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05. Dez. 2025

Forschungszulage 2026 - die wichtigsten Änderungen auf einen Blick

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Zusammenfassung in:

Zum 1. Januar 2026 treten wesentliche Verbesserungen der steuerlichen Forschungszulage in Kraft. Mit dem „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ wird die Förderung noch attraktiver.

Hier erfahren Sie, was sich konkret ändert – und wie Sie profitieren können.

Maximale Bemessungsgrundlage

Ab 2026 steigt die jährliche maximale Bemessungsgrundlage von 10 Mio. Euro auf 12 Mio. Euro – und ermöglicht damit eine deutlich höhere steuerliche Entlastung. Für kleine und mittelständische Unternehmen ist damit eine jährliche Förderung von maximal 4,2 Mio. Euro möglich, bei größeren Unternehmen maximal 3 Mio. Euro.

Gemeinkostenpauschale

Zusätzlich zu den direkten Projektkosten, bestehend aus Personalkosten von FuE-Mitarbeitern und ggf. Mitunternehmern, 70% der Auftragskosten für FuE-Dienstleistungen innerhalb des EWRs und Abschreibungen für Wirtschaftsgüter, werden pauschal 20 % der direkten Kosten als förderfähige Gemein- und Betriebskosten anerkannt. D. h. für Projekte, die 2026 oder später starten, erhöht sich die Bemessungsgrundlage für die Forschungszulage um 20%.


Abschreibungen

Abschreibungen auf bewegliche Wirtschaftsgüter sind durch die neuen Möglichkeiten im Rahmen von degressiven Abschreibungen (§7 EstG) mit höheren Beträgen förderfähig, sofern diese eigenbetrieblich genutzt und für das FuE-Projekt erforderlich sind. Gültig ist diese Regelung vorerst für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die zwischen dem 30.06.2025 und dem 01.01.2028 angeschafft oder hergestellt worden sind.


Eigenleistung

Der anrechenbare Stundensatz für eigenbetriebliche FuE-Leistungen von Mitunternehmern oder Einzelunternehmern steigt ab 2026 von maximal 70 Euro auf maximal 100 Euro pro Stunde bei maximal 40 Stunden pro Woche.


Die aktuell relevanten Förderzeiträume im Vergleich

01.01.2022 – 26.03.2024

27.03.2024 – 31.12.2025

ab 01.01.2026

Interne F&E-Personalkosten

25 %

25 %
35% für KMU

25 %
35% für KMU

Externe F&E-Dienstleistungen (EWR)

15 %

17,5 %
24,5% für KMU

17,5 %
24,5% für KMU

Maximale Bemessungsgrundlage

4 Mio. € p.a.

10 Mio. € p.a.

12 Mio. € p.a.

Gemeinkosten

20 % Pauschale

Abschreibungen auf Wirtschaftsgüter

nicht förderfähig

förderfähig

stärker förderfähig (durch degressive Abschreibungen)

Eigenleistung (Gesellschafter)

max. 40 € / h

max. 70 € / h

max. 100 € / h

Bereit für den nächsten Schritt?

Unsere Expert:innen helfen Ihnen, Ihre Förderfähigkeit zu prüfen, Ihre FuE-Dokumentation zu strukturieren und die Vorteile der Forschungszulage maximal zu nutzen.

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