFZ möglich. Der Widerspruch sollte eingereicht werden, wenn das Unternehmen der Ansicht ist, dass sein Antrag aufgrund eines Missverständnisses oder einer fehlerhaften Bewertung zu Unrecht abgelehnt wurde. Ziel des Widerspruchs sollte es sein, zusätzliche Informationen und Nachweise zur Untermauerung der eigenen Behauptung vorzulegen und nicht nur das vorherige Bewertungsergebnis infrage zu stellen.Neuantrag:Wird ein Antrag aufgrund von Mängeln in der Antragsvorbereitung abgelehnt, ist es ratsam, im nächsten Schritt einen überarbeiteten und gut vorbereiteten Antrag einzureichen, anstatt Widerspruch einzulegen, da die BSFZ verpflichtet ist, den Neuantrag innerhalb von drei Monaten zu prüfen. Der überarbeitete Antrag sollte alle wichtigen Informationen und klare technische Details des Projekts enthalten. Es ist wichtig, Angaben zur Begründung des Antrags einzureichen und sicherzustellen, dass das Projekt den Richtlinien und Kriterien der BSFZ im Frascati-Handbuch entspricht.3. Anforderung zusätzlicher InformationenEs kommt häufig vor, dass die BSFZ zur Einreichung zusätzlicher Projektdetails auffordert, um den Begutachtungsprozess fortzusetzen. Dies stellt keine Ablehnung dar, sondern erfolgt, wenn die eingereichten Informationen für eine abschließende Bewertung nicht ausreichen.Hinweis: Der Antragsprozess der BSFZ erfolgt über das Webportal. In den Abschnitten, in denen der Antragsteller die Projektdetails einreichen muss, gelten unterschiedliche Zeichenbeschränkungen. Formulieren Sie die Details klar und prägnant, damit alle erforderlichen Informationen für den Begutachtungsprozess bereitgestellt werden können.Best Practices für AntragstellerUm eine positive Antwort der BSFZ und das Zertifikat im ersten Anlauf zu erhalten, sollten Antragsteller unsere Best Practices befolgen. Diese umfassen:1. Frühzeitige Dokumentation von F&E-ProjektenDie Dokumentation und Erfassung der notwendigen technischen und finanziellen Informationen erleichtert die Einreichung eines gut vorbereiteten Antrags und erhöht die Chancen auf eine Genehmigung.2. Definition der InnovationEine klare Definition der Neuheit und technischen Innovation des Projekts ohne Verwendung vager Terminologie ist ein wichtiger Faktor für die Genehmigung. Erforderlich sind Details zum zu lösenden Problem, die Neuartigkeit des F&E-Ansatzes sowie der Umgang mit Unsicherheiten und Risiken während des Projekts.3. Kenntnis der FristenForschungszulage kann bis zu vier Jahre rückwirkend beantragt werden. Eine frühzeitige Antragstellung bei der BSFZ und den Steuerbehörden gewährleistet einen frühzeitigen Mittelzufluss.4. Expertenrat einholenFür Unternehmen, insbesondere Erstantragsteller, kann die Beratung durch externe Berater mit Expertise in den Richtlinien der Forschungszulage und dem Dokumentationsprozess hilfreich sein, um einen erfolgreichen Antrag zu stellen. Die externen Berater unterstützen Sie bei der Dokumentation von F&E-Projekten und der Erstellung gut strukturierter Anträge im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen.Sie überlegen, Forschungszulage zu beantragen? Dann kontaktieren Sie innoscripta und optimieren Sie Ihre Dokumentation mit fachkundiger Beratung und der intelligenten Softwareplattform.
