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17. Juli 2024

Ist die Entwicklung einer Software nach dem Forschungszulagengesetz förderfähig?

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Zusammenfassung in:

Die Entwicklung einer Software kann nach dem Forschungszulagengesetz (FZLG) förderfähig sein. Allerdings ist dies ein komplexer Prozess, der eine genaue Abgrenzung erfordert.

Grundsätzlich können Software-Entwicklungsprojekte, die echte Forschungs- und Entwicklungsarbeit beinhalten, gefördert werden. Dies umfasst innovative Lösungen und technologische Fortschritte, die über den aktuellen Stand der Technik hinausgehen.

Nicht förderfähig sind jedoch Software-Entwicklungen, die sich auf Standardanwendungen oder den Support bereits existierender Systeme beschränken. Diese Tätigkeiten gelten als Routineentwicklungen und nicht als Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Sinne des FZLG.

Für Unternehmen bedeutet dies, dass eine genaue Prüfung und Dokumentation der Projektinhalte notwendig ist, um die Förderfähigkeit zu bestimmen.

Bei innoscripta haben wir bereits zahlreiche Projekte erfolgreich bewilligt bekommen und verfügen daher über umfassende Erfahrung und Expertise in diesem Bereich. Lassen Sie sich von uns beraten, um Ihre Fördermöglichkeiten optimal zu nutzen.

Bereit für den nächsten Schritt?

Unsere Expert:innen helfen Ihnen, Ihre Förderfähigkeit zu prüfen, Ihre FuE-Dokumentation zu strukturieren und die Vorteile der Forschungszulage maximal zu nutzen.

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Die Datenschicht für F&E – ein kontinuierlicher, prüfbarer Nachweis der Arbeit, die Ihre Teams tatsächlich leisten, direkt an der Quelle erfasst. Börsennotiert, ISO 27001-zertifiziert, in über 20 Ländern.

innoscripta bietet Softwarelösungen, Unterstützung bei der Dokumentation sowie allgemeine Informationen rund um F&E-Förderung. Eine individuelle Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung ist nicht Bestandteil unserer Leistungen.

Ob und in welchem Umfang eine Förderung in Anspruch genommen werden kann, hängt von den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie den individuellen Umständen des Unternehmens und des Vorhabens ab. Vor einer Antragstellung empfehlen wir daher, bei Bedarf eine qualifizierte Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung hinzuzuziehen.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Informationshinweis.



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