02. Aug. 2024
Wir gratulieren zum 2. Platz!
Wir gratulieren zum 2. Platz! Wir von innoscripta gratulieren dem indischen Jump Rope Team herzlich zu ihrem herausragenden Erfolg beim Double Under Relay Event bei den Asian Jump Rope Championships! Diese großartige Leistung erfüllt uns mit Stolz und wir sind geehrt, Partner solch talentierter Athleten zu sein.
Unser Engagement für den Spitzensport geht über bloße Unterstützung hinaus. Bei innoscripta ist es ein zentraler Bestandteil unserer Unternehmenswerte, Spitzensportler zu fördern und ihnen die Möglichkeit zu geben, ihre Ziele zu verfolgen. Wir wissen, wie wichtig es ist, einen starken Partner an seiner Seite zu haben, um den Fokus nicht zu verlieren und Höchstleistungen zu erzielen.
Ein starkes Team braucht starke Partner, und genau das möchten wir für das indische Jump Rope Team sein. Wir freuen uns auf die gemeinsame Zukunft und darauf, das Team weiterhin auf ihrem Weg zu unterstützen. Nochmals herzlichen Glückwunsch an das gesamte Team zu dieser beeindruckenden Leistung!
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05. Juni 2025
Erforderliche Unterlagen für die Beantragung der Forschungszulage
Die Forschungszulage ist eine finanzielle Unterstützung in Form einer Steuerreduktion oder einer Steuergutschrift für Unternehmen, die förderfähige Forschungs- und Entwicklungsprojekte durchführen. Das Forschungszulagengesetz wurde Ende 2019 mit dem Ziel eingeführt, Innovationen aus allen Branchen zu fördern und Deutschland als F&E-Standort im internationalen Vergleich zu stärken.Das Antragsverfahren zur Beantragung des Forschungszuschusses gliedert sich in zwei Stufen:Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), aus der hervorgeht, ob das Projekt die Kriterien für den Erhalt der Forschungszulage erfülltAntrag auf Festsetzung der Forschungszulage, woraufhin das Finanzamt die Fördersumme mit der Ertragssteuerlast des Unternehmens verrechnet.Antrag auf BSFZ-BescheinigungDer erste Schritt zum Erhalt der Forschungsförderung ist der Grundlagenbescheid von der BSZF, der bescheinigt, dass das Projekt unter die Kategorie Forschung und Entwicklung fällt und somit Anspruch auf Forschungszulage hat.Erforderliche Dokumente zur Beantragung der BSFZ-BescheinigungFür den BSFZ-Antrag muss der Antragsteller folgende Unterlagen vorlegen:1. Angaben zur Organisation:In dem Antrag müssen alle erforderlichen Angaben zur Organisation gemacht werden:Name, Rechtsform und Adresse des UnternehmensSteuernummerBeteiligungsstruktur aller in Deutschland steuerpflichtigen verbundenen UnternehmenGeschäftsstatistik zu den letzten 3 abgeschlossenen WirtschaftsjahrenAngaben zum Geschäftszweig2. Detaillierte Projektbeschreibung:Es ist zwingend erforderlich, das Projekt im Initialantrag detailliert zu beschreiben, sodass auch für den Prüfer die Forschungs- und / oder Entwicklungsleistung ersichtlich ist. Die Projektbeschreibung sollte Folgendes enthalten:Ziel des jeweiligen F&E-ProjektsAngewandte Methodik sowie Beschreibung der Arbeiten im Rahmen des ProjektsUngewissheit in Bezug auf das Ergebnis sowie technische oder wissenschaftliche Herausforderungen bei der Umsetzung des ProjektsNeuartigkeit bzw. Abgrenzung zum Stand der Technik3. Arbeitsplan:Zusätzlich zur Projektbeschreibung muss dem Initialantrag ein Arbeitsplan beigefügt werden, der die folgenden Informationen inkludiert:Start- und (geplantes) Enddatum des Projektskurze Beschreibung der einzelnen Arbeitspaketeggf. Zuordnung der Arbeitspakete zu externen Auftragnehmern oder Kooperationspartnernzeitliche Einordnung der Meilensteine mithilfe eines Gant Charts4. Personeller und finanzieller Rahmen:Die BSFZ benötigt Informationen über die Anzahl der für das Projekt geleisteten Personenmonate aus den verschiedenen Qualifikationsgruppen sowie die hierfür entstandenen Kosten. Um den personellen und