Österreich
Machen Sie Ihre F&E-Prämie prüfungsfest
Die österreichische F&E-Prämie von 14 % erfordert keine vorherige Genehmigung – aber das Finanzamt prüft alles im Nachhinein. Wir helfen österreichischen Innovationsteams, Nachweise aufzubauen, die jede Betriebsprüfung überstehen – fest in Ihren Arbeitsablauf integriert, nicht am Jahresende rekonstruiert.
Lukas Hehle
Geschäftsführer


Forschungsprämie (§ 108c EStG)
Das Finanzamt prüft danach, nicht davor Sind Sie bereit?
Das Finanzamt kann jederzeit ein Sachverständigengutachten anfordern. Ohne Nachweise gibt es keine Verteidigung.
Öffentliche Förderungen müssen von der Bemessungsgrundlage abgezogen werden. Manuelles Tracking scheitert hier regelmäßig.
Falsche Klassifizierungen führen zur vollständigen Rückforderung der Steuergutschrift.
Keine Vorabgenehmigung erforderlich. Jeder beanspruchte Euro muss in einer rückwirkenden Prüfung belegt werden.
Projektunterlagen auf Abruf verfügbar. Kein hektisches Nacharbeiten, wenn ein Gutachten angefordert wird.
FFG-, aws- und EU-Förderungen werden automatisch von der Bemessungsgrundlage abgezogen.
Inhouse- und Auftrags-F&E werden korrekt klassifiziert und berechnet.
Zeitgestempelte, versionskontrollierte Unterlagen, konform mit österreichischem Steuer- und Rechnungslegungsrecht (BAO und UGB).
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Ein Workflow vom Projektplan bis zu prüfungsfesten Nachweisen. Keine Sonder-Sprints, kein Jahresend-Stress.

„Für mich war das die perfekte Kombination aus Technologie und persönlicher Beratung. Die Antragstellung war viel einfacher und schneller als ich gedacht hätte. Die Zusammenarbeit mit innoscripta war effizient und dabei immer persönlich. (...) Es war echte Partnerschaft.“
Häufig gestellte Fragen
Häufige Fragen zur Forschungsprämie.
Bereit, Ihre Steuerbegünstigung prüfungssicher zu machen?
Vereinbaren Sie ein Gespräch mit unserem Österreich-Team und sehen Sie, wie Clusterix Nachweise für Steuerbegünstigungen in Echtzeit erfasst.
Lukas Hehle
Geschäftsführer