08. Aug. 2025
Patente und ihre Auswirkungen auf die Forschungszulage in Deutschland
Was ist ein Patent? Was kann patentiert werden? Das sind die häufigsten Fragen, die sich Stakeholder eines Unternehmens mit F&E-Projekten und Innovationen stellen. In Deutschland ist das Patent Teil des gewerblichen Schutzrechts, das dem Inhaber das ausschließliche Recht zur Nutzung seiner Innovation gewährt. Die Antwort auf die Frage, was patentiert werden kann, ist weit gefasst, da sie nicht auf bestimmte Arten von Erfindungen, Branchen oder Unternehmensgrößen beschränkt ist, sondern auf der Grundlage der Neuheit, Nicht-Offensichtlichkeit und gewerblichen Anwendbarkeit der Erfindung gewährt wird. Um eine Erfindung patentieren zu lassen, muss die Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingereicht werden. Der Anmelder muss die Einzelheiten der Erfindung einschließlich ihrer technischen Spezifikationen offenlegen und für Transparenz sorgen, sodass ein Fachmann sie ohne weitere Informationen nutzen oder reproduzieren kann. Nach Einreichung der Anmeldung können keine zusätzlichen Informationen mehr hinzugefügt werden. Die Patentanmeldung kann auf zwei Arten eingereicht werden: entweder schriftlich über ein Patentinformationszentrum oder elektronisch über die Software DPMAdirektPro.Nach Einreichung der Anmeldung erfolgt eine gesetzliche Prüfung, um die Patentierbarkeit der Erfindung festzustellen. Die detaillierte Prüfung umfasst die Konformitätsbewertung, die Einstufung nach der Internationalen Patentklassifikation (IPC) und die Überprüfung der Neuheit der Erfindung. Sobald eine Erfindung patentiert ist, hat sie eine Gültigkeit von bis zu 20 Jahren, wobei ab dem dritten Jahr Verlängerungsgebühren anfallen. Sie wird im Patentblatt veröffentlicht und die Informationen sind auch auf Websites wie EPATISnet und DPMAregister verfügbar.Die Forschungszulage ist ein Steueranreizprogramm zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten und Innovationen. Dabei wird die finanzielle Unterstützung in Form von Steuergutschriften an Unternehmen mit qualifizierten Forschungsprojekten gewährt und basiert auf den förderfähigen Forschungs- und Entwicklungskosten, die für das Projekt angefallen sind. Die Förderfähigkeit eines Projekts wird durch die Analyse seiner Aspekte auf der Grundlage der im Frascati-Handbuch festgelegten Kriterien definiert, wonach Merkmale wie Neuheit, Kreativität, Unsicherheit und ein systematischer Ansatz vorhanden sein müssen. Die Validierung, um festzustellen, ob ein Projekt als F&E qualifiziert ist, wird von der BSFZ (Bescheinigungsstelle Forschungszulage) durchgeführt. Dies ist der erste Schritt im Prozess der Beantragung der Forschungszulage, um ein BSFZ-Zertifikat zu erhalten, das die Qualifizierung des Projekts als F&E-Projekt bescheinigt. Der zweite Schritt besteht darin, die Forschungszulage durch Einreichung des Antrags beim Finanzamt zu beantragen. Warum ist ein Patent für Forschung und Entwicklung wichtig?Ein Patent ist ein Schutz für den Erfinder oder das Unternehmen, damit diese ihre Arbeit exklusiv nutzen können und eine Nachahmung oder Vervielfältigung durch andere verhindert wird. Deutschland wendet strenge Kriterien für die Erteilung von Patenten auf Erfindungen an, wobei nur technische Erfindungen in Frage kommen. Um ein Patent zu erhalten, muss eine Erfindung die folgenden Kriterien gemäß § 1 Abs. 1 des Patentgesetzes erfüllen:Neuheit: Die Erfindung muss brandneu und vom Stand der Technik abgrenzbar sein. Sie darf zuvor nicht durch schriftliche oder mündliche Beschreibungen oder Ausstellungen öffentlich bekannt gemacht worden sein. Erfinderische Tätigkeit: Die Erfindung darf nicht naheliegend sein und muss einen technischen Fortschritt gegenüber dem Stand der Technik darstellen.Industrielle Anwendbarkeit: Die Erfindung sollte in jeder Branche einsetzbar und reproduzierbar sein.Diese Aspekte stimmen weitgehend mit den Kriterien überein, die ein F&E-Projekt im Hinblick auf Forschungszulagen definieren. So heißt es beispielsweise im Frascati-Handbuch, dass F&E-Arbeiten neues Wissen generieren müssen, keine Routinearbeiten sein dürfen und Unsicherheiten beinhalten sollten. Neuheit als Kriterium: Für Patent- und ForschungszulagenanträgeNeuheit ist ein gängiges Konzept sowohl bei der Patentierung als auch bei der Genehmigung von Forschungszulagen. Bei Patenten ist die Definition von Neuheit sehr streng und global. Die Anmeldung einer