finanziellen Rahmen zu ermitteln müssen folgende Daten zu den im Projekt beteiligten Mitarbeitern zusammengetragen werden:Eintritts - und ggf. Austrittsdatum (sofern während der Projektlaufzeit)vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeitvertraglich vereinbarter UrlaubsanspruchZugehörigkeit zur Qualifikationsgruppe (Wissenschaftler, Techniker, Sonstige)Steuerbrutto und Arbeitgeberanteil für ZukunftssicherungssausgabenArbeitszeit für das Projekt je Kalenderjahr5. Unterauftragnehmer oder Kooperationspartner (falls vorhanden):Wenn das F&E-Projekt zusammen mit einer anderen Einrichtung durchgeführt oder im Rahmen eines Unterauftrags an eine andere Organisation ausgelagert wird, muss das entsprechend bei dem BSFZ-Antrag angegeben werden. Folgende Angaben sind hierfür erforderlich:Name, Rechtsform und Adresse des PartnersKurzbeschreibung seines Aufgabenbereichsdurch den Auftrag im Rahmen des F&E-Projekts entstandene Kosten je Kalenderjahr6. Einzelheiten zu anderen Finanzierungen (falls vorhanden):Der Antragsteller muss bestätigen, dass das beantragte Projekt in der Vergangenheit nicht bereits eine andere Förderung (nicht rückzahlbare Beihilfe) erhalten hat. Aufgrund des Doppelförderungsverbots ist es nicht zulässig, dieselben Kosten zweimal bezuschussen zu lassen.Hinweis: Der Antrag mit allen erforderlichen Angaben ist online über das BSFZ-Portal mithilfe des Unternehmens-ELSTER-Zertifikats einzureichen.Antragstellung beim FinanzamtNach Erhalt der BSFZ-Bescheinigung muss der Antragsteller einen Antrag auf Festsetzung der Forschungszulage beim Finanzamt stellen. Dieser Antrag wird online über das ELSTER-Portal vom Unternehmen selbst oder vom Steuerberater gestellt.Erforderliche Unterlagen für den Antrag beim Finanzamt1. Angaben zum Unternehmen:Allgemeine Informationen zum Unternehmen wie Name, Hauptsitz, Rechtsform, Steuernummer, Wirtschaftszweig gesetzlichen Vertretung und ggf. ertragssteuerliche Organschaft müssen angegeben werden, genau wie Angaben zu Lohnaufwendungen insgesamt sowie für Forschung & Entwicklung.2. Angaben zum Projekt:Dazu gehören:Vorhabens-ID des BSFZ-BescheidsBezeichnung des Forschungs- und EntwicklungsvorhabensArt des Projekts (z. B. eigenbetriebliche Forschung)Beginn der Arbeiten / Datum der Auftragserteilung3. Angaben zu den Projektkosten:Retrograd mit Abschluss des entsprechenden Wirtschaftsjahres werden die im F&E-Projekt angefallenen Ausgaben auf Grundlage der folgenden Elemente ermittelt:Personalkosten auf Basis der dokumentierten projektbezogenen Zeiterfassung, Steuerbrutto und AG-Anteil für ZukunftssicherungNettorechnungsbeträge für externe Auftragsforschung und - entwicklungAbschreibungen von Anschaffungs- und Herstellkosten eines abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsguts, welches zum Zwecke des Forschungsprojekts genutzt wurde und dafür auch erforderlich war (ab März 2024)4. Projektbezogene Zeiterfassung:Für die Beantragung der Forschungszulage sind ab 2024 beim Finanzamt Unterlagen vorzulegen, aus denen die genaue Anzahl der pro Person geleisteten Arbeitsstunden hervorgeht. Das Dokument sollte GoBD-konform sein und dient dem Nachweis des Personalaufwands für das jefweilige Projekt. Hierfür kann der vom BMF zur Verfügung gestellte Musterstundenzettel genutzt werden.Warum ist eine sorgfältige Dokumentation wichtig?Eine akurate Projektdokumentation ist die Grundlage für eine erfolgreiche Beantragung der Forschungszulage in Deutschland. Bei der Beantragung der BSFZ-Bescheinigung und der späteren Festsetzung beim Finanzamt wird großer Wert auf die Klarheit der eingereichten Informationen, Transparenz, Konsistenz und Nachvollziehbarkeit der projektbezogenen Unterlagen gelegt.Inhaltliche Validierung:Ein positiver BSFZ-Bescheid wird für die Projekte ausgestellt, die die folgenden 3 Frascati-Kriterien