Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft wird als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) abgehalten.
Für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten wird die gesamte Hauptversammlung, einschließlich etwaiger Redebeiträge, der Fragenbeantwortung und der Abstimmungen, live in Bild und Ton im passwortgeschützten HV-Portal (nachfolgend „HV-Portal") übertragen.
Über das HV-Portal können die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre (bzw. deren Bevollmächtigte) unter anderem die virtuelle Hauptversammlung live in Bild und Ton verfolgen sowie gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren
- ihr Stimmrecht im Wege der elektronischen Briefwahl ausüben,
- eine Vollmacht an einen Dritten bzw. eine Vollmacht mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erteilen,
- bis 15. April 2026, 24:00 Uhr (MESZ), Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung in Textform im Wege elektronischer Kommunikation einreichen,
- ab ca. 1 Stunde vor Beginn der Hauptversammlung über den virtuellen Wortmeldetisch einen Redebeitrag anmelden und anschließend das Rederecht ausüben; das Rederecht umfasst insbesondere auch das Recht, Anträge und Wahlvorschläge nach § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG zu stellen, und das Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG; sowie
- während der Hauptversammlung Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung zu Protokoll erklären.
Eingereichte Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung werden, soweit nicht ausnahmsweise von einer Zugänglichmachung nach § 130a Abs. 3 Satz 4 AktG abgesehen werden darf, bis spätestens vier Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am 16. April 2026, 24:00 Uhr (MESZ), im HV-Portal zugänglich gemacht.
LOGIN zum HV-Portal
Die hierfür erforderlichen persönlichen Zugangsdaten erhalten die Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten nach der Anmeldung zur Hauptversammlung zugeschickt. Andere Personen als die angemeldeten Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können die Hauptversammlung nicht im Internet verfolgen.
Bei späterer (Unter-)Bevollmächtigung gilt: Die Nutzung des HV-Portals durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten erhält.
Dokumente
In der ordentlichen Hauptversammlung am 1. April 2025 wurde die Nexia GmbH, Maximiliansplatz 10 in 80333 München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025 bestellt. Die Nexia GmbH, Maximiliansplatz 10 in 80333 München, prüfte die Jahres- und Konzernabschlüsse der innoscripta SE (vormals innoscripta AG, vormals innoscripta GmbH) seit dem Geschäftsjahr 2019; verantwortlicher Wirtschaftsprüfer war seit dem Geschäftsjahr 2019 Herr Hansjörg Zelger.
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, die Nexia GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Georg-Glock-Straße 4, 40474 Düsseldorf, Deutschland, Zweigniederlassung München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 zu wählen.
Bestätigung der Stimmenzählung nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktGDer Abstimmende kann von der Gesellschaft nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung darüber verlangen, ob und wie seine Stimme gezählt wurde. Ein entsprechendes Verlangen kann per E-Mail an innoscripta@meet2vote.de gerichtet werden. Die Bestätigung kann auch ab dem Tag nach der Hauptversammlung im HV-Portal abgerufen werden.
ZahlenstelleJoh. Berenberg, Gossler & Co. KG, Hamburg
Bei Fragen zur Hauptversammlung wenden Sie sich bitte an unser Investor-Relations-Team
Head of Investor Relations