31. Okt. 2025
Smarte Software für Forschung und Förderung – innoscripta SE im Fokus
Der Artikel auf GoingPublic Verlag beschreibt, wie innoscripta SE mit ihrer Cloud-basierten Softwarelösung gezielt Unternehmen bei der Beantragung, Dokumentation und Verwaltung von Forschungs- und Entwicklungsförderungen unterstützt. Seit dem Börsengang gilt das Unternehmen als starker Wachstumsakteur in einem dynamischen Marktumfeld.
Mehr lesen: https://www.goingpublic.de/going-public/innoscripta-smarte-software-fuer-forschung-und-foerderung/
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17. Aug. 2026
IP-Box in Frankreich: Neueste Gerichtsentscheidungen
Was ist eine IP-Box?Die IP-Box ist ein in Artikel 238 des französischen Steuergesetzbuchs (CGI) vorgesehener Steuermechanismus, der einen reduzierten Steuersatz von 10 % auf Einkünfte aus der Nutzung bestimmter Rechte an geistigem Eigentum, insbesondere im Rahmen von Lizenzverträgen, ermöglicht.Im Falle von Software muss das Unternehmen nachweisen, dass das Werk urheberrechtlich geschützt ist und einen anrechenbaren Gewinn berechnen. Die Option wird für jedes Geschäftsjahr ausgeübt (erstmalige Ausübung oder Beibehaltung) und durch Einreichung eines entsprechenden Anhangs formalisiert.Urteil des Verwaltungsgerichts Cergy-Pontoise, 5. Kammer, 29. Januar 2026, Nr. 2308638In diesem Fall reichte ein auf die Entwicklung von Telekommunikationsprodukten und -dienstleistungen spezialisiertes Unternehmen geänderte Steuererklärungen ein, die gleichzeitig als Anträge auf Inanspruchnahme des in Artikel 238 vorgesehenen ermäßigten Steuersatzes von 10 % (sogenannte „IP-Box“-Regelung) dienten. Die Steuerbehörden wiesen den Antrag mit der Begründung zurück, dass die Option bereits in der ursprünglichen Steuererklärung geltend gemacht werden müsse und nicht nachträglich per Änderung in Anspruch genommen werden könne.Die Richter befanden, dass Artikel 238 des französischen Steuergesetzbuchs (CGI) keine Frist für die Wahl dieser Regelung festlegt und dass keine gesetzliche Verpflichtung zur Einreichung des Anhangs zusammen mit der ursprünglichen Steuererklärung besteht. Folglich gestattete das Gericht dem Steuerpflichtigen die Einreichung eines Antrags, sofern dieser innerhalb der in Artikel R. 196-1 der französischen Abgabenordnung festgelegten allgemeinen Frist erfolgte. Da das Unternehmen ausreichend detaillierte Unterlagen vorgelegt hatte und die Steuerbehörden die Berechnung des Nettoeinkommens nicht beanstandeten, bestätigte das Gericht die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes und gewährte die entsprechende Steuerentlastung.Diese Entscheidung bestätigt frühere Urteile zu diesem Thema aus dem Jahr 2025.Wichtige Punkte, die Sie sich merken solltenRückwirkende Ausübung der Option: Die IP-Box-Regelung kann grundsätzlich im Wege einer berichtigten Steuererklärung beziehungsweise eines steuerlichen Einspruchs rückwirkend gewählt werden. Die Berichtigung muss regelmäßig spätestens bis zum 31. Dezember des zweiten Jahres nach dem Jahr erfolgen, in dem die betreffende Körperschaftsteuer gezahlt wurde. Maßgeblich ist daher nicht ausschließlich das betroffene Geschäftsjahr, sondern insbesondere der Zeitpunkt der Steuerzahlung. Beispiel: Wurde die Körperschaftsteuer für das Geschäftsjahr 2023 im Jahr 2024 gezahlt, endet die Frist für die Einreichung der Berichtigung grundsätzlich am 31. Dezember 2026.Urteil des Verwaltungsgerichts Poitiers, 1. Kammer, vom 17. März 2026, Nr. 2301859Der Herausgeber der Buchhaltungssoftware Macompta.fr beantragte gleichzeitig die IP-Box und die Innovationssteuergutschrift (CII) für die Geschäftsjahre 2020 und 2021. Die Finanzbehörden lehnten beide Anträge ab. Die Richter prüften jeden Antrag einzeln und entschieden hinsichtlich der IP-Box zugunsten von Macompta.Nachfolgend die wichtigsten Punkte aus der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Poitiers zur IP-Box.Wichtige Punkte, die Sie sich merken solltenNachweis der zeitlichen Priorität: Die Hinterlegung des Quellcodes bei einer vertrauenswürdigen Organisation (APP, Gerichtsvollzieher, Zertifizierungsstelle usw.) ist ein hilfreiches Mittel, um die zeitliche Priorität und die Inhaberschaft der Rechte nachzuweisen. Diese Hinterlegung allein reicht zwar nicht aus, um die Originalität der Software zu belegen, trägt aber dazu bei, nachzuweisen, dass es sich um eine Originalschöpfung des Unternehmens handelt und der Urheberrechtsschutz gilt.Umsatzverteilung: Wenn die Abonnementumsätze sowohl eine Softwarelizenzkomponente als auch Servicegebühren (Hosting, Wartung, Support usw.) umfassen, ist die Anwendung eines Verteilungsschlüssels auf Basis der im Geschäftsjahr angefallenen Kosten zulässig. Diese Methode unterscheidet zwischen Kosten für nicht förderfähige Dienstleistungen und Kosten, die direkt mit der Entwicklung und dem Betrieb der förderfähigen Software verbunden sind. Das resultierende Verhältnis ermöglicht die Aufteilung der Umsätze zwischen dem für die IP-Box-Regelung förderfähigen Anteil und dem Anteil für nicht förderfähige Dienstleistungen.Option zur Ausübung der IP-Box-Option auf Ebene einer Anlagenfamilie: Generieren mehrere immaterielle Vermögenswerte (Softwaremodule) untrennbar miteinander verbundene Umsätze (globales Abonnement) und lässt sich der spezifische Beitrag jedes einzelnen nicht zuverlässig ermitteln, kann das Unternehmen die IP-Box-Option auf Ebene einer Anlagenfamilie (Software-Suite) ausüben. Das anrechenbare Ergebnis wird dann global für alle gruppierten Vermögenswerte ermittelt, sofern deren Komplementarität und die Unmöglichkeit einer relevanten individuellen Zuordnung begründet sind.
06. Aug. 2026
innoscripta startet im Vereinigten Königreich mit der Echtzeit-Plattform Clusterix für digitales F&E-Management
FF News berichtet über den Markteintritt von innoscripta im Vereinigten Königreich und die Einführung der Clusterix-Plattform. Im Fokus stehen die Echtzeit-Dokumentation von F&E-Aktivitäten, auditfähige Prozesse sowie die Digitalisierung des gesamten Claim-Managements. Der Beitrag beleuchtet zudem die internationale Expansion des Unternehmens, den Aufbau des UK-Teams und die Nutzung der Plattform durch mehr als 2.500 Unternehmen in Europa.Mehr erfahren: https://ffnews.com/news/innoscripta-launches-in-uk-to-disrupt-rd-tax-claims-with-real-time-clusterix-platform