bestimmten Erfindung zum Patent wird abgelehnt, wenn die gleiche Art von Wissen vor dem Anmeldetag weltweit in irgendeiner Form öffentlich zugänglich war.Im Rahmen des Forschungszulage-Antragsverfahrens wird die Neuheit im Kontext des Unternehmens bewertet. Gemäß den Vorgaben des Frascati-Handbuchs muss ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt neues Wissen generieren, das in der Branche noch nicht vorhanden und für das Unternehmen neu ist. Die Reproduktion bestehender Arbeiten und bekannter Ergebnisse sowie Reverse Engineering gelten nicht als neu. Eine neue Anwendung oder ein neuer Anwendungsfall für eine bestehende Technologie mit allen damit verbundenen Risiken und Unsicherheiten könnte für die Forschungszulage in Frage kommen, auch wenn sie nicht patentierbar ist. Insgesamt sind die Förderkriterien für die Forschungszulage niedriger als die für Patente.Wie schafft ein Patent einen Mehrwert während des BSFZ-Prüfungsverfahrens?Auch wenn ein Patent für die Beantragung der Forschungszulage nicht zwingend erforderlich ist, kann es während der BSFZ-Prüfung einen erheblichen Mehrwert für das Projekt schaffen. Hierfür gibt es mehrere Gründe:Nachgewiesene Neuheit: Ein Patent belegt die Neuheit einer Erfindung, die ein zentrales Kriterium für Forschung und Entwicklung erfüllt. Es besteht kein Zweifel an der Neuheit des Projekts, das ein Patent erhalten hat, da es alle komplexen Anforderungen erfüllt. Bestätigung der erfinderischen Tätigkeit: Eine der Voraussetzungen für die Erteilung eines Patents für eine Erfindung ist deren Nicht-Offensichtlichkeit. Dies steht in engem Zusammenhang mit den Kriterien der Kreativität und des systematischen Ansatzes und belegt, dass das Projekt als Forschung und Entwicklung qualifiziert ist. Eindeutige systematische Dokumentation:Die Patentanmeldung selbst erfordert eine detaillierte und genaue Dokumentation, was sich positiv auf die Beantragung von Forschungszuschüssen auswirkt und zu einer erfolgreichen Anmeldung führt.Hinweis: Die Kosten für die Patentanmeldung können nicht unter den Ausgaben im Forschungszulage-Antrag aufgeführt werden. Die förderfähigen Ausgaben sind ausschließlich diejenigen, die für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten anfallen, und keine Verwaltungskosten.Praktische Empfehlungen für Unternehmen zu Patenten und ForschungszulagenUm das Beste aus Patenten und Forschungszulagen herauszuholen, können Unternehmen folgende praktische Schritte in Betracht ziehen:1. Wahrung der Vertraulichkeit der Erfindung: Vor der Patentanmeldung müssen die Details der Erfindung vertraulich behandelt werden, auch in Präsentationen oder internen Besprechungen mit allen Beteiligten, um ihre Neuheit zu wahren und Doppelarbeit aufgrund vorzeitiger Offenlegung zu vermeiden. In dieser Phase kann es von Vorteil sein, gleichzeitig die Forschungszulage und ein Patent zu beantragen, da dies den Unternehmen hilft, die komplexe Dokumentation in einem einzigen Prozess zu bewältigen, was eine erhebliche Zeitersparnis bedeutet. 2. Verwendung von Patentdokumenten zur Unterstützung des Forschungszulagenantrags: Ähnlich wie beim Antrag auf Forschungszulage erfordert auch die Patentanmeldung eine detaillierte technische Dokumentation. Diese strukturierten Informationen können bei der Beantragung der Zulage ein starkes Argument sein, da sie den systematischen Ansatz und die Reproduzierbarkeit der Forschungsarbeit während der BSFZ-Prüfung widerspiegeln. 3. Frühzeitige Beantragung der Forschungszulage:Auch wenn es möglich ist, die Forschungszulage rückwirkend für bis zu vier Jahre zu beantragen, hat eine frühzeitige Beantragung ihre eigenen Vorteile, wie z. B. eine schnellere Genehmigung. Dies kann einem Unternehmen helfen, seine Liquidität und sein Budget für neue Innovationen aufrechtzuerhalten.Fazit: Ein Patent ist ein starker Verbündeter, aber keine VoraussetzungObwohl ein Patent für die Beantragung der Forschungszulage nicht zwingend erforderlich ist, kann es während des Antragsverfahrens einen erheblichen Mehrwert bieten, indem es die Förderfähigkeit des Forschungs- und Entwicklungsprojekts unterstreicht und Elemente wie Neuheit und systematischen Ansatz hervorhebt. Letztendlich sollten Unternehmen Patente als strategischen Verbündeten für die Forschungszulage betrachten, der zwar nicht unbedingt erforderlich ist, aber bei sorgfältiger Integration in die Forschungsziele und Zeitpläne einen Mehrwert bieten kann.