erfüllen:NeuartigkeitUnwägbarkeitenPlanmäßigkeitHinweis: Wenn diese 3 Kriterien durch die Projektdokumentation nicht nachgewiesen werden können, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass die BSFZ-Bewilligung selbst für ein ausgezeichnetes Forschungsprojekt verweigert wird.Finanzielle Validierung:Sobald die BSFZ-Bewilligung erteilt wurde, prüft das Finanzamt im zweiten Schritt alle finanziellen Aspekte des Antrags, einschließlichAufzeichnungen über die GehaltsabrechnungStundenzettelProjektunterlagen zu beantragten UnteraufträgenKurzberichte zum Stand des Projektes am Ende der jeweiligen WirtschaftsjahreAbschreibungspläneBegrenzung von Verzögerungen und Ablehnung:Unklare oder unvollständige Unterlagen können zu Problemen führen, z. B.Verzögerungen bei der Erlangung der BSFZ-Bescheinigung oder der Genehmigung durch das FinanzamtAblehnung des AntragsEin geringerer Betrag der erhaltenen Fördermittel, da nur ein Teil der bewilligten Ausgaben validiert werden konnte.Rechtliche Verpflichtung:Die Antragsteller versichern verbindlich, dass alle eingereichten Informationen richtig und genau sind, dass sie über Unterlagen verfügen, die die beantragten Projektkosten belegen und, dass sie für die gleichen Ausgaben noch keine andere Förderung erhalten haben.Kohärenz der Informationen:Spätestens im Falle einer Betriebsprüfung ist die Einheitlichkeit der Projektangaben über verschiedene Plattformen hinweg essenziell, um Unstimmigkeiten zu vermeiden:Einheitliche Nachvollziehbarkeit:Alle Daten (Stunden, Gehaltsdaten, Kosten) müssen in allen Systemen (BSFZ-Portal, Elster-Portal, internes CRM-System, ...) deckungsgleich sein, damit bei Prüfungen durch Finanzamt, BSFZ oder Betriebsprüfer keine Widersprüche entstehen.Effizienz in der Verwaltung:Ein zentrales, konsistentes System vermeidet doppelte Datenerfassung und erleichtert den SOLL-IST-Abgleich.Vermeidung von Fehlern:Inkonsistenzen zwischen z.B. Zeiterfassung, Lohnbuchhaltung und Antrag führen zu Mehrarbeit und erhöhtem Risiko von Fehlern.
10. Juni 2025
Kabinettsentwurf sieht 20 %-Pauschale und höheren Förderdeckel bei Forschungszulage ab 2026 vor
Am 4. Juni 2025 hat das Bundeskabinett den Entwurf für ein Investitions-Sofortprogramm beschlossen. Bestandteil des Maßnahmenpakets sind Änderungen an der steuerlichen Forschungsförderung, die nach aktueller Planung ab dem Jahr 2026 in Kraft treten sollen:Einführung eines pauschalen Gemeinkostenaufschlags von 20 % auf förderfähige FuE-Aufwendungen im Rahmen der Forschungszulage,Anhebung des jährlichen Förderhöchstbetrags von 10 Mio. € auf 12 Mio. € pro Unternehmen.Beide Maßnahmen sollen für Forschungsvorhaben gelten, die ab dem 1. Januar 2026 beginnen, und sind zunächst bis zum Jahr 2030 befristet. Sollte das Gesetz in der vorgeschlagenen Form verabschiedet werden, könnte dies – auf Basis der bestehenden Kundenstruktur – zu einem höheren durchschnittlichen Fördervolumen je Unternehmen führen. Daraus ergibt sich aus heutiger Sicht das Potenzial für zusätzliche Umsätze im bestehenden Geschäftsfeld, ohne dass dies mit einer Ausweitung der Kundenanzahl einhergehen muss. Da es sich derzeit um einen Regierungsentwurf handelt, der noch Bundestag und Bundesrat passieren muss, erfolgt keine abschließende wirtschaftliche Bewertung. Die Innoscripta SE wird den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens weiterhin beobachten.Über Innoscripta SEDie Innoscripta SE ist ein führender Anbieter cloudbasierter Softwarelösungen für forschungsnahe Förderprogramme. Mit der Plattform Clusterix unterstützt das Unternehmen über 1.700 Firmen bei der Antragstellung, Dokumentation und Verwaltung der steuerlichen Forschungszulage. Seit Mai 2025 ist Innoscripta im Scale-Segment der Frankfurter Börse notiert (Ticker: 1INN). Kontakt:innoscripta SE · Arnulfstraße 60 · 80335 Münchenpresse@innoscripta.com · www.innoscripta.com